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5,0 trotz nicht erreichter Credit Points in den Notenschnitt


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Hallo liebe Mitstudierende,

 

ja ich weiß, ich habe hier nicht den besten Ruf und scheine nur zu existieren um mich über die IUBH zu beschweren. Ich sehe definitiv auch ein das ich manchmal über die Strenge schlage. Deswegen habe ich das Thema "Prüfungseinsicht" auch mehr oder weniger abgeschlossen (Obwohl sich die IUBH jetzt da den nächsten Bock geleistet hat, siehe Thread). Aber leider leider leider ist hier erneut etwas vorgefallen was ich einfach nur komplett unverständlich finde. Und ich möchte das jetzt auch echt möglichst ruhig und erstmal ohne Vorwürfe erzählen, weil ich auch echt interessiert bin was ihr dazu sagt.

 

Kurz gesagt geht es um das inkludieren von nicht bestandenen Prüfungsversuchen im Transcript of Records sowie im Notenspiegel.

 

Mein Fall ist folgender. Ich schreibe zu Zeit meine Masterarbeit und eine Hausarbeit. Meine letzte Prüfung habe ich im Vorfeld ungültig gemacht da ich mit keiner 4.0 bestehen wollte. Diese Prüfung ist nun geplant nachzuholen während die Masterarbeit in der Korrektur ist. Nun geht aber das Bewerben für Jobs los um einen halbwegs fließenden Übergang nach dem Studium zu haben. Bewerben muss ich mich mit dem Transcript. Erst konnte ich mir nicht erklären warum der Schnitt dort deutlich schlechter ist als ich das selbst errechnet habe. Dann habe ich gesehen das die 5.0 Prüfung voll in den Schnitt gerechnet wurde. Damit habe ich absolut nicht gerechnet. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, aber der Schnitt ist so knapp 0,4 punkte schlechter als mit nur den bestandenen Prüfungen. Das die Prüfung dort aufgelistet wird verstehe ich noch durchaus. Das sie aber in den Schnitt mit einfließt nicht wirklich. Im Prinzip gibt es hier 2 Probleme die ich damit habe:

 

1. Nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt hat dieses mir die Berechnungsformel aus der PO mitgeteilt. Keine Überraschung. Gewichtete Noten addiert - dividiert durch  Credit Points. Ich habe 70 erreichte Credit Points. Mein Transcript sagt mir ebenfalls 70 erreichte Credit Points. Mein Notenschnitt wurde nun aber fiktiv mit 80 Credit Points gerechnet. Also die 10 Credit Points der nicht bestandenen Prüfung werden fiktiv einfach dazugezählt obwohl ich sie nicht erreicht habe. In der PO finde ich davon nichts. Dazu kommt das sich kein Arbeitgeber diesen Notenschnitt erklären kann (Falls dieser mal nachrechnet). Im Transcript steht nirgends das mit 80 Credit Points gerechnet wurde. Verstärkt wird das noch mit der Bescheinigung die ich von der IUBH bekommen habe. Dort steht quasi als Satz das Studierender XY 70 Credit Points und einen Schnitt von XY erreicht hat (Schnitt XY hier nicht aus 70 CP sonder 80 CP). Also mehr oder weniger schon ein Widerspruch innerhalb eines Satzes. Entweder habe ich 80 Credit Points mit Schnitt XY erreicht oder ich habe 70 Credit Points mit Schnitt "ohne 5,0" erreicht. Die Grundlegende Frage ist also, warum Prüfungen die keinerlei Credit Points erbracht haben, trotzdem voll in den Notenschnitt reingerechnet werden obwohl sich die Berechnungsformel für den Notenschnitt an den Credit Points orientiert. Confused.....

