Zum Inhalt springen

Was ist besser? - Privat oder staatlich studieren? (Anerkennung - Betreuung - Kosten)


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

Ich habe bisher eher wahrgenommen, dass nach wie vor Unterschiede zwischen Uni und Hochschule gemacht werden. Zwischen staatlich und privat wird da nicht unterschieden, sondern zwischen Uni und FH. Eigentlich sollte das ja mit Bologna kein Thema mehr sein, scheint es aber nach wie vor zu sein. Bei Tarifeinstufungen wird teilweise noch unterschieden und bei manchen Ausschreibungen lese ich "universitärer Master in...". 

Welche Uni oder welche FH scheint dabei keine Rolle zu spielen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

vor 7 Stunden, Jott-En schrieb:

Ich habe bisher eher wahrgenommen, dass nach wie vor Unterschiede zwischen Uni und Hochschule gemacht werden. Zwischen staatlich und privat wird da nicht unterschieden, sondern zwischen Uni und FH. Eigentlich sollte das ja mit Bologna kein Thema mehr sein, scheint es aber nach wie vor zu sein. Bei Tarifeinstufungen wird teilweise noch unterschieden und bei manchen Ausschreibungen lese ich "universitärer Master in...". 

Welche Uni oder welche FH scheint dabei keine Rolle zu spielen. 

Ich teile Deine Auffassung, dass der größere Unterschied zwischen Uni und FH besteht, nicht zwischen den Finanzierungsarten. So ist zB die private Universität in Vallendar absolut Spitzenklasse, auch die private Universität Witten-Herdecke hat einen sehr guten Ruf, ebenso die private Handelshochschule in Leipzig.

Es gibt auch genug staatliche FHs, die (platt formuliert) niemand kennt - z.B. die FH Westküste in Heide (das ist in Schleswig-Holstein - wie man dort sagt: Westküste, Nordsee sagt niemand).

 

Die Differenzierung in der Ausschreibung ist auch immer da von Bedeutung, wo der Tarifvertrag dies verlangt. Der TVÖD schreibt z.B. für bestimmte Stellen eben einen universitäten Master vor. Das hat mit Bologna nichts zu tun, sondern ist eine Vereinbarung der Tarifparteien.

 

In den Stellenausschreibungen wird auch niemand sagen: Nur RWTH oder KIT, aber natürlich spielt das intern eine Rolle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden, psycCGN schrieb:

Was ich im Moment unmöglich finde, ist die Herabsetzung der privaten Hochschule gegenüber den Universitäten im Hinblick auf das Psychotherapeutengesetz. 

Das stimmt aber einfach nicht. Das Psychotherapeutengesetz setzt, wenn man es so nennen will, Fachhochschulen gegenueber Universitaeten herab. Von "privat" ist darin nicht die Rede. Staatliche FHs sind genaus betroffen, umgekehrt koennen private Universitaeten genauso wie staatliche Studiengaenge anbieten (z. B. Witten-Herdecke koennte das vielleicht tatsaechlich tun). Dass es fuer die meisten privaten Anbieter einfacher und renditetraechtiger ist, eine FH zu eroeffnen und BWL und Wirtschaftsinformatik anzubieten, ist nun nicht Schuld des Gesetzgebers.

Bearbeitet von stefhk3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden, stefhk3 schrieb:

Das stimmt aber einfach nicht. Das Psychotherapeutengesetz setzt, wenn man es so nennen will, Fachhochschulen gegenueber Universitaeten herab.

 

Das meine ich eigentlich. Habe mich im Dschungel der Bezeichnungen vertan.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden, stefhk3 schrieb:

Dass es fuer die meisten privaten Anbieter einfacher und renditetraechtiger ist, eine FH zu eroeffnen und BWL und Wirtschaftsinformatik anzubieten, ist nun nicht Schuld des Gesetzgebers.

 

Ich habe mal einen Artikel gelesen, dass es eh nur ein paar FHs gegeben hätte, die gerne den neuen Studiengang eingerichtet hätten. Ich finde es falsch, dass man dies FHs, die die Voraussetzungen für die Etablierung eines solchen Studiengangs erfüllen würden, davon kategorisch ausschließt.

