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Hat einer von Euch Erfahrungen bzgl. "akademisches Fehlverhalten" bei der KMU?


UniSoldier

Empfohlene Beiträge

Liebe Community,

 

aus gegebenen Anlässen möchte ich nach weiteren Betroffenen suchen, denen von der KMU Akademie "akademisches Fehlverhalten" vorgeworfen wurde.

Ich hoffe, dass ich hier den ein oder anderen finden kann, der selbst betroffen ist/war oder über Betroffene und deren Situation bzgl. des Vorwurfs Bescheid weiß.

 

Der Sicherheit halber könnt ihr mich gerne privat anschreiben, ich weiß zu schätzen, dass ihr euch dazu nicht öffentlich äußern möchtet. 

 

Vielen Dank im Voraus!!

UniSoldier

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  • 3 Wochen später...
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Wenn Du so fragst, scheinst Du nicht betroffen :)  Betrifft aktuelle Begebenheiten diverser Studierenden. Der Vorwurf steht nur leider nirgends in den Richtlinien und Ordnungen, daher nicht nachvollziehbar. Scheint aber auch nicht das erste Mal, dass sowas "abgezogen" wird. Jedenfalls erfolgen sowas wie Aberkennung der Modulprüfungen zzgl. kostenpflichtiger Neuantritt (kann nur mit 4 bestanden werden) plus Strafgeld, Geldstrafe bis zu 5000€ und/oder Exmatrikulation und das, obwohl hier kein Verstoß vorliegt, welcher auch nur ansatzweise irgendwo geschrieben steht. Weder bei der KMU noch bei anderen Hochschulen!

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Ich finde das alles sehr kryptisch. Bei einer so drakonischen Strafe muss es ja schon etwas Erhebliches sein, was über ein vergessenes Zitat hinaus geht. Dann betrifft es auch noch mehrere?

 

Naja den fundiersten Rat wird man wohl bei einem Juristen erhalten, wie damit umzugehen ist.

 

Finde es aber seltsam, dass solche Maßnahmen getroffen werden und nichts zu dem übergeordneten Themenbereich (den wir ja nicht wissen, könnte ja alles von Plagiat, Selbstplagiat, Strukturplagiat bei Gruppenarbeit, Täuschungsversuch usw. sein) in Studiengangs-, Prüfungs- oder Geschäftsordnung stehen soll.

 

Aberkennung von Modulen gab es bei uns z.B. überwiegend bei weitergegebenen Prüfungen, das Einstellen von Fallarbeiten auf Plattformem, wo diese Lösungen kostenpflichtig gekauft werden konnten. Ist das dann im Rahmen einer Plagiatsprüfung aufgefallen, ist auch der Studierende nachträglich durchgefallen bzw. das Modul aberkannt worden, von dem es eingestellt wurde. Die Prüfung musste dann nachgeholt werden. Und jeder einzelne Fall, der danach noch zukünftig in Bezug auf diese eine Prüfung aufgetreten ist konnte zu Problemen führen. Rine Exmatrikulation hat es glaube ich bei uns nie gegeben, ich meine aber, dass mal eine Person nach dem Bachelor betroffen war.

Bearbeitet von polli_on_the_go
Ergänzung zu Aberkennung Module
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Klingt für mich alles etwas dubios. Sowohl die Strafe, als auch, dass der Poster nicht näher auf das Thema eingehen möchte.

Ich habe gesehen, dass die KMU vorletzte Woche eine Ankündigung rausgeschickt hat (bin im Alumni-Netzwerk) zum Thema Veröffentlichung von Arbeiten und Weitergabe von Prüfungsfragen. Hier wurde nochmal klar festgelegt, dass lediglich die Master-Thesis und die Dissertation veröffentlich werden darf.


