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Gebührenerhöhung kostenpflichtige Vertragsverlängerung IUBH


SWe

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Liebe Mitstudierende,

hat jemand schon mal eine kostenpflichtige Vertragverlängerung bei der IUBH beantragt? Es wurde stillschweigend eine Gebührenerhöhung von 40% auf 80% durchgesetzt, aber es erfolgte leider keine Kommunikation an die Vertragspartner - die Studierenden! Das ist leider keine Basis für ein faires, vertrauensvolles Vertragsverhältnis.

Hat hierzu jemand schon Erfahrungen sammeln können, ob dieser Schritt wirklich rechtlich haltbar ist?

Auch in Corona-Zeiten gibt es kein Entgegenkommen wie zum Beispiel an staatlichen Universitäten mit Freiversuchen, Aussetzen der Regelstudiendauer etc.

Danke für Euer Feedback

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vor 11 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

18 Monate!

Ja, so hatte ich das auch in Erinnerung. Unter diesen Bedingungen würde ich jetzt nicht unbedingt sagen: 

Zitat

Auch in Corona-Zeiten gibt es kein Entgegenkommen wie zum Beispiel an staatlichen Universitäten mit Freiversuchen, Aussetzen der Regelstudiendauer etc.

Wenn man die 18 kostenlosen Monate schon überschritten hat hat das ja wenig mit Corona zu tun. Oder verstehe ich den Threaderöffner hier irgendwie falsch? 🤔

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Ich hatte den Eingangspost so verstanden, dass die IUBH während des laufenden Studiums die Kosten für die zusätzliche Verlängerung (also über die vertragliche Betreuungszeit hinaus) erhöht hat, ohne die Studenten zu infomieren. Also dass jemand, der jetzt über die kostenfreie Betreuungszeit hinaus noch mal verlängern möchte, die Überraschung erlebt, deutlich mehr dafür zahlen zu müssen, als ihm bewusst war, weil die Preise zu Studienbeginn noch andere waren.

 

@SWe: Habe ich das so richtig verstanden?

 

Für mich wäre die Frage, ob die Verlängerungsoption bereits mit einer festen Preisangabe Bestandteil des ursprünglichen Studienvertrags war (was eine nachträgliche Änderung schwierig gestalten dürfte) oder ob man für die Verlängerung formal einen neuen Studienvertrag schließen muss (da fiele mir dann höchsten noch das Stichwort "Vertrauensschutz" ein). Und ob die Preiserhöhung überhaupt für alle Studenten gelten soll oder nur für jene, die sich nach der Änderung eingeschrieben haben.

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Zitat

Ich hatte den Eingangspost so verstanden, dass die IUBH während des laufenden Studiums die Kosten für die zusätzliche Verlängerung (also über die vertragliche Betreuungszeit hinaus) erhöht hat, ohne die Studenten zu infomieren.

Ja, natürlich sollten Sie das kommunizieren. Trotzdem finde ich die Aussage „kein Entgegenkommen“ in dem Zusammenhang relativ unangebracht, zumal es in der Corona-Zeit da durchaus so einiges gab was die IUBH den Studenten angeboten hat, wenn ich mich richtig erinnere (ich habe nichts davon genutzt, und kann es deswegen nicht en Detail aufzählen.)

Aber bevor ich hier weiter spekuliere, ob es denn nun ein Problem mit der Kommunikation oder mit der Anspruchshaltung eines Studenten ist, könnten ja vielleicht @SWe und / oder @IUBH Fernstudium sich dazu noch mal äußern.

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Hallo @SWe,

 

wir können verstehen, dass es im Leben manchmal zu ungeplanten Änderungen kommen kann, die den Abschluss des Studiums verzögern. Wir bieten daher verschiedene Möglichkeiten an, um das Studium flexibel weiterführen zu können.

Neben der Pausierung des Studiums durch Urlaubssemester und Elternzeit kann das Studium kostenfrei verlängert werden: Jede/r Studierende hat die Möglichkeit, unabhängig vom Zeitmodell das Studium kostenfrei um bis zu 18 Monate im Bachelor und bis zu 12 Monate im Master zu verlängern.

 

Im Anschluss an die kostenlose Verlängerung des Studiums gilt folgende Regelung, die im Studierendenvertrag festgelegt ist:

 

„[…] Nach Ablauf dieser Monate kann der Studierende schriftlich beantragen, dass der Vertrag kostenpflichtig verlängert wird.

Gibt der Studierende keinen fristgemäßen Antrag ab, wird er exmatrikuliert. Die IUBH kann den Verlängerungsantrag in begründeten Fällen ablehnen. Für die kostenpflichtige Verlängerung der Vertragslaufzeit nach dieser Ziffer sind als Gegenleistung für die weitere Nutzung der Einrichtungen und der Angebote der IUBH Studiengebühren zu entrichten.

Näheres regelt eine gesondert abzuschließende Vereinbarung über die Vertragsverlängerung.“

 

Es handelt sich dabei also um eine Erweiterung des Vertrags. Den Studierenden, die das Ende der kostenfreien Verlängerung erreicht haben, wird dabei freigestellt, ob diese kostenpflichtige Verlängerung beantragt wird, oder nicht.

 

Die Bestimmungen für die kostenpflichtige Verlängerung richten sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen. Diese wurden zuletzt im Februar 2019 geändert.

 

Solltest Du dazu noch Fragen haben, wende Dich gerne an unser Finanzteam: finanzen@iubh-fernstudium.de.

 

Viele Grüße

Dein Team vom IUBH Fernstudium, vertreten durch Serena Brandau

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Liebe Alle, sorry, ich musste arbeiten und bin erst jetzt wieder online. @Alanna hat die Situation vollkommen richtig erfasst und zusammengeführt. Vielen Dank dafür! Und selbstverständlich möchte ich für die kostenpflichtige Verlängerung auf jeden Fall zahlen und nichts "umsonst" haben. Darum geht es nicht. Die IUBH ist ja auch ein Wirtschaftsunternehmen. Aber es gab bei Vertragsabschluss den Hinweis, dass die Kosten für die Verlängerung bei 40% liegen mit neuer Vereinbarung (der Hinweis war nicht im Vertrag selbst sondern in Care hinterlegt). Dann wurden die Gebühren anscheinend wie oben von Serena Brandau beschrieben in 2019 geändert. Diese Info wurde aber nicht schriftlich an die bereits eingeschriebenen Studierenden kommuniziert. Das ist was Alanna mit dem Vertrauensschutz anspricht. Die IUBH kann sicherlich nichts für die Lebensumstände und veränderte Rahmenbedingungen der Studierenden, die länger brauchen als geplant, aber sie könnte rechtzeitig darüber informieren, dass sich Gebühren erhöhen. Irgendwo muss man die Preiserhöhung auch finanziell planen können oder ggf. eine Übergangsfrist kommunizieren. Und noch zum Abschluss, es ist nicht die Anspruchshaltung von Einzelnen. In den internen Foren gab es diverse dieser Anfragen, denn viele hatten mit den 40% "kalkuliert" und müssen/sollen eben jetzt eben "80%" zahlen…

 

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Ich verstehe die IUBH da dass man nicht allen eine Information zusendet die nur einen Bruchteil betrifft.Und wenn ich einen Vertrag, der unter Umständen schon einige Jahre läuft, verlängere/erweitere muss ich mich eben zu den aktuellen Konditionen informieren.Die kostenfreie Verlängerung um 18 Monate ist ja schon ein gutes entgegenkommen.

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Gast
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