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Studiengebühren vom Brutto umwandeln lassen sinnvoll?


Hausboot89

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Nochmal zum Verständnis, da ich mir nicht 100% sicher bin, ob man die Rechnung so aufstellen kann: 

 

Angenommen die 40.000€ Jahresgehalt von @Arazjals Beispielrechnung. 

 

Man würde also 6359€ im Jahr Steuer zahlen. 

 

Wenn man jetzt die Studiengebühren 349€*12Monate = 4188€ abzieht, verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf 35.812€ was dann entsprechend zu 5212€ Steuerlast führt. 

 

6359€ - 5212€ = 1.147€ Steuererstattung pro Jahr

 

1.147€ : 12 Monate = ca. 95€ Steuererstattung pro Monat

 

349€ - 95€ = 254€ Studienkosten pro Monat nach Steuerrückzahlung

 

Kann man die Rechnung so aufstellen oder habe ich da einen Denkfehler drin? 

 

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Das kann (grob überflogen) so (mehr oder weniger) passen. Es kann am Ende etwas mehr/weniger sein (hängt von dem ab, was noch alles abgesetzt wird). Weil wenn man mehr absetzen kann, ändert sich auch die Progression. Aber ich denke mal, es ist ein guter grober Anhaltspunkt! 

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Hab jetzt nicht erneut nachgerechnet - eventuell habe ich mich auch verrechnet. Das Prinzip ist aber richtig, so wie du es gerechnet hast.

@der ALex: In Bezug auf Steuerrückerstattung ist es so, dass je höher die gezahlten Steuern umso höher das, was man beim gleichen absetzbarem Betrag zurück erhält (prozentual). Kannst gerne mal rumprobieren^^

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  • 4 Wochen später...

Hey Sebastian,

 

nur soviel: Ich mache das genau so. Mein Arbeitgeber zahlt die Grundgebühr von meinem Brutto. Ich fahre sehr gut damit, denn ich könnte es mir sonst nicht leisten. Im Masterstudiengang sind das nämlich weit über 500 €/Monat. Darüber hinaus habe ich dann den Vorteil (das kann aber Glück sein), dass ich Reisen zum Studienort als Geschäftsreise einreichen kann, so dass ich die Fahrtkosten wiederbekomme.

 

Achja und bzgl. des Argumentes, dass du dann die Kosten nicht mehr absetzen kannst, zitiere ich meinen Steuerberater: "Niemals Kosten des Absetzens wegen verursachen!"

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Am 18.1.2019 um 15:49 , thewulf00 schrieb:

...Darüber hinaus habe ich dann den Vorteil (das kann aber Glück sein), dass ich Reisen zum Studienort als Geschäftsreise einreichen kann, so dass ich die Fahrtkosten wiederbekomme....

Das ist ja auch ein anderer "Case" wenn Dein Arbeitgeber die Fahrten zur Hochschule als Geschäftsreise für dich bezahlt. Das ist ein großer Pluspunkt.

 

Am 18.1.2019 um 15:49 , thewulf00 schrieb:

"Niemals Kosten des Absetzens wegen verursachen!"

Dem stimme ich Deinem Steuerberater zu, nur muss man wie gesagt alle Positionen plus/minus in die Berechnung berücksichtigen.

 

Masterstudiengänge sind teuer und kosten meist über 500€, manche Hochschulen wie die WBH lassen das aber z.B. auf die Betreuungszeit strecken und dann sind es schon nur noch knapp über 300. Wenn man dann noch einen Vortrag beim Finanzamt eintragen lässt, kommen dann auf einmal nur noch 200€ Nettobelastung auf einen zu und man ist keinem Rechenschaft schuldig, noch muss man sich an irgendwelche Timelines halten (z.B. in der Regelstudienzeit fertig zu werden). Dann kommt wie gesagt die Einbuße bei der Rente, die sich langfristig äussert. Manchmal will der Arbeitgeber dann ggf. das Geld bei "Scheitern" zurück oder bei "Erfolg" möchte er, dass man x Jahre im Unternehmen bleibt, sonst darf mann auch zurück zahlen.

 

Ich sage nicht das es schlecht ist, ich sage nur, ordentlich durchrechnen 😀

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