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Unfreiwillige Versetzung + negativer Einfluss Fernstudium


peter1972

Empfohlene Beiträge

Hallo,

vielen Dank auch für eure weiteren Ratschläge.

Ich versuche wieder einzeln zu antworten.

 

@Silberpfeil

Sicherlich ist meine jetzige Stelle die derzeit "bequemste" Möglichkeit neben der Vollzeitarbeit dann das Fernstudium fertig zu stellen. 
Aber die Tätigkeit macht mir aktuell auch Spaß und ich habe mich damals ja auch extra darauf beworben. Eine andere Bewerbung/Stelle wäre für mich ohne diesen ganzen Wirbel aktuell und die nächsten zwei Jahre nicht in Frage gekommen.

 

@Jaethi

Ja das mit dem Fachanwalt überlege ich mir mal. Mir gehts ja auch darum, ob der Arbeitgeber wirklich im Recht ist. 

1. Natürlich bin ich mir nicht zu Schade auch ungeliebte Tätigkeiten zu übernehmen. Die gibt es auch in meiner aktuellen Stelle. Jedoch finde ich, dass alles im gesetzlichen Rahmen bleiben sollte. 

 

2. Das ist das lustige/traurige. In den Mitarbeitergesprächen haben wir uns genau mit diesem Vorgesetzten darauf geeinigt, dass das mit dem Fernstudium zwar vermerkt wird, der Punkt mit der Entwicklungsvereinbarung jedoch nicht angekreuzt wird, weil wir vereinbart haben, dass ich alles fertig mache und wir dann weiter schauen, weil sich ja immer etwas ergibt. Letztes Jahr gab es sogar eine Stelle und mir stinkt es richtig, dass ich die Bewerbung nicht abgegeben habe. Auch hier sagte er mir noch, dass es kein Problem ist und weil zu dieser Zeit er mich auch brauchte, weil ich eben viele Sondersachen mache und sich ja auch später was ergibt und ich so in Ruhe fertig machen kann. Tja und jetzt mit den Fehlern schaut es plötzlich anders aus und man wird geschoben

 

3. Also der Vorgesetzte hält sich meiner Meinung dann sicher nicht an seine Aussagen. Und versucht sich einfach aus seiner eigenen Grube zu befreien.

 

4. Ja so wird es wohl hinauslaufen. Bzw. dieses Entwicklungsgespräch soll jetzt in der anderen Abteilung stattfinden. Aber diese Lösung ist halt wie gesagt auch im Endausbau nicht die Stufe die ich mir dann mit  dem fertigen Masterabschluss vorstelle. 

 

 

@Kanzler Coaching

Hallo Frau Kanzler, vielen Dank auch für Ihre Ausführungen. Ja das haben Sie völlig richtig verstanden.


Also wegen dem Zusammenhang:
Für meine jetzige Tätigkeit habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit genauer Beschreibung der  Tätigkeit. Da die Stelle dringend im Ablauf benötigt wird, gehe/ging ich davon aus, dass man bei guter Leistung diese Tätigkeit so lange machen kann, wie man will. Anders habe ich es noch nicht gehört und wurde meines Wissens so auch noch nie im Unternehmen angewendet.

Die geplante Versetzung wäre nicht in meinem Sinne, da diese Tätigkeit völlig fachfremd ist und ich mich  nie im Leben auf diese Tätigkeit bewerben würde. 

 

Und der weitere Bezug wäre wie bei "@Jaethi" geschrieben, dass genau mit diesem Vorgesetzten im Mitarbeitergespräch vereinbart wurde, dass die Entwicklungsförderung noch nicht angekreuzt wird, da er wegen meiner Tätigkeit keine Probleme damit hat und er auch froh ist, wenn ich da bleibe. Und das hat sich seit den Fehlern und Co. halt dann verändert und jetzt soll ich dafür verschoben, bzw. aussortiert  werden nur weil es für ihn gemütlicher ist.


Ja richtig, ich habe ihm das gesagt wie ich es sehe. Aber nur ihm bei diesem persönlichen Gespräch. Nicht vor allen.
Auch aus dem Grund, weil ich ggf. ruhiger bin und wie gesagt nie Probleme hatte auch unbeliebte Tätigkeiten zu übernehmen. Ich habe wegen Weiterbildungen nie einen Tag gefehlt, oder die Arbeitszeit reduziert.
Keiner hat etwas gemerkt. Urlaub wurde zum Wohle des Unternehmens eingetragen. Also ich habe geschaut, dass Arbeiten erledigt werden können und dann erst Urlaub genommen. Alles hat immer gepasst. Aber irgendwann reicht es halt auch einmal mir.

