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Gebührenerhöhung kostenpflichtige Vertragsverlängerung IUBH


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vor 3 Stunden, caiser_chef schrieb:

Auf was beziehen sich eigentlich diese 80%?

 

Ich würde davon ausgehen, dass es sich hierbei um 80% der ursprünglichen monatlichen Studiengebühren handelt. Wohl dem, der vorher das günstigste Modell abgeschlossen hat😉

vor 3 Stunden, caiser_chef schrieb:

Und gibt es dann wieder eine festgelegte Laufzeit oder zahlt man dann eben noch solange bis man fertig ist?

 

Da es sich um eine Vertragsergänzung/-erweiterung handelt, wären vermutlich beide Szenarien denkbar.    

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Die 80% beziehen sich auf die Gebühren im Vollzeitstudium und die müssen auch die Studierenden im Teilzeitmodell zahlen, da wird nicht mehr differenziert, ob man vorher niedrigere monatliche Gebühren hatte @SirAdrianFish. Die Laufzeit wird neu definiert und vertraglich fixiert. 

 

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@caiser_chef: Was schreibt denn die Prüfungsordnung der IUBH als Zeitpunkt für die Thesis vor?

 

Ich frage, weil die meisten Studenten die Thesis wohl "automatisch" als letztes schreiben, aber z. B. sowohl die FUH (B.Sc. Psychologie und LL.B) als auch die SRH einen früheren Start durchaus erlauben. Da kann man also bei Erreichung einer Mindestanzahl an ECTS schon die Thesis schreiben und dann die letzten ein oder zwei Module anschließend noch nachlegen - und auf diese Weise eine bessere Kontrolle über das tatsächliche Studienende behalten.

 

Ist das an der IUBH auch so, oder MUSS die Thesis dort als letzte Prüfungsleistung abgelegt werden?

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Zu meiner Zeit bei der IUBH (die ich übrigens sehr positiv und flexibel empfand) war es so, dass man mit Erreichen von 120 CP mit der Thesis anfangen kann. Ich habe sie zwar auch am Schluss geschrieben, aber mir war stets vollkommen klar, dass ein Studium erst mit dem erfolgreichen Ablehen aller Leistungen - also Thesis und Kolloquium - abgeschlossen ist, und ich mich erst dann exmatrikulieren lassen kann, bzw. exmatrikulieren lasse.

All das sind Dinge, die planbar sind, und die weiß man eigentlich zum Start und während des Studiums. Besonders dann, wenn man seine finanzielle Situation im Auge hat oder haben sollte.

Bearbeitet von OldSchool1966
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Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Websites der bekanntesten Fernhochschulen bzgl. der in diesem Thread geschilderten "Problematik" durchforstet. 

 

Letztendlich sind eigentlich alle denkbaren Varianten vorhanden. Die IUBH liegt, was die Dauer der "kostenfreie" Vertragsverlängerung angeht, mit 18 Monaten im oberen Bereich. Einige wenige Anbieter bieten hier bis zu 24 Monate an, andere liegen mit 6 - 12 Monaten deutlich darunter. Ein anderer Anbieter wiederum bietet z.B. nur eine kostenpflichtige Verlängerung an. 

 

Die wenigsten Anbieter führen explizit die Option einer sich anschließenden kostenpflichtigen Vertragsverlängerung auf - dies dann ohne Benennung von entsprechenden Konditionen. Die IUBH gehört zu den Anbietern, die dieses Thema am umfangreichsten beschreiben.

 

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vor 4 Stunden, caiser_chef schrieb:

Generell ist das ganze Thema "Verteidigung" irgendwie ein Ärgernis. Von anderen hab ich mir erzählen lassen das der Mehrwert gleich 0 ist und es eher eine 20 Minütige lockere Unterhaltung ist.

Haben die dann auch alle eine 1,0 für die Verteidigung bekommen?

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@caiser_chef: Nicht noch eine Endlosdiskussion....

 

Ein Kolloquium ist eine übliche Prüfungsform und eigentlich eher ein Qualtiätsmerkmal - zeigt sich doch dort unter anderem, ober der Student auch wirklich selbst seine Arbeit geschrieben hat und richtig im Thema drin steckt. Falls du aber über den Sinn eines Kolloquiums allgemein diskutieren möchtest, mache dazu bitte ein separates Thema auf, da es hier lediglich um die kostenpflichtige Verlängerung geht und dazu nun alle Fakten bekannt sind.

 

Ich schließe das Thema an dieser Stelle.

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Gast
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