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Fernabi Beschäftigungsstatus


Abi_sk

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Hallo zusammen,

 

ich weiß nicht, ob eine Frage in der Art schonmal gestellt wurde. Zu meiner Frage hab ich noch keine Antwort gefunden. 

Ich mache zurzeit den Fernlehrgang Abitur und habe bisher nicht gearbeitet. Nun beginne ich zum 1. März einen Job in  Teilzeit (64h/Monat). 

Jetzt ist die Frage, ob ich als Schüler gelte oder nicht, da dies Auswirkungen auf meine Steuerpflicht hat. Gilt der Lehrgang als Vollzeitlehrgang, kann ich auf kurzfristige Beschäftigung eingestellt werden. 

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

 

Liebe Grüße

Sophia

Bearbeitet von Abi_sk
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Hallo Sophia,

 

diese Frage würde ich direkte mit der Fernschule klären. Bei welchem Institut machst du denn den Fernabi-Kurs? Ich könnte mir vorstellen, dass du eine bestimmte Anzahl von Heften pro Monat oder Quartal bearbeiten musst, damit es als Vollzeitlehrgang geht. 

 

Vielleicht kann hier einer von den Teilnehmern aber auch noch mehr dazu schreiben.

 

Viele Grüße

Markus

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Also ich hatte den Abi-Lehrgang vor vielen Jahren auch mal gemacht (ILS). Es ist so lang her, dass es dir bestimmt nicht mehr hilft, weil sich die Gesetzmäßigkeiten wohl geändert haben können. 

Damals hat kaum jemand sowas gemacht und die Behörden waren selbst sehr verwirrt und mussten da Sonderlösungen finden.

Die Frage danach, ob man Schüler war oder nicht, hat sich damals danach gerichtet, wie und ob man gefördert werden wollte. Letztlich wurde ich wie ein Externenabiturient behandelt. Bafög gab's nicht für den Lehrgang, sondern nur für das letzte Jahr, also dann, wenn der Lehrgang beendet war und Probeklausuren + Abiklausuren anstehen sollten. In dem Zeitraum galt man dann auch als Schüler. 

Musste man aber nicht, da man alles auch privat zahlen und abwickeln konnte. Also eine rechtliche Verpflichtung gab es nicht. Aber ich denke, man kann sich nur eine Sache fördern lassen, entweder Abi im letzten Jahr oder Ausbildung. 

Frage auf jeden Fall mal beim Institut nach!

LG

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  • 2 Monate später...

Danke für eure Antworten.

Mittlerweile weiß ich, dass ich mindestens 4 Klausuren/Einsendeaufgaben monatlich abgeben muss, damit es als Vollzeit zählt. Das ist auch die Voraussetzung fürs Kindergeld.

 

Ich bin beim Lernzentrum am Killesberg (Stuttgart). Bin dort sehr zufrieden. Man wird dort super beraten und der ganze Kurs an sich ist sehr gut strukturiert:)

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