 

Und das mit dem öffentlich hinstellen brauchte ich nicht zu übernehmen (würde ich auch nie machen).  Das hat die Führungskraft selbst gemacht/ bzw. macht es ja in Besprechungen. Daher wussten wir ja alle sehr  früh was Sache ist. Es gab ja auch bereits für die neu eingestellte Person einen Fortbildungsplan, welcher dann wieder verworfen wurde. Seitdem sitzt die neu eingestellte Kraft neben uns und soll uns auch vertreten.
Also war das auch schon frühzeitig der Plan, dass er mich dann besser ersetzen kann.....

Und da hat er es ja auch mehrmals gesagt, dass leider die Qualifikationen fehlen und die Kraft nicht so eingesetzt werden kann. Bzw. wurde von seiner Seite auch deutlich gesagt, dass die neuen Kräfte nicht so eingesetzt werden können, wie er es gedacht hat. Also wurde das nur von mir aufgenommen.


Ja da bin ich ganz Ihrer Meinung. Die wenigsten wissen auch vom Fernstudium und ich habe mir nie etwas anmerken lassen. Auch wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich nach dem Bachelor nach einer höheren Bezahlung frage, wenn ich keine Stelle dafür habe.  Ja das mit dem Fachanwalt überlege ich jetzt. Mir geht es auch ums Prinzip und die Klärung, ob der Arbeitgeber wirklich im Recht ist und jemanden nach den Jahren dann so behandeln kann, wenn er selbst Fehler gemacht hat und in diesem Fall ich mit diesen Änderungen und Co. überhaupt nichts am Hut habe. Nur weil ich vor zig Jahren einmal ein paar Qualifikationen hatte. 
 

Ja das mit dem Fachanwalt überlege ich mir. Aber wenn ich die Kommentare so einsehe, dann bestätigt sich nur meine Meinung, dass in diesem Unternehmensteil die Arbeitsleistung bzw. die Weiterbildung mit dem Fernstudium und der möglichen späteren Kapazität nicht geschätzt wird  und das ganze Vorgehen darauf beruht eine Versetzung/Kündigung von meiner Seite zu erwirken, damit sozusagen wieder ein Kopf frei ist und neu eingestellt werden kann.

Daher wird es wohl auch nichts mehr bringen auf dieser Stelle sitzen zu bleiben, auch wenn es mir Spaß machen würde, weil das Verhältnis zu früher wohl nicht mehr das gleiche werden wird. 

 

 

Vielen Dank euch allen für die tolle Unterstützung und die Ratschläge.

 

 

Bearbeitet von peter1972
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Aus Betriebsratserfahrung weiß ich, dass die Medaille zwei Seiten hat:

Ja, Du bist im Recht, Dein AG darf Dich nicht so einfach versetzen. Schon gar nicht, wenn Deine Tätigkeit so explizit in Deinem Arbeitsvertrag steht, wie Du schreibst.

 

Aaaaaber... was ist die Konsequenz, wenn er Dich doch versetzt? Um es mal zu überspitzen: da kommt nicht morgen früh ein Sondereinsatzkommando und nimmt Deinen AG fest. 

Deine einzige Handhabe dagegen wäre eine Klage beim Arbeitsgericht, und die dauert lange, kostet euch alle Zeit (die Du als Fernstudent nicht hast), Geld und Nerven, und fördert außerdem nicht gerade das Verhältnis zu Deinem AG. Und weil die meisten Arbeitgeber das wissen, versetzen sie eben trotzdem.

 

Du kannst schauen, ob sich die Situation noch mal klärt, wenn Du den BR und einen Fachanwalt hinzu ziehst, zumindest bis Du Dein Studium abgeschlossen hast.

 

Du solltest Dir aber auch die Frage stellen, ob Du wirklich Deine wertvolle Arbeitszeit für ein Unternehmen verschwenden möchtest, dass Dich nicht mehr will.

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Im Rahmen des Direktionsrecht kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend eine andere Tätigkeit zuweisen. Dies muss mit einen Notfall begründet sein.

 

Eine unbefristete Zuweisung einer anderen Tätigkeit ist grundsätzlich zulässig. Der AG muss die Interessen angemessen berücksichtigen. Natürlich muss der Arbeitgeber die Gesetzte, das Tarifwerk und Betriebsvereinbarungen beachten. Eine Versetzung ist Zustimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Soweit zum kollektiven Arbeitsrecht.

