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ZFUW Kaiserslautern: Fernstudiengang Erwachsenenbildung


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Ich bin da ein wenig überrascht. Ein Mitstudent und ich haben uns dort über den Master in Wirtschaftsrecht informiert, und es gab keinerlei Bedenken. Als Voraussetzung haben wir den Fernstudiengang von Wismar angegeben. Also FH und Fern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht für alle gelten sollte.

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Ist es in der Schweiz grundsätzlich möglich, die HTL-Abschlüsse in FH-Abschlüsse umwandeln zu lassen? Woran scheitert die Zulassung an der TU Kaiserslautern genau?

Hast Du schon einen offiziellen Ablehnungsbescheid?

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Hallo!

Das HTL-Diplom ist grundsaetzlich ein Hochschulabschluss. Wenn man es Umwandeln will zu einem FH-Diplom muss man entweder 5 Jahre Berufserfahrung haben oder ich zitiere aus https://www.titelumwandlung.ch/

der Besuch eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe

(Fachhochschule, Universität oder ETH) besitzen.

Als anerkannte Berufspraxis gilt eine nach dem Erwerb

des entsprechenden Diploms ausgeübte berufliche

Tätigkeit im einschlägigen Berufsfeld.

Der Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe muss

mindestens 200 Lektionen umfassen und hinsichtlich Zulassung, Lehrkörper und Lehrplan den vom

Eidg. Volkswirtschaftsdepartemen(EVD) erlassenen

Richtlinien für Nachdiplomstudien vom 25. Mai 1999

entsprechen. Studierende mit Studienbeginn 1996/ 97

müssen einen Nachdiplomkurs von mindestens

100 Lektionen nachweisen, da die Schulen ihr Programm

an die neuen Anforderungen angepasst haben.

Absolventinnen und Absolventen der externen

HWV-Prüfung müssen 200 Lektionen nachweisen.

Die TU Kaiserslautern sagt, das HTL-Diplom reiche nicht aus, man muss mindestens einen FH-Diplom haben. Ich habe bis 31. August 2006 eine Frist bekommen das FH-Diplom einzureichen, die Sachlage werde wieder "geprueft"...was auch immer dass heissen will .....

Viele Gruesse

Ivano

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Moin. :)

Also, die schriftliche Absage ist da, da steht drin, dass ich irgendwelche Kenntnisse außerhalb des Hochschulwesens erlangt hätte und mein Abschluss nicht nach dem Äquivalenzabkommen anerkannt sei. Das sieht meine Uni anders. Da die Informationen auf anabin auch anders sind, habe ich mich beim Kultusministerium erkundigt, die bearbeiten das gerade.

Bei einer Nachfrage bei der TU sagte die Dame, ich hätte ja nur zwei Semester studiert und sei freigestellt gewesen. (?!) Dabei steht auf meinem Zeugnis, dass es sich um ein vierjähriges Studium handelt. Und das V, das laut Übersetzer, für die ich 50 € bezahlt habe, freigestellt heißt, heißt übersetzt voldoende - also geschafft. ;)

Mittlerweile kann ich darüber ein wenig lachen. Mal schauen, am besten warte ich auf die Reaktion des Kultusministeriums und erhebe dann Einspruch.

@IvanoLaudonia

Moin. :)

Dir drücke ich die Daumen, dass Alles klappt.

Bleibt tapfer

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@Doc Two Ich zitiere : Bereich Schulamangement aber!

Zugelassen werden Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Hochschulstudiums (z.B. zweites Staatsexamen für das Lehramt). Zusätzlich muss eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit im schulischen Bereich nach dem Erststudium nachgewiesen werden.

Ist in dem Fall ein Bachelor Abschluss auch in Ordnung?

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Das weiss leider auch nicht, da ich dachte, der Post bezieht sich auf Erwachsenenbildung.

Das Lehramtsstudium ist ein universitäres oder zumindest ein Hochschulstudium (nicht zu verwechseln mit den "Fachlehrern", die in Deutschland durchaus auch Meister oder Techniker sein können), das sich aus erstem Staatsexamen (=Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Universität, nicht FH) und zweitem Staatsexamen (=Staatsprüfung, die den Zugang zum höheren staatlichen Dienst ermöglicht) zusammensetzt. Nach dem ersten Staatsexamen hast Du i.d.R. in Deutschland einen Abschluss auf Master-Niveau, nach dem zweiten Staatsexamen kannst Du in den höheren Staatsdienst gelangen.

Frage bei der Studienberatung einfach nach, ob sie Dein Studium als einschlägig ansehen! Poste doch mal Deine Ergebnisse!

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