 

2. Auch verstehe ich nicht wie eine Note die völlig ohne Abstufungen ist, in den Notenschnitt einfließen kann. Ich verstehe es das für den Status "nicht bestanden" ist es egal ob 1 Punkt oder 49 Punkte, aber der Notenschnitt wird doch so völlig Aussagelos. Erreiche ich 49,9% bekomme ich pauschal eine 5,0 in den Notenschnitt obwohl es fiktiv eine 4,3 wäre. Erreiche ich 1% bekomme ich ebenfalls pauschal eine 5,0 in den Notenschnitt obwohl es fiktiv eine 6,0 wäre. Jemand der 49,9% hat bekommt also die selbe Abstufung des Notenschnitt wie jemand der 1% hat. Der Unterschied von 49 Punkten ist im Fall von "bestanden" der Unterschied von 1,0 zu 4,0. Dieser wird nun einfach rausgekürzt........Also entweder wird jemand deutlich schlechter gestellt oder deutlich besser gestellt. So können Arbeitgeber doch mit dem Notenschnitt nix anfangen. 

 

Und hier eine kleine Story aus der Praxis warum dies alles ein Problem werden könnte/ist: Bei einer meiner ersten Bewerbungsablehnungen habe ich dort angerufen um einfach mal nachzufragen ob es einen bestimmten Grund für die Absage gab. Der Personaler teilte mir mit das er meine Leistungsübersicht für manipuliert hielt weil er sich keinen Reim aus dem Notendurchschnitt machen konnte. Selbst wenn er die Note der nicht bestandenen Prüfung dazurechnete kam er nicht weiter weil dort kein Vermerk stand mit welchen fiktiven Credit Points die 5,0 in den Notenschnitt eingeflossen ist. 

 

Die IUBH schrieb mir jetzt das sie das rechtlich so machen müssen. Das ist aber sehr sehr fragwürdig, da ich das bei meinem Bachelor anders kannte und ich auch weiß das es an den meisten anderen Hochschulen sogenannte bereinigte Leistungsübersichten gibt.

Bearbeitet von caiser_chef
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Ich kenne es aus der RWTH Aachen. Im Notenschnitt werden nicht bestandene Prüfungen mit 5.0 gewertet und mit eingerechnet. Besteht man im Zweitversuch so wird diese Note genommen. Gerade am Anfang des Studiums ist das ein wenig erschreckend, wenn man nur wenig geschrieben hat und dabei eine versemmelt hat. 

Zur Note selber : es gibt 4 (bestanden) und halt 5 (nicht brstanden). Dazwischen nichts.

Mein Tipp: Verliere keine Zeit, schreib die Prüfung und freue dich über deinen neuen Notendurchschnitt.

 

LG

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Naja, die Antwort "ist halt so" habe ich nun auch schon von der IUBH bekommen. Finde ich aber eher ein schwaches Argument wenn das nirgends aus der Prüfungsordnung heraus geht. Wie kann eine Leistung die 0 Credit Points gebracht hat trotzdem in den Notenschnitt einfließen der ja anhand der erreichten Credit Points errechnet wird? Habe ich die Credit Points nun erreicht oder nicht?

 

Wie ist denn in Aachen die Formel? Sicherlich auch: Note * Gewichtung / Credit Points

 

Wäre bei mir 5,0 * 0 / Credit Points. Wie kann das gehen?

Bearbeitet von Markus Jung
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Mir war es nicht bekannt, dass nicht bestandene Prüfungen in den Notenschnitt eingerechnet werden können. Aber wenn die IUBH rechtlich dazu verpflichtet ist (oder der Meinung ist, das zu sein), denke ich, dass man auch nur auf rechtlicher Ebene dagegen vorgehen könnte. 

Es ist aber ja auch nur ein vorübergehendes Problem, oder? Sobald du die Prüfung geschrieben und bestanden hast, wird die 5,0 nicht mehr eingerechnet. Daher würde ich auch versuchen, diese Prüfung so schnell wie möglich zu schreiben und das Thema damit abzuschließen.