 

Individuell ist der Arbeitsvertrag ausschlaggebend. Wenn der Arbeitsvertrag sich auf die momentane Stelle bezieht und explizit so im AV steht, kann Peter tatsächlich die Versetzung verweigern. Gibt auch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts dazu. Das dies dann unschön wird und vermutlich vor Gericht geht kann sich jeder ausmalen. Deswegen Fachanwalt hinzuziehen.

Bearbeitet von Jaethi
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vor 47 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Silberpfeil, ob Peter wirklich im Recht ist, das ist noch nicht raus.

 

Doch, das regelt der §99 im Betriebsverfassungsgesetz.

http://www.arbeitsrecht.de/a624e513/rat-vom-experten/betriebsrat/alltagshelfer-fuer-den-betriebsrat/versetzung.php

 

Im Krankenhaus ist die Streitfrage oft, ob es eine Versetzung ist, wenn eine Krankenschwester von der Chirurgie auf eine innere Station versetzt wird, denn formal ist sie auf beiden Stationen als Krankenschwester beschäftigt - aber der Arbeitsbereich ist ein anderer.

Wenn der TE wirklich so einen Arbeitsvertrag und eine genaue Stellenbeschreibung hat, ist es eindeutig. Nur wie gesagt: die Konsequenz daraus steht auf einem anderen Blatt.

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vor 17 Minuten, Jaethi schrieb:

Im Rahmen des Direktionsrecht kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend eine andere Tätigkeit zuweisen. Dies muss mit einen Notfall begründet sein.

 

Vorübergehend = 4 Wochen.

 

Ich finde leider auf die Schnelle mein Betriebsverfassungsgesetz nicht, aber das stand in den Kommentaren zu den Urteilen.

 

Und eine unbefristete Zuweisung setzt das Einverständnis des Betriebsrates voraus.

 

Das alles sind aber Dinge, die firmenintern unterschiedlich geregelt werden können. Vielleicht gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Versetzungen, usw. 

 

Letzen Endes ist es sehr sehr sehr sehr schwer und aufwändig, sich gegen eine geplante Versetzung zu wehren - im Zweifel strukturiert der AG eben die Abteilungen neu. (Hier hätte der BR nur ein Informationsrecht.)

Und natürlich sind die Interessen des AGs ebenfalls zu berücksichtigen - womöglich stehen unternehmerische Interessen über denen eines einzelnen AN`s, der lieber auf seinem gewohnten Posten bleiben möchte

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Ich habe gerade in einem anderen Forum den Kommentar eines Juristen gelesen, der sagt etwas anderes. Zumindest muss der Arbeitsvertrag von Peter genau geprüft werden.

 

Zudem ist vielleicht zu berücksichtigen, dass Peter von Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen berichtet. Man weiß hier also nicht genau, welchen Verfahren der Betriebsrat im Rahmen der Umstrukturierung zugestimmt hat.

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Dazu ist noch zu sagen (und das trifft den Kern sehr gut), dass Versetzungen immer Einzelfallentscheidungen sind. Sogar unser BR Anwalt hat gesagt, dass man bei Versetzungen zwar meistens im Recht ist, aber letzen Endes keinen Blumentopf damit gewinnen kann.

 

Und davon abgesehen ist meine persönliche Meinung sowieso, dass ich meine Zeit nicht bei einem AG vergeude, bei dem ich permanent GEGEN etwas bin. Ich möchte lieber FÜR  etwas arbeiten...

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vor 2 Stunden, peter1972 schrieb:

1. Natürlich bin ich mir nicht zu Schade auch ungeliebte Tätigkeiten zu übernehmen. Die gibt es auch in meiner aktuellen Stelle. Jedoch finde ich, dass alles im gesetzlichen Rahmen bleiben sollte.

 

Wobei es keinen mir bekannten Rechtsanspruch auf "Spaß an der Arbeit" gibt 😉

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So, ich habe jetzt mal nachgefragt, ob ich die oben schon kurz erwähnte Aussage aus der Xing-Arbeitsrechtsgruppe zitieren darf. Ich darf!
Herr Dickel schreibt zum Thema Versetzung:
"Vielleicht hilft eine neuere Entscheidung des BAG (10 AZR 11/16) hier weiter; in Kurzform:
Wenn der Arbeitsvertrag eine Versetzung im gesamten Unternehmen vorsieht oder keine Aussage zur Versetzung trifft, dann entspricht eine im Einzelfall durchgeführte örtliche Versetzung regelmäßig der Billigkeit (§ 315 Abs. 3 BGB), wenn sie auf einer unternehmerischen Organisationsentscheidung (!)beruht. Der Einzelfall ist dann nur noch auf spezifischen Missbrauch zu überprüfen.
Grüße
Erik Dickel"
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