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Gehört ein Teilmodul ohne Bewertung zum Curriculum?


mp1812

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Hallo liebe Fernstudenten,

 

folgende Situation, ich hatte vorgestern mein Kolloquium und habe dieses mit 1,0 und die Bachelorarbeit mit 2,0 bestanden. Auch habe ich alle 180 Credits erreicht, die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge habe ich auch über die letzten Monate erworben. Außerdem besteht die Möglichkeit ab Mai bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich auch die Praxisphase absolviert habe, in der stationären Kinder- und Jugendhilfe angestellt zu werden. Dies hängt allerdings natürlich vom nachgewiesenen Abschluss ab. 

 

Also war die Freude natürlich riesig, wurde heute allerdings durch eine Nachricht des Prüfungsamtes getrübt. Denn dieses teilte mir mit, dass ich noch einen Präsentationskurs in Sozialpolitik abschließen müsste. Das Modul Sozialpolitik besteht aus einer Hausarbeit (bereits 2018 abgeschlossen) und der Präsentation. Das Modul hat insgesamt 5 ECTS, die allerdings alle auf die Hausarbeit entfallen sind, die Präsentation hingegen wird nur mit "bestanden / nicht bestanden" gewertet und ohne ECTS bewertet. 

 

Meiner Auffassung nach, ist der Präsentationskurs somit doch kein Teil des Curriculums und kein Pflichtbestandteil oder? Die IUBH beharrt da nämlich drauf und will Zeugnis und Urkunde erst nach der Bewertung der Präsentation aushändigen. Wenn ich die Präsentation erst anfertige, dann halte, hochlade und dann vielleicht nochmal Wochen auf "bestanden / nicht bestanden" warten müsste, wäre dies einfach nur ärgerlich, weil ich so noch ein ganzes Stück als "Hilfskraft" bezahlt werden würde, was knapp einen Unterschied von 1.500 Euro Netto ausmacht.

 

Wie seht ihr das?

 

LG

 

Martin

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Was sagt denn das Modulhandbuch oder die Studienordnung dazu (also das Dokument, das bei der IUBH verbindlich über verpflichtende Prüfungsleistungen Auskunft gibt)? Dort müsste doch eigentlich definiert sein, welche Prüfungsleistungen zum erfolgreichen (und vollständigen) Abschluss eines Moduls erforderlich sind.

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Meinem Verständnis nach können auch Leistungen ohne ECTS Pflichtbestandteil eines Studiums sein. In Psychologie an der FernUni Hagen müssen wir z.B. zwei Präsenzveranstaltungen absolvieren. Dafür gibt es keine ECTS, aber sie sind Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit und für den Abschluss des Studiums.

 

Selbst, wenn hier jemand deine Auffassung unterstützen sollte: Die Auseinandersetzung mit der IUBH darüber dürfte länger dauern, als einfach diese Präsentation zu halten. Natürlich ist das ärgerlich, aber ich kann ehrlich gesagt auch nicht ganz nachvollziehen, dass dir das erst jetzt auffällt. Dass diese Präsentation zu dem Modul gehört, kann doch keinen ganz neue Information für dich sein? Aber wie auch immer, ich würde sie einfach möglichst schnell abschließen und fertig.

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Wenn die Pruefungsordnung vorsieht, dass das Modul zu bestehen ist, sehe ich da wenig Spielraum. Entfallen die ECTS wirklich auf die Hausarbeit? Letztlich hat doch das Module ECTS, und das setzt eben die Prasentation voraus. Selbst wenn es wirklich keine ECTS hat, solange das Modul so akkreditiert ist, kann es auch eine Leistung ohne ECTS geben. Ich fuerchte, wenn die Pruefungsorndnung das vorsieht, musst Du es eben machen.

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Wir haben so ein Modul auch und das steht auch so ganz deutlich im Modulhandbuch. Die ECTS entfallen zwar auf die Hausarbeit, aber es gehört zwingend zum Modul, dass man es mit der Präsentation abschließt und es ist ja nun auch deutlich bei der Kursbuchung zu erkennen.
 

Ich verstehe, dass das für dich sehr ärgerlich ist, aber ich würde mal vermuten, dass das auch für dich verpflichtend gilt. An der Stelle denke ich auch, dass es sehr unfair anderen Studenten gegenüber wäre. Für mich z. B. war die Präsentation auch nicht unbedingt angenehm, aber ich habe sie hinter mich gebracht und wäre doch etwas angekratzt, wenn man vermutlich mit so einem "Trick" diese Leistung überspringen könnte. Womit ich natürlich nicht meine, dass du das geplant hast, aber jeder kann hier mitlesen und das würden zukünftig einige ausnutzen (glaub ich) 😅

 

Da die Präsentation ja nun eh ohne Note bewertet wird, würde ich an deiner Stelle sie einfach schnell erarbeiten und aufnehmen. Bei mir ging es damals mit der Bewertung schneller als 6 Wochen und vielleicht kann man ja im Hinblick auf Dringlichkeit bei dir was drehen aus Kulanz, damit du nicht so lange warten musst.

