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Technischer Betriebswirt


anno65

Empfohlene Beiträge

Lieber Harald,

auch aus juristischen und bildungspolitischen Erwägungen heraus verstehe ich nicht, warum der Gesetzgeber diese Bezeichnung so geändert hat.

Da ich die Verordnung nicht kenne, die dich zum "Staatlich geprüften technischen Betriebswirt" gemacht hat, sage mir bitte, was auf Deinem Zeugnis als Rechtsgrundlage für die Führung der Berufsbezeichung steht. Dies steht auf dem Abschlusszeugnis in etwa so: "die Prüfung zum anerkannten Abschluss berechtigt Hr. XXX zur Führung der Berufsbezeichnung XXX (...) durch die Prüfung zum anerkannten Abschluss (...) vom DATUM (gemä0 BGBl. I S. XXX) ". Auf der Rechtsgrundlage kann ich mir dann ein Bild machen.

Das wäre echt toll.

Gruss

Doc Two

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Hallo Doc Two,

die Antwort muß ich Dir momentan leider schuldig bleiben, da ich wie geschrieben Teilnehmner des Pilotprojektes für die Einführung so eines Bildungsganges war und ich somit zum "elitären" :-))) Haufen der Wirtschaftstechniker gehöre. Das Bezeichnung des Bildungsabschlusses wurde erst mit Ablauf der für dieses Projet gültigen Sondererlaubnis und der damit einhergehenden endgültigen Zulassung in die jetzige bezeichnung "Staatl. gepr. Techn. Betriebswirt" geändert. Da ich jedoch persönlich mit dem entsprechenden Abteilungsleiter der Schule verkehre werde ich mir über Ihn die entsprechenden Infos und Erlasse besorgen. Sobald ich diese habe, werden diese dir umgehend zu gestellt. Auf Grund der morgen in RLP beginnenden Sommerferien muß ich Dich um etwas Geduld bitten.

Bei mir steht folgendes.

Herr... besuchte vom....bis... die Schule und hat an der Abschlussprüfung teilgenommen.

Er hat die Prüfung bestanden und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfter Wirtschaftstechniker

zu führen.

Fachschule, Technische Betriebswirtschft,Fortbildung,.......

Die Prüfung wurde nach der Landesverordnung über die Prüfungen an den berufsbildenden Schule vom..(GVBL.S337;Amtsblatt S.513) in der zum Zeitpunkt Prüfung gültigen Fassung abgenommen.

Mehr kann ich dir momentan nicht bieten. Es wird aber nachgeliefert.

Gruß

Harald

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Hallo zusammen,

die gewünschte "Verordnung" ist nicht abrufbar, da es diese wohl nicht gibt. Das ist aber gar nicht schlimm, denn die Verordnungen regeln die bundeseinheitliche Ausbildung oder Weiterbildung.

Bildung ist aber auch in den Ländern spezifisch regelbar, so dass es durchaus möglich ist, dass eine Fortbildung in einem Bundesland nach Landesrecht möglich ist.

Der Link zur Agentur für Arbeit gibt ebenfalls darüber Auskunft, dass länderrechtlich geregelte Ausbildung z.B. an Fachschulen zum Technischen Betriebswirt (staatl. gepr.) führen kann. Somit kann die jeweilige Fachschule unter Anwendung des Landesrechts auch das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung verleihen. Hier findet sich auch die "Fachschulverordnung" für das Bundesland Rheinland-Pfalz (s. rechtl. Grundlagen), welche ermöglicht, die Berufsbezeichnung "staatl. gepr. Technischer Betriebswirt" zu führen.

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Vielen Dank, Harald! Bin gespannt, worauf sich RLP beruft! Ich finde es zumindest bildungspolitisch sehr interessant, dass die Abgrenzung zwischen Techniker und Betriebswirt sprachlich zusammengeführt wird. Wie reagiert die Wirtschaft darauf?

@ cand. rer. wirtschaftsrecht (fh) holger:

1. Natürlich ist eine Fortbildung in einem Bundesland nach Landesrecht möglich. Dies ist seit 1949 so und mir nicht entgangen. Dies war aber nicht die Frage.

2. Die Fachschulverordnung des jeweiligen Landes regelt die Berufsbezeichnung, die diese Fachschulverordnung aber e x p l i z i t aufführen muss, damit eine Fachschule sie vergeben kann. Diese Bezeichnung sehe ich (noch) nicht.

Ich bin sehr vorsichtig, im Fachschulrecht mit Analogien zu einem Ergebnis gelangen zu wollen.

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Hallo DocTwo,

ich habe Deine Frage so verstanden, dass Du beantwortet haben möchtest, auf welcher Rechtsgrundlage die Berufsbezeichnung verliehen wurde.

 

Die Fachschulverordnung Rheinland-Pfalz v. 02.10.2003 sieht in § 13 Nr. 2 die Berufsbezeichnung "staatl. gepr. Techn. Betriebswirt" vor.

Von Analogie habe ich gar nicht gesprochen.

Ich hoffe, dass beantwortet deine Ausgangsfrage. Wenn nein, dann habe ich deine Frage vielleicht wirklich falsch verstanden und stehe noch auf dem Schlauch.

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