Wobei die andere Frage wäre, ob es dann auch bei diesen FHs einen hohen NC für den Master gegeben hätte. Wenn ich richtig informiert bin, reguliert der Staat die Kapazitäten. Und diese Kapazitäten sollen nicht hochgesetzt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Stunden, Jott-En schrieb:

Ich habe bisher eher wahrgenommen, dass nach wie vor Unterschiede zwischen Uni und Hochschule gemacht werden. Zwischen staatlich und privat wird da nicht unterschieden, sondern zwischen Uni und FH. Eigentlich sollte das ja mit Bologna kein Thema mehr sein, scheint es aber nach wie vor zu sein. Bei Tarifeinstufungen wird teilweise noch unterschieden und bei manchen Ausschreibungen lese ich "universitärer Master in...". 

Welche Uni oder welche FH scheint dabei keine Rolle zu spielen. 

 

Mich würde mal interessieren, ob es von Arbeitgeberseite überhaupt rechtens ist, Master-Absolventen von Fachhochschulen kategorisch abzulehnen. Das wäre das gleiche, als wenn ein Arbeitgeber sagen würde "Wir suchen Auszubildende mit Abitur, aber nur wenn dieses an einem Gymnasium erworben wurde. Abiturienten von Gesamtschulen werden nicht berücksichtigt". Es kann doch nicht sein, dass FH- und Uni-Abschlüsse als gleichwertig gelten, aber es dann rechtens sein soll, FH-Absolventen kategorisch vom Bewerbungsprozess auszuschließen. Bzw wäre es eher nachvollziehbar, wenn zumindest ein angemessener Grund vorliegen würde. Wird eine Stelle in der Forschung ausgeschrieben, wäre es meiner Meinung nach legitim, Absolventen einer Universität einstellen zu wollen. Aber doch nicht, wenn es sich zB um Sachbearbeiter- oder Projektmangement-Jobs handelt.

Bearbeitet von Luna-Sophie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute, Luna-Sophie schrieb:

Mich würde mal interessieren, ob es von Arbeitgeberseite überhaupt rechtens ist, Master-Absolventen von Fachhochschulen kategorisch abzulehnen.

 

Wenn ein Arbeitgeber das tut, dann wird er Ihnen das nicht sagen. Sie werden eine Standardabsage bekommen, in der steht, dass ein anderer Kandidat besser passt als Sie.

 

Arbeitsplätze sind ja nicht einklagbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Wenn ein Arbeitgeber das tut, dann wird er Ihnen das nicht sagen. Sie werden eine Standardabsage bekommen, in der steht, dass ein anderer Kandidat besser passt als Sie.

 

Mir geht es vor allem um Stellenausschreibungen, in denen der Arbeitgeber ja bereits deutlich macht, nur Uni-Absolventen (und somit keine FH-Absolventen) einstellen zu wollen. Mir gehts hier vor allem um diese offene Diskriminierung/Benachteiligung von FH-Absolventen seitens des Arbeitgebers.

Oder mal anders gefragt: Darf so eine offene Benachteiligung überhaupt stattfinden, wenn doch offiziell FH- und Uni-Abschlüsse gleichwertig sind?

Bearbeitet von Luna-Sophie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gleichwertig heißt ja nicht gleichartig. wenn für die Stelle jemanden gebraucht wird, der die theoretischen Hintergründe in vertiefter Weise hinter den Methoden versteht, dann darf auch berechtigterweise nach einem Uni-Absolventen gesucht werden, ohne, dass das in irgendeiner Form Diskriminierung ist. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@lilienthal Das ist klar, deshalb schrieb ich ja weiter oben auch, dass es bei vorliegen eines "vernünftigen Grundes" schon verständlich wäre, einen FH- oder Uni-Absolventen einstellen zu wollen. Mir ging es aber um Jobs, bei denen man dieses Argument jedoch nicht oder nur sehr schwer anbringen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...