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Vollständig bezahlen trotz Abbruch bei der BSBM Brighton School of Business and Management


HeikoH

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Unsere Tochter hatte sich im Oktober 2017 für ein Fernstudium bei der BSBM (Brighton School of Business & Management, www.brightonsbm.com) für einen HND-Kurs eingeschrieben (18 Monate).

Leider hat sie nach 9 Monaten gemerkt, dass dies nichts für sie ist (kann passieren). Aber entsprechend den Vertragsbedingungen sind wir gezwungen, den Kurs vollständig bis zum Ende zu bezahlen (£3643 etwa 4140€) : www.brightonsbm.com/terms-and-conditions/

"we cannot accept any course cancellation under any circumstances and all the fees are payable"

Ich empfehle Interessenten, dies zu beachten, weil es kann immer wieder vorkommen, dass man im Laufe eines Kurses merkt, dass der nicht paßt.

Tipp: vorher nachfragen und bessere Kündigungsfristen aushandeln – für alle Fälle. Oder andere Uni wählen.

 

Oder kann uns jemand ein Tipp geben, wie wir legal aus dem Vertrag raus kommen?

 

Ausserdem: es gab Probleme bei der Zahlung beim Kindergeld, ein HND ist bei der Kindergeldkasse unbekannt (extra Thread).

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Wenn Sie den Kurs schon bezahlen müssen und wenn Ihre Tochter schon die Hälfte hinter sich gebracht hat, dann könnte sie ihn doch einfach bis zum Ende machen? Es schadet nix und man weiß bekanntlich nie, wozu erworbenes Wissen im Leben noch mal gut sein wird!

 

PS: So wie sich Ihr Posting anhört, sind Sie ja auch der Geldgeber für diesen Kurs. Das wäre für mich schon ein Grund, mit der Tochter noch mal über den Abbruchwunsch zu reden.

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vor 2 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

...  sie ihn doch einfach bis zum Ende machen?

Das haben wir als Eltern selbstverständlich versucht, aber nichts zu machen. Ich gestehe jedem Studenten (und meiner Tochter) zu, dass man sich täuscht mit der Studienwahl.
Ich erwarte da mehr Fairnis von solchen Fernunis, dass man dann z.B. mit einer Kündigungsfrist von 2-3 Monaten aus dem Vertrag raus ist (bei Verträgen, die über mehr als 6 Monate laufen).

Ich würde es begrüßen, wenn dieser Blog sich für einen fairen Umgang stark machen würde, z.B. beim Anbieterforum die vertraglichen Bedingungen beim Studienabbruch hervorhebt.

 

Übrigens: 30-50% der Studenten brechen ihr Studium ab, es ist also ein Thema.
https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/campus/studienabbrecher-studienfrust-100.html

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Natürlich kann man sich täuschen in der Studienwahl. Nur muss irgendjemand die Kosten tragen.

 

Kosten, das sind verlorene Zeit, Enttäuschung, der Lebensunterhalt für diesen Zeitraum, den irgendwer (die Eltern) zusätzlich aufbringen muss, der Steuerzahler für den blockierten Studienplatz.

 

Bei öffentlichen Hochschulen kann der Steuerzahler nichts machen. Da wird sein an den Staat abgeführtes Geld einfach hintransferiert. Bei einer privaten Schule, bei jedem privaten Träger von Aus- und Weiterbildung muss das Geld erwirtschaftet werden. Und so holt man sich das Geld von dort, wo es verbraucht wird: bei Kunden.

 

Dass Sie keine Möglichkeiten haben, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, das ist sicherlich ärgerlich. Aber mal im Ernst: Haben Sie die AGB nicht gelesen, bevor Sie den Vertrag unterschrieben haben? Denn Sie hätten das Risiko kennen müssen und - wenn Sie damit nicht leben können - eine andere Hochschule suchen müssen.

