Zum Inhalt springen

Studiengebühren vom Brutto umwandeln lassen sinnvoll?


Hausboot89

Empfohlene Beiträge

Eines würde ich gerne noch hinzufügen! Das verringern des Bruttogehaltes unter der Beitragsbemässungsgrenze (derzeit 6.700€ mtl. oder 80.400€ jährlich) verringert auch die Sozialleistungen (Rente, Arbeitslosengeld, ...). Alleine deswegen würde ich es Dir nicht empfehlen.

 

Alternative: z.B. an der WBH kannst Du die Kosten zinsfrei strecken auf die Betreuungszeit (z.B. bei 6-semestrigen Studiengang wären dass die Summe statt durch 36 -> durch 54), dass macht nochmal eine Menge aus. Das "bisschen" was dann an mtl. Belastung rüber kommt kannst Du noch absetzen oder einen Steuerfreibetrag einrichten. Dann kostet dich das ggf. weniger als die 154€ mtl. netto (musst ausrechnen und kommt auf die Studienkosten und dem Studiengang an).

 

Die Abhängigkeit von der Firma, gekoppelt mit der "Verpflichtung" und dem was ich bisher gesagt habe, würde ich an Deiner Stelle nicht machen. Ist auch der Vorteil, dass Du einfach jederzeit den Job wechseln kannst, wenn was nicht passt, oder ein besseres Angebot kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 26
  • Erstellt
  • Letzte Antwort
vor 19 Stunden, Hausboot89 schrieb:

Wie bist du denn auf den Betrag von 1988€ Steuererstattung gekommen? 

und wie kommst du auf den Betrag von 17094€ an Steuern bei einem Gehalt von 40.000€ brutto?

 

Moin,

also am einfachsten ist folgendes:

Du gehst auf https://www.brutto-netto-rechner.info/

und schaust wie viele Steuern du bezahlst bei deinem aktuellen Jahresbruttogehalt.

 

Dann ziehst du deine Fortbildungskosten ab und schaust wie viele Steuern du bei dem neuen Jahresbruttogehalt zahlst.

 

Die Differenz der Steuern ist das, was du zurückerstattet bekommst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden, SebastianL schrieb:

Eines würde ich gerne noch hinzufügen! Das verringern des Bruttogehaltes unter der Beitragsbemässungsgrenze (derzeit 6.700€ mtl. oder 80.400€ jährlich) verringert auch die Sozialleistungen (Rente, Arbeitslosengeld, ...). Alleine deswegen würde ich es Dir nicht empfehlen.

 

Was ja per se nicht das schlechteste ist, wenn man schaut, wie viel tiefer die Rente & Co. Stück für Stück sinkt. Da entzieh ich doch gern den Sozialkassen mein Geld. Aber das nur mal am Rande ;-).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde, Muddlehead schrieb:

 

Was ja per se nicht das schlechteste ist, wenn man schaut, wie viel tiefer die Rente & Co. Stück für Stück sinkt. Da entzieh ich doch gern den Sozialkassen mein Geld. Aber das nur mal am Rande ;-).

 

Nun, ich kenne eine Reihe von Leuten, die ebenso gedacht haben, aus möglichst allen Solidarsystemen (Rente, Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse) ausgetreten sind, sich gefreut haben über die tollen Summen, die sie auf einmal zur Verfügung gehabt haben (scheinbar!) und das irgendwann bitter bereut haben.

 

Aber das nur am Rande. 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Markus sieht mir sicher mein Off-Topic NICHT nach 😋 .

 

@KanzlerCoaching Sie müssen es nicht gleich direkt übertreiben. ;-) Mitnichten gilt meine Ansichtsweise gleich für alle Sicherungssystem.Aber es gibt durchaus noch andere Wege hinsichtlich eigener Absicherungung für Bereich XY. Und nicht alles auf eine Karte setzen zu müssen (und "die da oben" damit machen zu lassen), finde ich sehr attraktiv. Wer natürlich das Geld einsackt und nicht's macht - jo....dann bereut man das. So nun halte ich mal wieder meine Finger weg von der Tastatur. Wird sonst eine Off-Topic Diskussion ohne Ende.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist Off-Topic, und dennoch... Oft merkt man erst später, welche Leistungen einem ohne gesetzliche Absicherung entgehen. Sei es bei höheren Beiträgen in der PKV, oder in entgangenen Leistungsansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung, was zum Beispiel die Rente bei Erwerbsunfähigkeit angeht. Klar, lässt sich auch privat absichern, aber oft doch nur theoretisch, zum Beispiel aufgrund von Ausschlüssen oder Risikozuschlägen, die es in sich haben. - Passt hier aber wirklich nicht zum Thema und für eine weitere Diskussion bitte in ein neues (Off-Topic-)Thema auslagern.

 

Was das Thema hier angeht würde ich es bei den Konditionen auch vorziehen es selbst zu finanzieren. Die Steuerersparnis lässt sich ja zumindest grob vorher berechnen. Und stattdessen nochmal mit dem Arbeitgeber diskutieren, welche nicht-monetäre Unterstützung er bieten kann, zum Beispiel für eine Freistellung bei Prüfungen oder gelegentlichem Sonderurlaub.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die 2 Jahre Bindung kann ich nicht nachvollziehen, da es den Arbeitgeber letztlich nichts kostet. Mit dem Studium kannst du woanders mehr Geld verlangen, das sieht ein Arbeitgeber nicht gerne und macht dann - auch vom Finanzamt unabhängig - gerne solche Knebelverträge.

Es lukrativer, wenn der Arbeitgeber das zahlt. Deine Flexibilität leidet jedoch darunter.

 

Falls du vorher keine Ausbildung oder Erststudium hattest: Derzeit ist es noch so, das die Ausgaben nur über die Sonderausgaben bis max. 6000 Euro absetzbar sind. Also nicht so lukrativ. Bis zu einem aktuellen Urteil werden die Steuer-Veranlagungen ausgesetzt gelegt, da hier eine Klage vor dem Bundesfinanzhof derzeit läuft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anscheinend benötigt man für das FA einen Nachweis, dass der AG berechtigtes Interesse an dem Studium hat (wenn er die Gebühren zahlt) und dies kann dann eben mit einer 2-jährigen Bindungsvereinbarung nachgewiesen werden.

Der AG hat nie gesagt, dass ich dann 2 Jahre bleiben muss, was ja auch unfair wäre, da ich es ja quasi über mein Bruttogehalt zahle und keinen Zuschuss bekomme. Darum hat er mir ja auch gesagt, dass wir da trotz dieser formellen Bindung eine Lösung finden werden, auch vorab die Stelle wechseln zu können. 

 

Ausbildung ist vorhanden, deswegen würde ich alles über Werbungskosten absetzen können. 

 

Hier ein Ausschnitt aus der Mail des Steuerberaters des Arbeitgebers. 

2018-12-23_15-43-33.png

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...