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Unterschied Uni (Beispiel FernUni Hagen) und (Fach-)Hochschule, Beispiel IUBH


CrixECK

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden, xoxo.julie schrieb:

 

ich bin mitten im Entscheidungsprozess was die richtige Fernuni angeht. 

 

Nur kurz, weil es hier ja schon um genaues Arbeiten ging: Die richtige Fernuni ist immer die FernUniversität in Hagen. Die IUBH ist eine Fachhochschule.

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vor 5 Stunden, CrixECK schrieb:

Nur kurz, weil es hier ja schon um genaues Arbeiten ging: Die richtige Fernuni ist immer die FernUniversität in Hagen. Die IUBH ist eine Fachhochschule.

Entschuldige bitte den Flüchtigkeitsfehler. Sollte doch aber hoffentlich nichts am Verständnis meiner Fragen ändern ;) 

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vor 6 Minuten, Roland78 schrieb:

 

Das ist genauso albern wie jemanden darauf hinzuweisen, dass wohl Unternehmen gemeint ist, wenn von Firma gesprochen wird. University of Applied Science. 🙄

 

Der Vergleich hinkt leider. Es gibt nun einmal einen rechtlichen Unterschied zwischen Universität und Fachhochschule, und da dies für eine spätere Karriere von Bedeutung sein kann, ist es nicht unwichtig, auf solche Dinge hinzuweisen.

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vor 29 Minuten, CrixECK schrieb:

... Es gibt nun einmal einen rechtlichen Unterschied zwischen Universität und Fachhochschule ..

 

Gehört evtl. nicht ins Thema, aber könntest du den rechtlichen Unterschied kurz erklären? 

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vor 59 Minuten, CrixECK schrieb:

Der Vergleich hinkt leider. Es gibt nun einmal einen rechtlichen Unterschied zwischen Universität und Fachhochschule, und da dies für eine spätere Karriere von Bedeutung sein kann, ist es nicht unwichtig, auf solche Dinge hinzuweisen.

 

Der Unterschied ist mir schon bewusst. Meinen Bachelor habe ich an einer Hochschule gemacht und einen Master an einer Uni begonnen. Ich entscheide mich daher nun ganz bewusst wieder für eine Hochschule. Aber vielen Dank trotzdem für den Hinweis ;) Es war wirklich nur ein Ausdrucksfehler an dieser Stelle.

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vor 39 Minuten, Roland78 schrieb:

Für mich ist das schlicht Standesdünkel. Und damit albern.

Deine persönliche Meinung ist rechtlich nicht von Belang. Ich beziehe mich auf geltendes Recht. Im öffentlichen Dienst wird für bestimmte Entgeltgruppen / Besoldungsstufen ausdrücklich ein wissenschaftliches Hochschulstudium verlangt. Wissenschaftliches Hochschulstudium ist definiert: Für Land und Bund ist dies ein Uni-Abschluss, auf Ebene der Kommunen kann ein FH-Master anerkannt werden.

 

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-831-abgeschlossene-wissenschaftliche-hochschulbildung_idesk_PI13994_HI10490209.html

 

Dies bedeutet, dass aus rein formalen Gründen auf Bundes- und Landesebene auf manche Stellen selbst brilliante FH-Absolventen nicht eingestellt werden dürfen. Ich finde, dies ist schon von Bedeutung.

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"Unter die Nase gerieben" im Sinne von "Was bin ich klug und was seid Ihr anderen alle unwissend" hat CrixECK ja nicht. Er hat es erwähnt im Sinne von "Er hat eine Information hinzugefügt".

 

Bei dem inflationären Gebrauch von "Fernstudium" allenthalben, wo jeder Kurs als "Studium" firmiert, kann man auf solche Unterschiede gar nicht oft genug hinweisen.

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Puh.. dass ein kleiner Formulierungsfehler nun so eine Diskussion hier auslöst, die absolut gar nichts mit meinen eigentlichen Fragen zu tun hat, zeigt die negativen Seiten eines solchen Forums. 
Geholfen haben mir bisher genau zwei Beiträge (für die ich mich ganz herzlich bedanke!). 
Schade, ich hätte wirklich noch gern mehr hilfreiche Beiträge gehabt, aber vielleicht kommt ja noch was... 

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vor 45 Minuten, CrixECK schrieb:

Deine persönliche Meinung ist rechtlich nichts von Belang. Ich beziehe mich auf geltendes Recht. Im öffentlichen Dienst wird für bestimmte Entgeltgruppen / Besoldungsstufen ausdrücklich ein wissenschaftliches Hochschulstudium verlangt. Wissenschaftliches Hochschulstudium ist definiert: Für Land und Bund ist dies ein Uni-Abschluss, auf Ebene der Kommunen kann ein FH-Master anerkannt werden.

 

Stimmt doch nicht.

 

"Die Differenzierung des Abschlusses nach Buchstabe a) Abschluss an einer Universität, pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule bzw. nach Landesrecht anerkannten staatlichen Hochschule und Buchstabe b) Masterprüfung lässt den Rückschluss zu, dass eine wissenschaftliche Hochschulbildung auch dann vorliegt, wenn der Master an einer Fachhochschule erlangt wurde."

 

Ein Bachelor wäre in dem von dir genannten Fall weder von einer Fachhochschule noch einer Universität ausreichend.

 

Abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten sind nach Bologna und den europäischen Referenzrahmen gleichgestellt. Einzig zur Promotion berechtigen sie teilweise nicht.

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vor 3 Stunden, phoellermann schrieb:

 

Stimmt doch nicht.

 

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

Bitte zur Kenntnis nehmen, dass tarifvertraglich im ÖD zwischen "wissenschaftlicher Hochschulbildung (§7), "Hochschulbildung (§8)" und "technischer Hochschulbildung (§9)" unterschieden wird.

 

Und aus persönlicher beruflicher Erfahrung: es wird im ÖD oft nur auf genau dieser Ebene entschieden - d.h. die Personalabteilungen sortieren FH-Abschlüsse direkt aus, wenn ein wissenschaftliches Hochschulstudium verlangt wird, obwohl es teilweise auch Öffnungen für FH-Absolventen gibt, gemäß Tarifvertrag. Der öffentliche Dienst ist eben geistig oft noch in den 1990er Jahren stehen geblieben.

 

Ich finde, dass man bei einer so wichtigen Entscheidung wie einem (ggf. teuren) Studium einfach solche Informationen berücksichtigen sollte, damit es später kein böses Erwachen oder Enttäuschungen gibt. Ich finde die Unterscheidung antiquiert, da mittlerweile auch viele FHs Promotionsrecht haben, aber wie oben ersichtlich, wird aktuell noch unterschieden.

Im Gegensatz zur Definition des Bundes wie auch der Länder zum wissenschaftlichen Hochschulabschluss bei Bestehen der Masterprüfung an einer Fachhochschule ist im VKA-Bereich nicht erforderlich, dass dieser Abschluss den Zugang zum höheren Dienst eröffnen muss.
Im Gegensatz zur Definition des Bundes wie auch der Länder zum wissenschaftlichen Hochschulabschluss bei Bestehen der Masterprüfung an einer Fachhochschule ist im VKA-Bereich nicht erforderlich, dass dieser Abschluss den Zugang zum höheren Dienst eröffnen muss.

 

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