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Unterschied Uni (Beispiel FernUni Hagen) und (Fach-)Hochschule, Beispiel IUBH


CrixECK

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vor 8 Minuten, CrixECK schrieb:

Der öffentliche Dienst ist eben geistig oft noch in den 1990er Jahren stehen geblieben.

 

Das, was Du beschreibst, ist eher 1970er, frühstens. Wenn nicht noch weiter zurück. (Manch einer möge sagen "noch rückständiger".) :D

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Paragraph 7 (2) definiert allerdings auch: "Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung  liegt  auch vor,  wenn der Master  an  einer  Fachhochschule erlangt  wurde und  den  Zugang  zur  Laufbahn des  höheren Dienstes  des  Bundes  eröffnet."

 

Insofern wäre ein einfaches Aussortieren m.E. unzulässig. Aber das müssten wohl die Juristen im Einzelfall klären.

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  • 3 Wochen später...
Am 9.2.2019 um 18:49 , Detmelle schrieb:

Das, was Du beschreibst, ist eher 1970er, frühstens. Wenn nicht noch weiter zurück. (Manch einer möge sagen "noch rückständiger".) :D

 

Mitte der 60er kam die Reform, dass die Ingenieurschulen nicht mehr ausreichend seien und das hatte auch was mit der EU zu tun. Da hätte man auch gleich das Bachelor-/Mastersystem einführen können.

Die Fachschulen wurden dann aufgetrennt und viele wurden zu Fach_hoch_schulen.

Also war damals ein noch größerer Unterschied zwischen Hochschule und Fachschule.

Ich denke vieles sind noch alte Gesetze aus den 60ern was der öD heute noch vom Ursprung her anwendet.

Es gab damals Prüfungen bzw. Fortbildungen, die ohne Studium/Ing. schule zum gehobenen technischen Dienst führten.

Die sind vergleichbar ähnlich wie AL2 heute.

 

Dass ein FH Master in manchen Bereichen des öD nicht zur höheren Laufbahn führt, kann gut sein, denn da muss man auch Unterscheiden, ob das evtl. mehr wissenschaftlich liegt im Schwerpunkt.

Was nicht zum Thema passt, ist das Meister und Techniker im öD total geringe wertigkeit haben, das schließt dadrauf, dass es aus Zeiten kommt, als der Techniker gerade mal den mittleren Schulabschluss beinhaltete und man noch von einer Lehre sprach, welche heute Ausbildungen sind und vom Stoff so, dass was damals ein Techniker gelernt hatte, steht.

Ähnlich scheint es ja den Master FH Absolventen zu ergehen, die nicht zum höheren Dienst zugelassen werden. Obwohl sogar forumel dafür gesorgt wurde!!

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Am 9.2.2019 um 13:32 , CrixECK schrieb:

Dies bedeutet, dass aus rein formalen Gründen auf Bundes- und Landesebene auf manche Stellen selbst brilliante FH-Absolventen nicht eingestellt werden dürfen. Ich finde, dies ist schon von Bedeutung.

 

Zitat

Ich beziehe mich auf geltendes Recht. Im öffentlichen Dienst wird für bestimmte Entgeltgruppen / Besoldungsstufen ausdrücklich ein wissenschaftliches Hochschulstudium verlangt. Wissenschaftliches Hochschulstudium ist definiert: Für Land und Bund ist dies ein Uni-Abschluss

 

Wo steht das? In der Entgeltordnung vom Bund schon mal nicht:

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_Bund.pdf

 

Ein Master, unabhängig von der Hochschulart, ist auch beim Bund eine wissenschaftliche Hochschulbildung. Es gibt keine Master (FH) oder Master (Uni). Wäre auch gar nicht nach Bologna zulässig. Btw. arbeite ich beim Land Hessen. Und auch über meinen Tisch gehen Bewerbungen (fachlich, nicht als Personaler). Es werden hier ganz sicher keine Master aussortiert. 

 

Zitat

§7 (2)

[...] Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung oder mit einer Masterprüfung beendet worden ist [...]

[...]

Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt auch vor, wenn der Master an einer Fachhochschule erlangt wurde

[...]

 

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Nichtsdestotrotz ist der Hinweis der Unterscheidung FH/Uni auf den etwaigen Karriereweg wichtig. Es mag sein, dass in der öffentlichen Stellenausschreibung aufgrund der formalen Gleichstellung keine FHs ausgeschlossen werden. Die Tatsache das firmeninterne Richtlinien diesbezüglich existieren weiß ich aus erster Hand aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung.

Die gleiche Geschichte in grün ist z.B. eine Altersgrenze bei der Bewerbung. Eine Firma wird diese niemals öffentlich in der Stellenausschreibung nennen. Die Folge wäre eine Klagewelle aufgrund von Altersdiskriminierung. Das heisst dann aber nicht, dass man ab einem spezifischen Alter von ü30 dann nicht ungelesen im Papierkorb landet ;)

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Das mag ja alles sein, genauso wie auch Frauen in manchen Bereichen immer noch nicht berücksichtigt werden. 

 

Aber ich beziehe mich auf die Aussagen, dass es "formal" nicht geht.

Was aber laut Entgeltordnung und Tarifvertrag so nicht bestätigt wird.

 

Generell sollte man sich vor dem Studium im Klaren sein, was man hinterher machen möchte und ob man es mit dem Studiengang erreichen könnte.

 

 

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vor 2 Stunden, beijing schrieb:

Die Tatsache das firmeninterne Richtlinien diesbezüglich existieren weiß ich aus erster Hand aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung.

 

Es kommt primär darauf an, was man genau machen möchte und manchmal ist auch die Fachrichtung relevant. Ein Freund von mir arbeitet selbst bei einen der Big 4 als Technologie Berater (Bachelor, FH) und ich habe beispielsweise bei McKinsey auch schon Duale Studiengänge in Kooperation mit der FOM gesehen, was natürlich auf eine anschließende verpflichtende Übernahme hinauslaufen wird.

 

Man sollte natürlich auf entsprechende Unterschiede hinweisen, allerdings entsteht hier der Eindruck, als wäre diese Differenzierung von enormer Bedeutung. Abgesehen von echten Forschungsstellen kann ich hier aber keinen echten Trend sehen. Wenn man nicht bei der einen UB anfangen kann, geht man halt zu einer anderen. 

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vor 4 Stunden, Forensiker schrieb:

Aber ich beziehe mich auf die Aussagen, dass es "formal" nicht geht.

Was aber laut Entgeltordnung und Tarifvertrag so nicht bestätigt wird

Doch es wird bestätigt. Deine Aussage ist in dieser Form falsch.

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Am 9.2.2019 um 19:27 , phoellermann schrieb:

Paragraph 7 (2) definiert allerdings auch: "Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung  liegt  auch vor,  wenn der Master  an  einer  Fachhochschule erlangt  wurde und  den  Zugang  zur  Laufbahn des  höheren Dienstes  des  Bundes  eröffnet."

Woduch dann auch klar ist, dass Bachelor Abschlüsse einer FH kein wissenschaftliches Hochschulstudium sind.

 

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