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  • 1 Monat später...

Auch wenn schon zwei Monate her und sicherlich bereits erledigt. Vielleicht aber auch für andere interessant.

Wir haben im WING auch mehrere Kurse, in denen eine Prüfung abzulegen und zusätzlich eine weitere Leistung wie Projekt, Präsentation oder Hausarbeit zu erbringen ist, erst dann gilt das Modul als abgeschlossen und bestanden. Kann man in der Notenübersicht deutlich erkennen.

 

Ich habe mal zwei Beispiele aus meiner Übersicht beigefügt: Wenn Modul abgeschlossen, dann ist das fettgedruckte Gesamtmodul als P bezeichnet und benotet, sonst ist eben nur die Teilleistung benotet und als P gekennzeichnet.  

Präsi I.JPG

Präsi II.JPG

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vor 2 Stunden, caiser_chef schrieb:

Wenn die IUBH sich nicht an alle Pflichten in der Prüfungsordnung hält, musst du das auch nicht. 

 

Doch! Zumindest sollten möglich Abweichungen abgestimmt werden, ansonsten ist die Prüfungsordnung selbstverständlich für die Studierenden verbindlich.

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vor 8 Stunden, Matthias2021 schrieb:

Ich habe mal zwei Beispiele aus meiner Übersicht beigefügt: Wenn Modul abgeschlossen, dann ist das fettgedruckte Gesamtmodul als P bezeichnet und benotet, sonst ist eben nur die Teilleistung benotet und als P gekennzeichnet.  

Präsi I.JPG

Präsi II.JPG

Das ist aber etwas leicht anderes als im Eingangspost behauptet. Dort wurde gesagt, alle Credits des Moduls wuerden auf die Pruefung entfallen, und trotzdem muesse man die Praesentation machen. Das glaube ich nach wie vor nicht, normalerweise entfallen die Credits eines Moduls nicht auf Einzelleistungen, sondern auf das Module insgesamt. Das heisst natuerlich nicht, dass es nicht mehrere Leistungen in dem Modul geben kann, und dass davon u. U. nur manche benotet sind. So ist es ja auch bei Dir. Dafuer, dass die Credits in Deinem Falle auf bestimmte Teile entfallen, sehe ich hier keine Anzeichen.

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vor 5 Stunden, caiser_chef schrieb:

 

Und für die Hochschule unverbindlich?

Die Diskussion ist müssig. Mit der Auffassung, dass Du Leistungen weglassen kannst, weil es Dir so gefällt, wirst Du bei der Hochschule nicht durchdringen. Und bei Gericht auch nicht. Höchstens könntest Du versuchen, die Hochschule dazu zu zwingen, sich ihrerseits an die Prüfungsordnung zu halten. Ich fürchte aber, dass wiederum jedes Gericht der Hochschule zugesteht, sinnvolle Anpassungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen durchzuführen. Das Recht wiederum hat der Student wahrscheinlich auch, z. B. dürfte man aktuell recht gute Chancen haben, eine Präsenzpräsentation, so vorgesehen, durch eine Videopräsentation zu erstetzen. Dass man aber einfach eine Leistung weglassen kann, von der man längst wusste, wird niemand ernsthafterweise so sehen.

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Am 16.6.2020 um 01:42 , stefhk3 schrieb:

Das ist aber etwas leicht anderes als im Eingangspost behauptet.

Ja stimmt, in der Übersicht sieht man die CP nicht. Nachfolgend der Vollständigkeit halber mit erworbenen Credits. Jetzt kann man klar erkennen, dass es für die Prüfung 5 CP sowie eine Note gab, für den Präsentationskurs lediglich ein „Bestanden“ ohne ausgewiesene Credits. 
 

Es ist so, dass bereits nach bestandener Prüfung, im Transcript of Records die Credits  zu den erreichten Gesamtcredits kumuliert werden. So kann man auch mit in dieser Übersicht ausgewiesenen 180 ECTS noch nicht  alle Leistungen erbracht haben. Dafür hat man aber die als Bild zur Verfügung gestellte Übersicht. Zudem kann man die nicht abgeschlossenen Kurse in der Kursübersicht sehen. Man sollte also an mehr als einer Stelle darüber stolpern, dass man eine Leistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat. 

 

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