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Infos zum Qualifizierungschancengesetz


Empfohlene Beiträge

Die sgd informiert in einem Blogbeitrag über das neue Qualifizierungschancengesetz, mit dem speziell Weiterbildungen im Kontext des digitalen Strukturwandels gefördert werden sollen.

 

Der Blogbeitrag ist hier zu finden*.

 

Unter anderem wird in dem Beitrag darauf eingegangen, wer förderberechtigt ist:

  • Gefördert werden Unternehmen, deren Branche bereits jetzt oder in naher Zukunft vom digitalen Wandel betroffen ist
  • Gefördert werden Weiterbildungen, die die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen, also für neue Tätigkeitsfelder qualifizieren
  • Die Weiterbildung muss mindestens 160 Stunden umfassen und eine AZAV-Zulassung haben
  • Ausgeschlossen sind Aufstiegsfortbildungen, welche nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig sind

Damit dürften auch etliche Fernlehrgänge förderfähig sein.

 

* Hinweis: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links. Wird über diese kostenloses Infomaterial angefordert, ein Studienangebot gebucht oder ein Kauf durchgeführt, erhält Fernstudium-Infos.de eine Vergütung, ohne dass es für euch teurer wird.

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