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Vollständig bezahlen trotz Abbruch bei der BSBM Brighton School of Business and Management


HeikoH

Empfohlene Beiträge

Sie werden nie über alle Anbieter umfassende Informationen liefern können. Herr Jung von fi macht das für den deutschsprachigen Raum schon mit am umfassendsten; ich kenne keine Plattform, die mehr bietet.

 

Aaaaber: Sie suchen ja auch für England. Dann wären da aber auch noch Anbieter aus allen anderen europäischen Ländern, nicht zu vergessen die USA. Oder Asien. Oder … Ein Fass ohne Boden.

 

Zudem hat jeder, der sich um einen Fernkurs/ein Fernstudium bemüht, seine ganz speziellen Fragen. Wer soll die kennen und zusammentragen? Und wer trägt die Kosten dafür? Die Mitgliedschaft und damit der Zugriff auf alle Informationen hier im Forum ist kostenfrei, das sollte man bei Anforderungen an eine inhaltliche Erweiterung nicht vergessen.

 

Es geht hier im weitesten Sinne um Erwachsenenbildung. Erwachsene sind voll geschäftsfähig. Die Verträge, die sie unterschreiben, gelten. Die Verantwortung für den Erwerb der notwendigen Informationen liegt bei jedem selbst. Das ist manchmal extrem ärgerlich, wenn man wichtige Punkte vor der Unterschrift übersehen hat. Hilft aber leider nicht.

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In Deutschland gibt es mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz, das für alle privatwirtschaftlich angebotenen Fernkurse und Fernstudiengänge gilt, einen sehr umfassenden Verbraucherschutz, der unter anderem eine unverbindliche Probezeit zu Beginn regelt und dann auch die weiteren Kündigungsmöglichkeiten:

Zitat

 

§ 5 Kündigung

 

(1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

 

Im Ausland gelten andere rechtliche Regelungen - ein guter Grund, dort ganz besonders genau die Vertragsbedindungen zu lesen, vor dem Abschluss. 

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Das FernUSG ist ein deutsches Gesetz und bezieht sich damit logischer Weise ausschließlich auf deutsche Kursangebote. Das Institut, aus dem Sie Angebot für Ihre Tochter gewählt haben, ist ein englisches Institut, nicht wahr? Und hat seinen Sitz in England?

 

Wenn das so ist, dann fällt es nicht unter deutsches Recht.

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vor 19 Stunden, HeikoH schrieb:

Leider gilt das nicht für aus England angebotene Kurse ?

 

Korrekt. Außer die Kurse würden gezielt hier in Deutschland vermarktet, dann würde das möglicherweise anders aussehen und wäre zumindest mal mit der ZFU zu klären.

 

Das sehe ich bei diesem konkreten Angebot aber nicht, da es zwar international und somit auch von Deutschland aus verfügbar ist, aber wohl nicht gezielt hier in Deutschland vermarktet wird.

 

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