Für Bewerbungen vor dieser Prüfung fiele mir als "Notlösung" ein, eine kurze Erklärung beizulegen, wie der Schnitt zustande kommt. Evtl. könnte die IUBH sogar eine solche ausstellen oder sie mit einem offiziellen Stempel o.ä. versehen? Das würde vielleicht Probleme wie das oben geschilderte entschärfen, auch wenn es natürlich nicht ideal ist.

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Hallo Zusammen, ich schreibe hier nicht oft, möchte aber einmal aus gegebenen Anlass hier meine Meinung äußern, da der Themenersteller hier nicht ganz objektiv die Fakten wiedergibt.

 

Ich selbst habe am Sonntag morgens meine letzte Klausur online abgelegt. Ich studiere(te) den MBA. Zuvor war ich auf einer staatlichen Universität. Durch das Angebot der Online Klausuren hat sich mein Studium trotz Corona nicht verzögert, ich hatte auch eine Online-Klausur mit dem automatisierten KI-Proctoring ohne Probleme abgelegt. Ich war sehr begeistert, dass die IUBH trotz der weltweiten Einschränkungen das ermöglichte innerhalb kürzester Zeit und dazu einige Sprechstunden extra angeboten hat. Ich freue mich, in vermutlich 2 Wochen (war bei mir die Durchschnittliche Korrekturzeit bei Klausuren) dann mein Zeugnis beauftragen zu können, ich schaue gerade jeden Tag ins Emailpostfach ob die Note da ist (einmal ging es innerhalb von 24 Stunden). Es gab dann an der IUBH 2 weitere Präsenztermine und einen extra für Einsichten. Dass in Präsenz aktuell Sicherheitsmaßnahmen gelten und das Gebot der Kontaktvermeidung zu Einschränkungen bei der Kapazität führt, sollte jeden bekannt sein. Dafür kann die IUBH nichts, die dennoch meinen Abschluss dank hervorragender Arbeit nun ermöglichte. Bekannte von mir an anderen Hochschulen können davon gerade nur träumen.

 

Ein Transcript of Records weißt natürlich immer alle Prüfungsleistungen aus, das war an meiner vorherigen Uni auch so. Wenn ich mich jetzt bewerbe vor offiziellem Abschluss, habe ich auch das Interesse, dass mein Transcript ggf. höherwertig ist, da ich kein Modul nicht-bestanden habe.

 

Du solltest daher meiner Meinung nach die Prüfung wiederholen und die Sache ist erledigt. Die IUBH kann nichts dafür, ebensowenig dass Einsichten zeitweise nur teils stattfanden. Wenn du dann einen zentral gesetzten Termin nicht wahrnehmen kannst, ist das ebenso deine Angelegenheit. An meiner alten Universität war es üblich, dass es nur einmal nach den Prüfungsphasen einen Termin gab, den man wahrgenommen hat oder eben nicht. 

 

 

Bearbeitet von Maik-1982
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Um das Thema Einsichtnahme geht es hier jetzt nicht. Trotzdem könntest du mir aber erklären wo ich nicht objektiv war.

 

Das das Transcript of Records immer auch ALLE Prüfungsleistungen (auch nicht bestandene) ausweist ist nunmal schon grundsätzlich falsch. Dauerte ungefähr 5 Minuten um gut ein halbes Dutzend Unis zu finden wo es anders läuft. : https://www.th-koeln.de/mam/downloads/deutsch/internationales/incomings/anleitung_zur_generierung_eines_transcript_of_records.pdf Zitat: „Transcript of Records (englisch): Listet alle bestandenen Leistungen, die Sie in dem Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind, erbracht haben. Angemeldete und nicht bestandene Prüfungen werden nicht angezeigt“

Das es hier also eine gesetzliche Vorschrift gibt ist unwahrscheinlich.