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Diese Brighton School of Business and Management ist ja keine Hochschule (nicht bei Anabin gelistet) und das HND als solches in Deutschland weitestgehend unbekannt. 

Darf ich mal fragen, was Ihre Tochter mit dem Abschluss am Ende vorhatte? Wollte sie damit auf Bachelorniveau studieren? Auch in Großbritannien? 

 

Sonst würde sich ja auch die Frage stellen, ob das so eine gute Wahl war. Auch, wenn sie abgeschlossen hätte.

 

Das nächste ist ja der Ausschluss jeglicher Kündigungsfrist. Für mich klingt das seltsam. Ich habe selbst an einer britischen Fernuniversität studiert und kenne es von dort anders. Man konnte auch mitten in einzelnen Modulen abbrechen, bekam dann einen Teil des Geldes wieder, musste aber Einbußen hinnehmen. Und Kindergeld bekam man als eingeschriebener Student dort auch nicht. Nur so als Info...

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Nicht ganz einfach zu finden, aber sehr unmissverständlich formuliert:

 

Zitat

2. Cancellation of Course

Your statutory right under the Consumer Contracts Regulations June 2014, which implement the Consumer Rights Directive in UK law, allows 14 days from entering into a service contract in which you can cancel it. This means that you have 14 days from your enrolment on a course to request cancellation. To avoid any misunderstandings, emails or telephone cancellations are not acceptable and you must send the letter by recorded delivery. After the 14 days have elapsed we cannot accept any course cancellation under any circumstances and all the fees are payable. No refund of deposit or stage payments will be made if the student withdraws later than this. Outstanding fees must be paid in full.

 

If you withdraw from a course, you will be charged a Withdrawal Administration fee of GBP £250.

 

Registration fees are non-refundable.

 

If, while already studying a course with Brighton School of Business and Management, you wish to transfer to another course which is of a lesser value, no refund of the difference, if any, will be made. Brighton School of Business and Management will only consider a refund of any difference if the request to change course is made within 14 days of enrolment.

 

Quelle: https://www.brightonsbm.com/terms-and-conditions/

 

Kulanz von Anbietern ist sicherlich wünschenswert, aber private Bildungsanbieter haben ebenfalls eine Kalkulation, die zugrunde liegt und ja auch deren Existenz sichert. Das ist sicherlich auch einer der Fallstricke, bei der Inanspruchnahme von länderübergreifenden Bildungsangeboten. Hier gilt dann auch das Recht des entsprechenden Landes.

 

 

 

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Außerdem ist das teilweise sogar normal. Die Frage ist ja auch, ob Sie alle Unterlagen erhalten hat und ob sie wirklich noch nicht die Gesamtzeit durch hat.

 

Grubfsätzlich stehen die Modalitäten aber im Vertrag und meist schließt man den eben als gesamtes ab und nicht im Häppchen. Der Anbieter ist ja wohl seinen Vertragspflichten auch nachgekommen, oder?

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Danke für all die Zusendungen. Ich wünsche mir, dass andere aus aus dem Fehler lernen, vorher besser informiert werden und evt. sogar solche Fernuni (oder " privaten Fernkursdienstleister", wie mich polli_on_the_go korrigiert hat) ihre Vertragsbedingungen fairer gestalten.

Konstruktiver Vorschlag:

Gibt es woanders eine kompakte Info über all diese "Fernunis", in der auch bzgl. Kindergeld und Kündigungsbedingungen informiert wird?

Oder der Hinweis (s.o.) von TomSon, dass BSBM nicht bei anabin gelistet ist, könnte da hin.

 

Hier gibt es so eine Übersicht (für England?). Dort habe ich heute morgen auch das mit der Weiterzahlung hingeschrieben, bisher wurde es nicht veröffentlicht. Ob die kritische Infos zurück halten?
Konstruktiver Vorschlag: Wenn nicht, könnte es hier bei fernstudium-infos.de aufgebaut werden?!

Hier bei "Anbieterforen A-Z" wäre doch ein Platz?!

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