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Kostenlose Verlängerungszeit reduziert


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Danke für die Info, Markus. Die 18 Monate sind im Vertrag unter der Ziffer 2.2 festgeschrieben. Betroffen davon können nur zukünftige Verträge sein, da die 18 Monate bei den bisherigen Verträgen Vertragsbestandteil geworden sind.

Bearbeitet von Skedee Wedee
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In meinem Vertrag steht (und der ist von Samstag):

"2.2. Vertragsverlängerung wegen fehlender Leistungsnachweise Wenn der Studierende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der auf Seite 1 des Studienvertrages vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal 18 Monate. Sofern sich die Vertragsdauer aufgrund der Anerkennung von Vorleistungen und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung reduziert, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal 18 Monate ab dem im Anerkennungsbescheid angegebenen vorzeitigen Beendigungszeitpunkt des Unterrichtsvertrages. In diesem Zeitraum können alle Leistungen weiter genutzt und Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass weitere Kosten entstehen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits die nach Seite 1 zu zahlenden Monatsraten vollständig geleistet wurden. Nach Ablauf dieser Monate kann der Studierende schriftlich beantragen, dass der Vertrag kostenpflichtig verlängert wird. Gibt der Studierende keinen fristgemäßen Antrag ab, wird er exmatrikuliert. Die IUBH kann den Verlängerungsantrag in begründeten Fällen ablehnen. Für die kostenpflichtige Verlängerung der Vertragslaufzeit nach dieser Ziffer sind als Gegenleistung für die weitere Nutzung der Einrichtungen und der Angebote der IUBH Studiengebühren zu entrichten. Näheres regelt eine gesondert abzuschließende Vereinbarung über die Vertragsverlängerung."

 

Den Vertrag habe ich nun so unterschrieben. @IUBH Fernstudium könnt ihr hier bitte Stellung dazu nehmen?

 

Gelten die 12 Monate für neue Verträge? Man kann ja nicht einfach so Vertragsbedingungen verändern. 

 

Danke und Gruss

Decharisma

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Eigentlich ist die hier einsetzende Schnappatmung unnötig, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die IUBH den Schritt geht, tausende von laufenden und gültigen Verträgen zu kündigen, nur um eine Vertragsänderung bzgl. der Laufzeit einer kostenlosen Verlängerung von 6 Monaten durchzusetzen.

 

Nach wie vor gilt in Deutschland Vertragsrecht, sofern die Vertragsbedingungen rechtskonform sind, was hier wohl unstrittig sein dürfte.

 

Interessant könnte allerdings die Entwicklung von Einzelfällen, wie bei @Decharisma sein. Aber auch hier halte ich es eher für unwahrscheinlich. Da wäre die IUBH sicherlich schlecht beraten, diesen Schritt zu gehen. 

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vor 20 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

Interessant könnte allerdings die Entwicklung von Einzelfällen, wie bei @Decharisma sein. Aber auch hier halte ich es eher für unwahrscheinlich. Da wäre die IUBH sicherlich schlecht beraten, diesen Schritt zu gehen. 


Da bin ich auch gespannt. Mein Vertrag ist von Samstag. Daher die Schnappatmung 😄


Aber kann mir auch kaum vorstellen, dass sie bereits bestehende Verträge ändern... man weiß es aber nicht. Bin gespannt auf die Antwort seitens IUBH. 

 

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Hallo @Decharisma,

 

keine Sorge - diese Änderung betrifft natürlich keine bestehenden Verträge. Wir halten uns selbstverständlich an das Vertragsrecht.

Die kostenfreie Vertragsverlängerung von 12 Monaten gilt lediglich für Verträge, die ab dem 11.09.20 erstellt werden. Dein Vertrag ist davon also nicht betroffen. 

 

Viele Grüße

Dein Team vom IUBH Fernstudium, vertreten durch Serena Brandau 

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Undifferenziert aber dennoch möchte ich es los werden:

 

Das ist neben den sowieso angezogenen Preisen eine nette "unsichtbare" Verteuerungen mal eben um 6 Monate zu reduzieren. Woher kommt's ? Ist die Marktposition mittlerweile so mächtig?

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