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Psychologie-Studium, Psychotherapeutenausbildung


SaschaB

Empfohlene Beiträge

Über die Zulassung für den Master bei der PFH mit Psychologie-Bachelor von anderer Hochschule würde ich mir auch weniger Gedanken machen.

 

Eher eben um die Frage, wie das dann bei der Zulassung für die eigentliche Psychotherapeutenausbildung aussieht.

 

Und was Clarissa dazu schreibt finde ich schon ganz schlüssig. Danke!

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🙈 Hatte hier vorhin noch Videokonferenz und habe dabei noch etwas getippt. Hat wohl nicht mehr für genug Ressourcen für die Aufmerksamkeit gereicht. Aber stimmt. Deine erste Frage bezog sich auf die Therapeuten-Ausbildung 😄

 

Das ist jetzt keine gesicherte Aussage. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man mit einem staatlich anerkannten Bachelor in Psychologie (von irgendeiner Hochschule) + dem passenden Master, der in dem jeweiligen Bundesland als Zulassungsvoraussetzung für die Psychotherapeutenausbildung anerkannt ist, die Ausbildung verwehrt bekommt, weil man seinen psychologischen Bachelor evtl. an der falschen Hochschule gemacht hat.

Bearbeitet von psycCGN
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vor 4 Stunden, psycCGN schrieb:

🙈 Hatte hier vorhin noch Videokonferenz und habe dabei noch etwas getippt. Hat wohl nicht mehr für genug Ressourcen für die Aufmerksamkeit gereicht. Aber stimmt. Deine erste Frage bezog sich auf die Therapeuten-Ausbildung 😄

 

Das ist jetzt keine gesicherte Aussage. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man mit einem staatlich anerkannten Bachelor in Psychologie (von irgendeiner Hochschule) + dem passenden Master, der in dem jeweiligen Bundesland als Zulassungsvoraussetzung für die Psychotherapeutenausbildung anerkannt ist, die Ausbildung verwehrt bekommt, weil man seinen psychologischen Bachelor evtl. an der falschen Hochschule gemacht hat.

Da gibt’s halt riesige Unterschiede bei den FH’s. Dass dann trotz dieser Unterschiede die PP/KJP Zulassung unberücksichtigt bleibt?

Wenn man sich beispielsweise die FHAM vs. DIPLOMA anschaut.

  • Bei FHM ist der B.Sc. in kürzer Zeit absolviert (7 vs. 8 Sem)
  • Vergibt zum B.Sc. mehr ECTS (210 ECTS-Punkte vs. 180)
  • Verlangt kein Pflichtpraktikum (und ist trotzdem vom BDP anerkannt)

So richtig kann ich mir das nicht erklären

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vor 16 Minuten, Karl99 schrieb:

Wenn man sich beispielsweise die FHAM vs. DIPLOMA anschaut.

  • Bei FHM ist der B.Sc. in kürzer Zeit absolviert (7 vs. 8 Sem)
  • Vergibt zum B.Sc. mehr ECTS (210 ECTS-Punkte vs. 180)
  • Verlangt kein Pflichtpraktikum (und ist trotzdem vom BDP anerkannt)

So richtig kann ich mir das nicht erklären

 

Sicher setzt jede (Fern-)Hochschule ihre eigenen Schwerpunkte, aber so richtig riesige Unterschiede konnte ich bei den von dir angesprochenden Aspekten jetzt nicht entdecken:

 

Die 8 Semester der Diploma sind auf ein berufsbegleitendes Studium bezogen. Nach Angaben der Diploma ist auch ein Vollzeitstudium von 6 Semestern möglich. Das ist die normale Vollzeit-Regelstudienzeit für einen 180-ECTS-Bachelor.

 

Die FHAM gibt ihren 210-ECTS-Bachelor mit 7 Semestern Vollzeitstudium an. Zeitlich ist das also vergleichbar. Ob man 210 ECTS tatsächlich braucht, muss man dann selbst entscheiden. Außerdem steht in der Beschreibung des FHAM-Studienganges, dass neben 6 Studiensemestern ein Praxissemester absolviert wird.

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Danke für die Liste - interessant!

 

Die IUBH taucht da mit ihrem Bachelor gar nicht auf. Allerdings auch nicht auf der "Gegenliste" mit den explizit nicht anerkannten Abschlüssen. Hier kann man beide einsehen:

https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/studiengangslisten.html

 

Auf ihrer Website wirbt die IUBH ja ausdrücklich damit, den Studiengang gezielt nach den Kriterien vom BDP konzipiert zu haben. Ich frage morgen noch mal nach, bei der IUBH.

