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Master Psychologie - Zugang zur Psychotherapeuten-Ausbildung in Baden-Württemberg


Markus Jung

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Die SRH Fernhochschule bietet ab 1. Juli 2019 einen Masterstudiengang in Psychologie an, der nach erfolgreichem Abschluss auch eine anschließende Psychotherapeuten-Ausbildung in Baden-Württemberg ermöglicht.

 

Der Studiengang wird mit vier Vertiefungsrichtungen angeboten:

  • Klinische Psychologie
  • Markt- und Werbepsychologie
  • Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologie
  • Gesundheits- und Umweltpsychologie

Ergänzend werden Themen wie psychologische Diagnostik, Kognition und Lernen sowie Kommunikation und Interaktion behandelt.

 

Insgesamt bietet die SRH Fernhochschule damit nun vier NC-freie Masterabschlüsse in Psychologie an.

 

Die beiden Master-Studiengänge Prävention und Gesundheitspsychologie (M.Sc.) sowie Wirtschaftspsychologie, Leadership & Management (M.Sc.) richten sich an Quereinsteiger ohne psychologisches Erststudium.

 

Für den Master Angewandte Psychologie mit Schwerpunkt Wirtschaft (M.Sc.) ist ein Psychologiestudium oder ein psychologienaher Studiengang Voraussetzung.

 

Der neue Master Psychologie (M.Sc.) richtet sich ausschließlich an Studierende mit einen psychologischen Erststudium.

 

Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.mobile-university.de/master/psychologie/

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vor 18 Stunden, Markus Jung schrieb:

Der Studiengang wird mit vier Vertiefungsrichtungen angeboten:

  • Gesundheits- und Umweltpsychologie

 

DAS interessiert mich und ich werde es im Auge behalten.

Bearbeitet von Markus Jung
Zitat gekürzt
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  • 1 Monat später...

Guten Tag, 

 

Meine Tochter interessiert sich für Ihren Studiengang. Zusammen haben wir Ihr Interview angeschaut, dabei sind einige Unklarheiten aufgetaucht. Anbei unsere Fragen:

 

1) "Mit Zugang zur Psychotherapie-Ausbildung" :  Ich bin mir nicht sicher, ob es sich hier lediglich um ein Verkaufsargument handelt. Herr Stapel räumt ja ein, dass es letztlich die Ausbildungsinstitute sind, die die Aufnahme regeln - warum also der Aufreißer in der Headline?

 

2) Änderung Psychotherapie-Gesetz: Was meint Übergangsregelung? Wenn meine Tochter die Ausbildung an der SRH machen würde und einen Therapie-Ausbildungsplatz bekommen würde, dürfte sie dann nur 10 Jahre als Therapeutin arbeiten? Oder geht es hier "nur" um die Approbation? 

 

3) Da ich selbst Lehrer bin, verwundern mich die Aussagen des Professors zum Thema Sozial- und Handlungskompetenzen doch sehr: Wie bitte will er denn die Entwicklung solcher Kompetenzen fördern, wenn alle Lehrveranstaltungen, insbesondere die Präsenzveranstaltungen, freiwillig sind? Das lernt man doch schon in Pädagogik I, dass dies zwingendermaßen aktive Eigentätigkeiten voraussetzt. 

 

4) Angebote: Herr Stapel sagt, dass das Angebot in allen Standorten der SRH gemacht wird - ist das richtig? D.h., meine Tochter könnte die Präsenzveranstaltungen auch in Hamburg besuchen? 

 

Wir bedanken uns im Voraus für fundierte Antworten und grüßen Sie herzlich 

 

Jörg & Mia Schneider

 

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vor 38 Minuten, Joerg Schneider schrieb:

"Mit Zugang zur Psychotherapie-Ausbildung" : 

Es gibt durchaus auch Master-Studiengänge in Psychologie, die den Zugang zur Psychotherapie-Ausbildung von vornherein verwehren Zum Beispiel der der FernUni Hagen. Dieser Hinweis ist also wichtig, damit die Leute wissen, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, die PT-Ausbildung zu beginnen; bei anderen Studiengängen ist das von vornherein ausgeschlossen (da machen sich die Ausbildungsinstitute dann gar nicht mehr die Mühe, die persönliche Eignung zu prüfen).

 

vor 40 Minuten, Joerg Schneider schrieb:

Was meint Übergangsregelung?

Ab Inkrafttreten des Gesetzes haben diejenigen, die nach der alten Regelung (Psychologie Master mit klinischen Inhalten) die PT-Ausbildung beginnen wollen, noch 10 Jahre Zeit, dies zu tun. Danach müssen auch Masterabsolventen der Psychologie den erst noch neu einzurichtenden Psychotherapeuten-Studiengang belegen. Nach diesen 10 Jahren bringt der Master Psychologie für die Ausbildung zum PT nichts. Besitzt man einmal die Approbation als psychologischer Psychotherapeut, gilt diese ohne zeitliche Einschränkung (sie kann natürlich entzogen werden, wenn man entsprechendes Fehlverhalten an den Tag legt, aber das gilt ja für alle gleichermaßen und hat nichts mit der Übergangszeit zu tun).

 

Für die restlichen Fragen würde ich die SRH direkt kontaktieren .

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Ich habe die SRH Fernhochschule über die Diskussion hier informiert und angeboten, selbst etwas zu den aufgekommenen Fragen zu schreiben. Dies wird zur Zeit intern geprüft.

 

Zitat

nun wird nicht mehr mit dem Zugang zur Ausbildung geworben

 

In der weiterhin öffentlichen Pressemitteilung zur Einführung des Masters (https://www.mobile-university.de/newsdetail/news/nebenberuflich-zum-master-psychologie-ohne-nc/) heißt es nach wie vor:

 

Zitat

Zudem ermöglicht der Master-Abschluss eine anschließende Psychotherapeuten-Ausbildung in Baden-Württemberg.

 

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