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Rücklastschriftgebühren


Gast

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Hi,

 

ich habe gerade Puls, da ich von einem Anbieter Rücklastschriftgebühren an die 100 €h in Rechnung gestellt bekommen habe. Und das bei jährlichen Service-Grundkosten im cent (!!!) Bereich. Das heißt, der hat da mind. 1,5 Jahre lang (so lange ist mein altes Konto nicht mehr aktiv) ohne Beachtung fleißig monatliche abgelehnte Lastschriften hingenommen.

 

Der grundsätzliche Fehler liegt bei mir, aber es kann doch nicht sein, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, mich darüber zu informieren? Ich habe jetzt erst mal eine Aufstellung gefordert. Da das nur eine läppische Email mit Zahlungsaufforderung war.

 

Ehrlich gesagt, auch wenn die Summe nicht kriegsentscheident ist, möchte ich das so nicht hinnehmen. Hat jemand ähnliches erlebt? 

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Hallo!

 

Der Anbieter ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, dich zu benachrichtigen, wenn das Lastschriftverfahren nicht funktioniert. Er kann ja nicht wissen, dass du das Konto geschlossen hast - es könnte auch einfach nicht gedeckt sein. Dein Konto und die Deckung des Kontos liegen in deiner Verantwortung.

Ohne genaue Aufstellung der Kosten würde ich allerdings auf keinen Fall bezahlen. Mir ist nicht bekannt, um welche Beträge es bei dir geht. Bei mir hat eine Krankenkasse mal versucht, knapp 5000 Euro abzubuchen und hierbei beliefen sich die Kosten dann auf 2 Euro und ein paar zerquetschte.

Und dann wäre natürlich noch die Frage: Normalerweise läuft das Lastschriftverfahren ja aufgrund eines Vertrages. Den Vertrag kannst du ja dann auch nicht erfüllt haben, wenn gar nicht abgebucht werden konnte. Wenn das seit 1,5 Jahren der Fall war, dann frage ich mich, warum es da keine Konsequenzen gab (Zugriff/Zuschicken des Materials, Prüfungen etc.) und auch keine Mahnung.

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Ich denke, der Anbieter versucht seine Unfähigkeit auf mich abzuwälzen. Denn es wird wohl um etwa reine 20 € Anbieterkosten gehen. Das hast der einfach mal so weiterlaufen lassen, ist ja kein lebenswichtiger Betrag. Und nun sind ihm die Stornogebühren aufgefallen. Ich habe nämlich monatlich eine Rechnung von paar Cent bekommen. Da stand aber auch kein Konto oder ähnliches, von dem abgebucht wird, sondern nur ein Passus über Lastscriftabbuchung.

 

Wo steht das, dass mich der Anbieter nicht informieren muss? Ich kann mir das nicht vorstellen! Da könnte man als Anbieter einfach mal 10 Jahre laufen lassen und dann mit 1000 € um die Ecke kommen. Das ist für mich fahrlässig. Eine Aufstellung der Kosten habe ich angefragt, denn da einfach platt ne Mail mit einer Gesamtsumme mit Zahldatum, ist dürftig. Bisher noch keine Antwort.

 

Ein Anwalt habe ich schon mal rausgesucht. Und wenn ich am Ende 'nen hunderter mehr zahlen muss, da kommt einfach der Deutsche in mir durch. 😋

 

 

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Bei jeder Rücklastschrift erhält der Lastschriftgeber eine Rückinformation, aus welchem Grund es zu einer Rücklastschrift kam. Er hätte nach der ersten Lastschrift das Verfahren stoppen und dich anschreiben können. Es sei denn er stellt pro RüLa eine Gebühr, die höher als die Bankgebühren ist, in Rechnung. Da hätte er dein Interesse daran, dass das weiterhin daneben geht.

 

Frag mal ganz lieb nach den Rücklastschrift Informationen und gleich die Codes ( https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-reason-codes/ ) ab. Dann verweist du ganz höflich darauf, dass es seit der ersten Lastschrift möglich war zu erkennen, dass dein Bankkonto geschlossen ist und dein SEPA Mandat somit erloschen ist. Dann bittest du, dass die Kosten storniert, geteilt oder sonst was gemacht werden. Sollte man nicht auf den Hinweis eingehen, dann verlangst du, dass jede Lastschrift, Rücklastschrift und jede Kommunikation hierzu kopiert und für deinen Anwalt zur Verfügung gestellt wird. -> Ab dem Zeitpunkt wird der Spaß zu teuer für ein Unternehmen den Quatsch rauszusuchen.

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vor 1 Stunde, Muddlehead schrieb:

Ne das Thema  hat nix mit meinem Studium :). Und ja seit meinem Kontowechsel ist kein Geld an den Anbieter mehr geflossen.

Ok, bin da grad irgendwie von ausgegangen wegen des Forums 🤷🏻‍♀️😉

Dass du nicht mehr zahlst wusstet du aber? 

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Hat denn der Anbieter seine Leistung die ganze Zeit über weiter erbracht? - Üblicherweise ist es doch so, dass bei fehlenden Zahlungseingängen informiert und gemahnt wird und dann auch die Leistungen eingestellt werden, bis die Zahlungen erfolgt sind.

 

Da du ja bereit bist, dich an den Kosten zu beteiligen lässt dich das bestimmt klären. Vielleicht auch mal mit dem Anbieter dazu telefonieren?

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