 

Aber selbst wenn, nach welcher Ordnung setzt die IUBH das um? Es muss ja irgendwo stehen das auch Noten mit 0 Credit Points mit einer fiktiven Anzahl an Credit Points in den Notenschnitt kommen. Finde dazu nix. Nur die allgemeine Berechnungsformel die aber in diesem Fall einfach nicht bzw. anders angewandt wird. 

Bearbeitet von Markus Jung
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@caiser_chef

Wenn sich die IUBH darauf beruft, rechtlich an diese Vorgehensweise gebunden zu sein, dann sollte sich dieser Sachverhalt auch nachvollziehen lassen. Ich vermute mal, dass hierzu die Prüfungsordnung Auskunft geben wird. Diese ist leider nicht auf der IUBH-Webseite verlinkt, sollte sich aber in Care finden lassen. Ansonsten direkt bei der IUBH die Quelle anfragen und anfordern.

 

Wie @ClarissaD schon schrieb, wäre, bis zur Klärung oder Lösung des Problems, eine Option, deiner Bewerbung eine ergänzende Notiz beizufügen, die den Sachverhalt erklärt. Eine Möglichkeit, von der ich grundsätzlich Gebrauch machen würde, wenn im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens fragen ergeben, deren Beantwortung sich nicht zwingend aus den beigefügten Dokumenten ergeben.

 

Aber der einfachste aller gegebener Wege ist sicherlich, möglichst zeitnah den noch ausstehenden Leistungsnachweis zu erbringen, und mit der ganzen Angelegenheit abzuschließen.

 

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@caiser_chef: Es gibt bekanntermaßen in Deutschland 16 Bundesländer mit je unterschiedlichen Hochschulgesetzen. Einige Hochschulen handhaben es unterschiedlich, was dann wohl auch auf deren jeweiligen Prüfungsordnungen beruht. 

 

Meiner Ansicht nach suchst du hier die Nadel im Heuhaufen und diskutierst Dinge, die im Hochschulwesen üblich sind. Ich kenne es wie gesagt aus dem Erststudium nicht anders und finde persönlich die Regelung auch besser, da Bewerber/Studenten, die alle Module bestanden haben, auch einen objektiven Vorteil haben sollten. Es obliegt ja rein dir, das Modul zu bestehen, wenn du ein Transcript willst, das nur bestandene Module auflistet.

 

Wenn du wirklich so unzufrieden bist, was man hier ja rauslesen kann, dann würde ich halt die Hochschule wechseln. An bestehenden Regulieren sich aufzureiben, ist nicht wirklich zielführend. 

 

Ich selbst kann aus meiner Sicht die IUBH nur empfehlen, gerade in diesen sehr herausfordernden Zeiten. Dass ich meinen Abschluss so schnell dennoch geschafft habe, liegt auch an den objektiven Rahmenbedingungen, die so wohl nur die IUBH aktuell anbieten kann standardisiert. Während meines Studiums kamen zudem laufende Verbesserungen wie die Interactive Books oder die Learning Sprints bzw. teilweise alternative Prüfungsleistungen und ich erhielt immer sehr schnellen Support seitens Studierendensekretariat oder Prüfungsamt.

Bearbeitet von Maik-1982
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Ist ja alles schön und gut, aber wenn die IUBH in keiner ihrer Ordnungen aufklärt das auch Noten ohne Credit Points den Notenschnitt beeinflussen und dies einfach mit einer neuen Berechnungsformel tut mit fiktiven Gewichtungen, und dazu auch mir nicht sagen kann wo und in welchem Gesetz dieser Punkt steht........ist es doch verständlich das ich das komisch finde. 

 

Und in anderen Foren die Hochschulneutral sind und wo ich nicht genannt habe an welcher Uni ich studiere, ist die Meinung ziemlich eindeutig, das Kurse mit 0 Credit Points nicht in die Noten einfließen können, da ja überhaupt keine Gewichtung bekannt ist.

Bearbeitet von Markus Jung
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