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Teilnahme an der Herbstprüfung ohne Abmeldung von der Frühjahrsprüfung


gast

ILS Abitur  

1 Benutzer abgestimmt

  1. 1. ILS Herbstprüfungen Abitur



Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

ich hätte da mal eine Frage, kann man, wenn man bei der ILS Abitur machen will und erst bei den Herbstprüfungen teilnehmen kann, teilnehmen, ohne eine Absage für die Frühjahrsprüfungen abgeschickt zu haben? Ich habe das nämlich leider außer Acht gelassen und den offiziellen "Absageschluss" verpasst. 😕

Vielen Dank schonmal für die Antworten im voraus!

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Du bist für den Früjahrstermin schon angemeldet?

 

Bei der Anmeldung zur Abiprüfung (Hamburger Schulbehörde) hast Du unterschrieben:

 

"Der Inhalt der §§ 15,16 der ExPO vom 22.07.2003 ist mir bekannt. D.h. insbesondere: Sollte ich an der Prüfung nicht teilnehmen können, werde ich das Amt für Bildung umgehend schriftlich informieren und die Gründe dafür angeben...."

 

Auszug aus der ExPO:

 

"Prüfungsordnung zum Erwerb von Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen durch Externe (Externenprüfungsordnung - ExPO -)

....

§ 15
Rücktritt, Versäumnis, Unterbrechung
(1) Nach der Zulassung zur Prüfung können Prüflinge bis zum Beginn der Prüfung wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund mit Genehmigung der zuständigen Behörde von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Treten Prüflinge ohne Genehmigung der zuständigen Behörde zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(2) Wer ohne wichtigen Grund einen Prüfungstermin versäumt oder eine geforderte Prüfungsleistung verweigert oder nicht erbringt, hat die Prüfung nicht bestanden. Wird ein wichtiger Grund unverzüglich nachgewiesen, bestimmt die zuständige Behörde einen neuen Prüfungstermin; bei Krankheit kann die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Bereits abgelegte Prüfungsteile werden angerechnet. Wird eine Prüfung mehr als insgesamt zweimal unterbrochen, gilt sie als nicht bestanden."

 

Schönen Abend

Greetsiel

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Hallo und danke schonmal für die Hilfe,

ich habe mich offiziell bei den Frühjahrsprüfungen nicht angemeldet, dachte aber man wäre automatisch angemeldet, wenn man die normalen drei Jahre an Zeit schon hinter sich hat, da man ja die Möglichkeit besitzt noch zu überziehen. Wahrscheinlich war das mein Fehler und ich muss mich gar nicht auf irgendeine Weise davon abmelden.

Trotzdem danke nochmal herzlichst für die Bemühungen. 👍

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Ja, man muss zwischen dem Abiturlehrgang des Anbieters (Privatrecht: Regeldauer, Verlängerung, andere Vertragsleistungen) auf der einen Seite und der Abiturprüfung (Öffentliches Recht: Anmeldung, Kosten, Teilnahme, Verhinderung, andere schulbehördliche Auflagen und Möglichkeiten) auf der anderen Seite unterscheiden.

 

Schönen Abend

Greetsiel

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