Und darüber hinaus folgender Satz: "Mit Kenntnisnahme der AGB im Zuge der Anmeldung zum Studienprogramm haben Sie sich dazu verpflichtet. Zuwiderhandeln wird als akademisches Fehlverhalten qualifiziert und kann zu schweren Konsequenzen, bis hin zur Aberkennung des akademischen Grades, führen."

 

Sollte es hier einen Zusammenhang geben sehe ich das Problem nicht bei der KMU. Die weitergabe von Prüfungsfragen etc. war auch an meiner schwedischen Universität untersagt und hätte ebenfalls eine Exmatrikulation zur Folge gehabt.

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Es ging durchaus um Veröffentlichungen geistigen Eigentums der Autoren, nicht aber der Aufgaben oder Teilaufgaben der KMU im Zuge der Fragestellungen.

Es stand unter der zu dem Zeitpunkt gültigen Ordnungen, Richtlinien oder der AGBs nirgends ein Verbot über die Veröffentlichung des eigenen geistigen Eigentums, auch akademisches Fehlverhalten gem. Studienordnung und AGB bezieht sich rein auf Plagiate. Diese lagen ebenfalls bei keinem vor. Die genannten Strafen unterliegen jedoch dem akademischen Fehlverhalten, welches aber hier offensichtlich nicht vorliegt. Komisch ist zudem, dass sich alle Studenten direkt vor der Thesis befinden. 

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Ich habe 2016 mit dem Studium begonnen. Bereits damals wurde das Thema in den AGBs erwähnt.

Unter Punkt 13: "Die Weitergabe von Informationen (Prüfungen, insbesondere  Prüfungsfragen) an Dritte, ist ausdrücklich untersagt. Dies stellt ein  grobes Fehlverhalten im Sinne des Punkt 10 dieser AGB dar und führt  zum Ausschluss."

In Ihrem Fall wird es wohl ein Essay o.ä. gewesen sein womit Sie gegen Punkt 13 verstoßen und somit den Tatbestand lt. Punkt 10 erfüllen (akademisches Fehlverhalten).

 

Ich habe mich auch bei einer bekannten die ABGS von 2019 angefordert, die sind in diesen zwei Punkte 1zu1 gleich.

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Ich fuerchte, letztlich hilft hier nur ein Anwalt. Wenn es tatsaechlich so war, dass ein Student seine Antworten/Essays ohne die Fragen weitergegeben hat und dafuer (derartig) belangt wurde, scheint mir das nicht ganz koscher. Das gilt selbst dann, wenn die von Endless MHB genannte Klausel in den AGBs stand. Denn erstens ist fuer mich nicht klar, dass "Prüfungen, insbesondere  Prüfungsfragen" die _eigenen_ Antworten einschliesst, und zweitens waere die Frage, ob so eine Klausel ueberhaupt gueltig ist. Hier greift ja die AGB-Kontrolle.

Wenn es wirklich so ist, wie geschildert, waere eine Klaerung in jedem Falle sinnvoll. Insbesondere, wenn es eine vielzahl an Studenten kurz vor dem Abschluss betrifft.

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vor 9 Minuten, stefhk3 schrieb:

Ich fuerchte, letztlich hilft hier nur ein Anwalt. Wenn es tatsaechlich so war, dass ein Student seine Antworten/Essays ohne die Fragen weitergegeben hat und dafuer (derartig) belangt wurde, scheint mir das nicht ganz koscher. Das gilt selbst dann, wenn die von Endless MHB genannte Klausel in den AGBs stand. Denn erstens ist fuer mich nicht klar, dass "Prüfungen, insbesondere  Prüfungsfragen" die _eigenen_ Antworten einschliesst, und zweitens waere die Frage, ob so eine Klausel ueberhaupt gueltig ist. Hier greift ja die AGB-Kontrolle.

Wenn es wirklich so ist, wie geschildert, waere eine Klaerung in jedem Falle sinnvoll. Insbesondere, wenn es eine vielzahl an Studenten kurz vor dem Abschluss betrifft.

Du hast verstanden, worum es geht! ;)

 

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