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Studium mit Externenabitur


Bücherwurm

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Was hast du denn zu befürchten? Nichts, solange dein Zeugnis echt ist. 

 

Woher hast du denn diese Info? Ist jemand betroffen, den du persönlich kennst? 

 

Meine Vermutung geht da eher in Richtung Gerüchte in den sozialen Medien ;)

 

Im Moment scheint entweder ein Neider die Leute aufzustacheln und versucht, Fern-Abiturienten ihren hart erarbeiteten Abschluss zu verleiden oder die Fälschungen häufen sich in dem Bereich gerade massiv. Dann ist es gerechtfertigt, dass die Unterlagen geprüft werden und die Fälscher gehören bestraft.

Mit einem echten Zeugnis kann aber nie jemandem irgendetwas verwehrt werden. 

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vor 1 Stunde, TomSon schrieb:

Wenn dem so sein sollte könnte die ausstellende Behörde sicherlich bestätigen, dass das Zeugnis echt ist. 

Die dürfen doch gar nicht nachfragen bezüglich der Datenschutzverordnung. 
 

Aber wer wäre so blöd und gibt dort bei den Unis falsche Angaben an?

 

Wenn die Unis meinen, wenn es in meinen Fall soweit kommen würde, meinen es wäre falsch, dann suche ich mir eine andere Uni aus. 
 

Oder die Behörde soll an die Unis eine Bestätigung senden.

 

 

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Am 17.2.2020 um 08:10 , tiransich schrieb:

Woher hast du denn diese Info? Ist jemand betroffen, den du persönlich kennst? 

 

Habe dies von Studenten gehört, die sich beworben haben.

 

Aber wie sollen die Unis das Prüfen bei der Masse an Bewerbungen?

 

Es gibt genügend Leute, die sich ein Zeugnis kaufen können.

 

Daher wäre es gut, wenn es eine Datenbank gibt, wo bestätigt wird, das XY das Abi abgelegt hat.

 

Aber das gibt es doch nicht oder?

Bearbeitet von Markus Jung
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vor 14 Minuten, Bücherwurm schrieb:

Aber das gibt es doch nicht oder?

 

Nein.

 

Mach dich locker. Der übliche Prozess sieht meist immer vor, dass du von den wesentlichen Dokumenten beglaubigte Kopien einreichen musst.

 

Und ob du ein Jahr auf nem Baum gesessen und dich aufs Abi vorbereitet, oder einen Kurs bei ILS belegt hast, spielt keine Rolle – abgelegt hast du es ja wohl ganz regulär über den staatlichen Prozess, wie jeder andere in deinem Jahrgang auch.

 

Am Rande: Für Leute, die kein Abi haben aber studieren möchten, gibt es in der Regel heute eine Vielzahl von anderen Wegen zur Zulassung. Wer da ein Abizeugnis fälschen würde, wäre wirklich ziemlich dämlich ...

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Gut danke für die Antwort. 
 

Ja da gebe ich dir recht. Es gibt wie du schon angedeutet hast den sog. 3. Bildungsweg, wo man als beruflich qualifizierter ohne Abitur studieren kann. Voraussetzung um alles studieren zu können ist, ein Meistertitel, Fachwirt oder Techniker.

 

 

Bearbeitet von Markus Jung
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vor 31 Minuten, Bücherwurm schrieb:

Oder die Behörde soll an die Unis eine Bestätigung senden.

Öhm... nichts anderes habe ich vorgeschlagen... 😶

 

Außerdem würde ich die DSGVO nicht immer für alles heranziehen. Man darf sehr wohl irgendwo nachfragen, ob ein Zeugnis, das einem vorgelegten wurde, echt ist. Das hat meines Erachtens gar nichts mit DSGVO zu tun. DSGVO würde da ins Spiel kommen, wenn die Uni mehr Informationen haben wollte, als nur die Bestätigung der Echtheit. In dem Moment, in dem du der Uni dein Abiturzeugnis vorlegst, hast du ja sowieso schon einiges über dich offen gelegt - mehr persönliche Informationen, als auf dem Zeugnis stehen, erfragt die Uni dann ja nicht. Und vermutlich wäre das Thema dann auch gegessen, wenn es irgendwo im Passus der Datenschutzerklärung einen Hinweis gibt, dass die Unis solche Nachforschungen anstellen darf und du durch die Unterschrift auf dem Zulassungsantrag genau das bestätigst. ;)

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Hallo,

 

also das Nichtschüler- oder auch Externenabitur war schon immer in vollem Umfang anerkannt. Es interessiert die Uni nicht wirklich, auf welchem Wege ein Abitur zustande kam. Ausschlaggebend ist bei nicht zulassungsfreien Fächern höchstens mal der NC. 
Es gibt auch keinen Grund, das Abitur des Staates Hamburg anzuzweifeln. :) Dieser stellt das Abitur ja aus.  Rückversichern tun sich die Unis ja wie gesagt durch die Beglaubigung. 

Ein Abizeugnis anzuzweifeln, ist juristisch ja auch nicht mal so eben möglich - wer einem Betrug unterstellt, muss dies auch nachweisen bzw. die Mängel begründet anzeigen. In diese Nesseln will sich die Uni nicht setzen. Denn dein Zeugnis ist ja echt. 

 

Zitat

Habe dies von Studenten gehört, die sich beworben haben.


Möglicherweise liegt ein Missverständnis vor und sie haben sich mit den Probeklausur-Zeugnis der Fernschule beworben. 
Falls nein, ist das sicherlich ein seltsamer Einzelfall. Sie sollten sich umgehend bei der Hamburger Schulbehörde melden und den Fall schildern. Falls das fruchtlos bleibt, führt der nächste Gang zum Anwalt. 

Ich meine, man würde sich ja auch nicht auf sich sitzen lassen, dass die Uni das vom örtlichen Gymnasium ausgestellte Abizeugnis anzweifelt :) 

Oder die Story ist so eine Study Myth. Ich muss sagen, dass ich in meinem Studium auch schon viele solcher Behauptungen von anderen Studis erlebt habe...dass irgendwas nicht machbar sei etc. Letztlich hat nichts davon gestimmt. Über die Gründe solcher Aussagen kann man nur spekulieren...auf jeden Fall solltest du dich nicht entmutigen lassen. Wer weiß, woran es bei denen wirklich gescheitert ist (NC, zu voll etc.)

Viel Erfolg beim Abi jedenfalls! :) 

Bearbeitet von Vica
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Hey Vica,

 

danke für deine liebe Nachricht. 
 

Ich werde mich einfach weiter bewerben und dann sehen was rauskommt.

 

Wünsche dir einen wunderschönen Tag sowie eine angenehme Restwoche.

 

Schönen Gruß

 

Maria

Bearbeitet von Markus Jung
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Ein Abiturzeugnis ist eine öffentlich-rechtliche (staatliche) Urkunde (Verwaltungsakt). Unis haben keine Auslegungs- oder Ermessensspielräume für die Verwendbarkeit eines Abiturzeugnisses. Anders z.B. bei der Anrechenbarkeit von Studienleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengänge erworben wurden.

 

Schönen Abend

Greetsiel

Bearbeitet von Markus Jung
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