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Preisinfos nur nach Angabe von Kontaktdaten


psychodelix

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vor 8 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Eigentlich habe ich mal gelernt, dass beim Verkauf an den Privatkunden Preise für Produkte und Dienstleistungen eindeutig ausgezeichnet sein müssen.

Ja, der Verkauf ist ja auch eindeutig mit Preis (das ist nämlich erst der unterschriebene Vertrag). Der Anbieter verzichtet auf die Preisauszeichnung, ist aber natürlich gerne bereit, den Preis auf Nachfrage zu nennen. Wie in einem Geschäft in der Frankfurter Goethestraße - da stehen auch keine Preise im Schaufenster.

 

Es mag sich jeder selbst überlegen, ob er von einem Uternehmen, dass solche Praktiken anwendet einen Hochschulabschluss kauf, äh, erwerben will.

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vor 19 Stunden, beijing schrieb:

Aber wöchentliche Spam Briefe mit Werbeunterlagen ist dann noch ein ganz anderes Kaliber. Den Spam abbestellen war dann auch nicht so einfach. Naja der Kamin hat sich gefreut. 

Seriös ist was anderes!

Meiner langjährigen sehr guten Erfahrung nach, reicht eine Mail mit einem Werbewiderspruch, branchenübergreifend. Ich hatte auch Angebote von mehreren Fernschulen angefordert (aber nicht  Euro-FH) und sogleich Werbung per E-Mail widersprochen. Das funktionierte immer gut. Es kamen noch eine oder zwei Sendungen (die schon geplant waren und nicht mehr gestoppt werden konnten) und dann hörte es auf.

 

Schönes Wochenende

Greetsiel

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Ich hab gerade ein bisschen herumgegoogelt. Die Pflicht zur Preisauszeichnung existiert, allerdings nicht für den Einzelhandel für Produkte im Schaufenster.

 

Nun kann man ja bei Online-Anbietern über den Begriff "Schaufenster" durchaus diskutieren!

😜

 

Dass man Preisauskünfte allerdings nur gegen die Angabe persönlicher Daten bekommt - und die Angabe einer Adresse geht ja in die Richtung - kann meines Erachtens rechtlich nicht in Ordnung sein. Da könnte man durchaus den Verbraucherschutz mal dazu kontaktieren. Denn für die Zusendung von Newslettern und Werbemails muss es ja eine eindeutige Opt-in Funktion geben bei der Erstbestellung.

 

https://www.pb-onlinehandel.de/magazin/ende-der-preisauszeichnungspflicht-im-einzelhandel/

https://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/handel/recht/preisauszeichnung/

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Am 7.12.2018 um 09:53 , Moondance schrieb:

Das ist aber leider nicht nur bei der EURO-FH so. Gibt es überhaupt einen Anbieter, bei dem man direkt über die Kosten informiert wird, ohne sich vorher dafür anzumelden?

 

Guten Morgen

 

Solche Anbieter, die bereits auf der Webseite veröffentlichen, wie hoch Kursgebühr ist, gibt es ubrigens auch im subakademischen Bereich... ;) Ohne Nennung der Adresse oder Angabe weiterer Informationen und auch ohne sich anschließende Werbeflut (Das ist jedenfalls bei "uns" so)

 

Viele Grüße

 

Anne Oppermann

Fernstudienakademie

 

P.S: Bei durch die ZFU zugelassenen Angeboten findet man die Preise auch hier:

 

https://www.zfu.de/suche/

 

Diese von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) angebotene Suchmaschine ist zwar nicht allzu hübsch und arbeitet auch recht langsam.. Sie ist aber anbieterunabhängig und sie funktioniert! ;)

 

 

Bearbeitet von Fernstudienakademie
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Ich habe das Thema jetzt mal ins allgemeine Forum verschoben.

 

Also soweit mir bekannt sind es vor allem die Anbieter der Klett-Gruppe, bei welchen die Preise nicht angegeben werden. Zumindest bei den anderen großen Fernhochschulen fällt mir jetzt keine ein, die das auch so handhaben würde.

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Am 7.12.2018 um 09:53 , Moondance schrieb:

Gibt es überhaupt einen Anbieter, bei dem man direkt über die Kosten informiert wird, ohne sich vorher dafür anzumelden?

HFH. Da stehen die monatlichen Kosten direkt unter der Vorstellung des Studiengangs auf der Webseite.

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Häufig geht es ja lediglich um die Freischaltung eines Bereichs auf der Webseite. Hier gebe ich dann gelegentlich aus eine Fake-Adresse an. Wenn lediglich eine E-Mail-Adresse gefragt ist, kann es sich u.U. lohnen, hier eine E-Mail-Adresse einzurichten, die man nur für diesen Zweck verwendet, die hierauf eingehenden Newsletter nicht abruft.

 

Wenn mich Werbesendungen nerven, dann werfe ich diese entweder gleich weg, oder gesammelt in einen Briefkasten, mit dem Vermerk "Annahme verweigert", "zurück an Absender" oder "Empfänger verzogen oder verstorben".

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