 

Unter dem Link beim BDP wird aber auch betont, dass die gelisteten Abschlüsse nicht deckungsgleich sind mit denen, die zur Psychotherapeutenausbildung berechtigen.

Bearbeitet von SaschaB
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vor 3 Minuten, SaschaB schrieb:

Die IUBH taucht da mit ihrem Bachelor gar nicht auf. Allerdings auch nicht auf der "Gegenliste" mit den explizit nicht anerkannten Abschlüssen. Hier kann man beide einsehen:

https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/studiengangslisten.html

 

Das liegt daran, dass der Studiengang noch neu ist. Der BDP aktualisiert die Listen nicht so oft. Normalerweise müsste der Studiengang aber anerkannt werden, er ist ja wirklich sehr nah an den Empfehlungen der DGPs bzw. des BDP.

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https://www.iubh-fernstudium.de/lp/master-psychotherapie/

 

Schaut euch mal den Link an. Jubelt aber nicht zu früh. Ich habe mal bei der IUBH angerufen. Vorrangiges Ziel ist es zunächst, Bachelor-Absolventen während der Übergangsfrist die Möglichkeit zu eröffnen, die Psychotherapeuten-Ausbildung machen zu können. Es kann bisher noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob man es schafft, dass man mit diesem Master auch die Approbation für die Ausbildung nach der neuen Ordnung erlangen kann. Ich würde mir diesbezüglich nicht allzu viele Hoffnungen machen. Gestern habe ich von einem Institut erfahren, dass beschlossen wurde, FH-Studenten diese Möglichkeit mit einem FH-Master nicht mehr zu bieten. Ausnahme wäre, wenn die FH mit einer Universität kooperiert (wie auch immer das aussehen mag). 

 

Mir wurde auch mitgeteilt, dass es zwar möglich wäre, mit einem FH-Bachelor einen universitären Psychotherapie-Master aufzunehmen. Aber ein erfolgreicher Quereinstieg wäre auch hier schwierig, da die Universitäten es mehrheitlich wohl nicht schaffen, rechtzeitig zum neuen Wintersemester die neuen Master anzubieten. Und wenn die Master da sind, müsste man erstmal schauen, dass die eigenen Universitätsstudierenden dort untergebracht werden. 

 

Die IUBH sollte man weiter im Blick behalten und vllt auch dort anrufen, da die Hochschule sich fragt, ob überhaupt Bedarf besteht und welche Wünsche die Studierenden an den neuen Master-Studiengang haben. Ansonsten heißt es weiterhin: sputen, damit man die Übergangsfrist noch nutzen kann 😪

Bearbeitet von Markus Jung
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Oh, wow. Das ist neu. Danke für den Link!

 

Wobei das für mich mehr Fragen aufwirft als beantwortet.

 

Wie du schon selbst geschrieben hast: Nach der Neuregelung soll das Psychtherapie-Studium mit anschliessender Approbation nur noch auf Universitäts-Ebene möglich sein. Es gab dagegen starken Protest von den Fachhochschulen, aber der entsprechende Passus wurde vor Verabschiedung des neuen Gesetzes trotz aller Bemühungen nicht abgeändert. Irgendwer wird wohl gegen diesen Passus klagen, und vielleicht wird der Ausschluss von Fachhochschulen vom neuen Psychotherapie-Studium dann gekippt. Doch bis dahin kann es Jahre dauern.

 

Auf welcher Basis macht die IUBH jetzt solche Aussagen? Das wäre für mich erstmal klärungsbedürftig...

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vor 5 Minuten, SaschaB schrieb:

Auf welcher Basis macht die IUBH jetzt solche Aussagen? Das wäre für mich erstmal klärungsbedürftig...

 

Momentan ist das ein Studiengang, der sich noch in der Akkreditierung befindet - wie man unschwer der Seite entnehmen kann. Die IUBH macht momentan nicht so viele Aussagen, wie du herausliest. Außerdem ist diese Seite noch nicht offiziell über die Navigation zu erreichen.

 

Ich gehe schwer davon aus, dass die IUBH Pläne hat. Und mehr nicht. Ob die was werden, muss auch erst diskutiert werden, wenn es dazu offizielle Statements gibt und die Akkreditierung durch ist.

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