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Hat einer von Euch Erfahrungen bzgl. "akademisches Fehlverhalten" bei der KMU?


UniSoldier

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vor 7 Minuten, UniSoldier schrieb:

Du hast verstanden, worum es geht! ;)

 

Das haben wir durchaus auch. Also lag ich gar nicht so daneben mit meiner Vermutung, vielmehr genau darauf. Bei uns wurde das aber etwas deutlicher formuliert und den Studienbedingungen (AGB) muss man bei Vertragsabschluss zustimmen.

 

Zum Vergleich der Auszug aus den Studienbedingungen der APOLLON

 

Das während des Studiums bzw. Zertifikatskurses zur  Verfügung gestellte  Material  darf  weder während noch nach dem Studium  Dritten weder im Original  noch in vervielfältigter –  auch digitaler – Form überlassen oder an sie veräußert werden.

Mit der  Übersendung etwaiger Aufgabenlösungen übertrage ich sämtliche immateriellen Rechte unter Ausschluss der weiteren eigenen Verwendung von APOLLON.

 

Darüber kann man sich streiten inwiefern das ok oder richtig ist. Unterschreibt man es aber, erklärt man sich damit einverstanden. Das heißt aber z.B. nicht, dass man nichts weitergeben oder wenn man will veröffentlichen darf. Bei uns musste einfach kurz die Einwilligung der Hochschule eingeholt werden und der Drops war gelutscht.

 

Geistiges Eigentum ist das Eine. Und natürlich stehen da nicht immer die Fragen dabei. azugleich gibt es dieses Verbot der Weitergabe mehrfach auch wo anders. Ich kenne es von der Apollon und jetzt in Schweden ist es auch so. Eine Geld"strafe" finde ich da zwar übertrieben, aber ansonsten, da ich eben jemand bin der gegen die Weitergabe (auch wenn selbst geschrieben) von Lösungen/ Löungsideen finde und sich im Extremfall dadurch noch ein Gewinn durch den Verkauf erwirtschaftet wird und andere so einfach an Lösungen kommen, stehe ich tatsächlich hinter der Modulaberkennung.

 

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Also bei uns steht zwar 

Zitat

Punkt 13

Die Weitergabe von Informationen (Prüfungen, insbesondere Prüfungsfragen) an Dritte, ist ausdrücklich untersagt. Dies stellt ein grobes Fehlverhalten im Sinne des Punkt 10 dieser AGB dar und wird mit einer der Schwere des Vergehens angemessenen Geldbuße bis zu einer Höhe von € 5.000,- oder der Exmatrikulation geahndet. 

Zitat

 

Punkt 10 

Ein Plagiat stellt einen Exmatrikulationsgrund dar. Bei Exmatrikulation werden 100% der Studiengebühren fällig. In Fällen minderschwerer Plagiate oder sonstigem akademischen Fehlverhalten besteht die Möglichkeit eines Wiederholungsantrittes (€ 60,-), dafür ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 250,- für akademisches Fehlverhalten vor 

Prüfungsanmeldung/Prüfungsanforderung zu überweisen. Die betroffene (Teil)Prüfung kann bestenfalls mit genügend abgeschlossen werden. 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von UniSoldier
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Hallo UniSoldier!

 

Habe als Absolvent (DBA) die Info wie Endless MHB ebenfalls bekommen, auch kurz mit einem ebenfalls betroffenen und befreundeten Studenten (MBA) heute telefoniert! Dies soll nach Rücksprache und gesamten Anzahl an Studenten nicht viele (vor allem aber bei Grin) getroffen haben bzw treffen, er sieht die Vorgehensweise ähnlich wie polli_on_the_go und wird zukünftig, auch wegen und nach Klärung des Sachverhalts, nichts mehr veröffentlichen.

 

Mir fehlt auch die Info wie genau es bei dir sanktioniert wurde da ja du nur die Möglichkeiten der Sanktionen angibst? Der Bekannte jedenfalls hat bei Grin gelöscht und ein Schreiben von der Hochschule bekommen (keine Mehrkosten) - damit wars dies auch.

 

Hatte einst auch meine Problemchen (beschrieben in einem DBA Blog) habe dann jedoch sehr positiv gestimmt promoviert und bekomme aktuell sehr wenig negative Rückmeldung zur KMU von den mir bekannten Studenten.

 

Dir jedenfalls viel Glück und Erfolg beim Studium und der Masterthesis, wie auch immer du nun vorgehen magst,

 

Grüße,

Rene

 

PS: Bin übrigens noch immer auf der Suche nach einer Hochschule hinsichtlich passendem PhD, jedoch leider noch nicht fündig geworden. ;)

 

 

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vor 28 Minuten, ReneBene schrieb:

Habe als Absolvent (DBA) die Info wie Endless MHB ebenfalls bekommen, auch kurz mit einem ebenfalls betroffenen und befreundeten Studenten (MBA) heute telefoniert! Dies soll nach Rücksprache und gesamten Anzahl an Studenten nicht viele (vor allem aber bei Grin) getroffen haben bzw treffen, er sieht die Vorgehensweise ähnlich wie polli_on_the_go und wird zukünftig, auch wegen und nach Klärung des Sachverhalts, nichts mehr veröffentlichen.

 

Mir fehlt auch die Info wie genau es bei dir sanktioniert wurde da ja du nur die Möglichkeiten der Sanktionen angibst? Der Bekannte jedenfalls hat bei Grin gelöscht und ein Schreiben von der Hochschule bekommen (keine Mehrkosten) - damit wars dies auch.

 

Danke für die Info, dann hatte dein Bekannter es ja auch "missverstanden". 

Bearbeitet von UniSoldier
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Ich muss hier aber schon festhalten, dass ein angehender Akademiker schon die tragweite seiner Taten einschätzen können sollte. Schon zu Schulzeiten war die Weitergabe von gelösten Hausaufgaben nicht in Ordnung. Bei der Thematik mit dem akademischem Fehlverhalten müssen Sie hier aufpassen, da zT. österreichisches Recht angewendet wird und zum Teil britisches Recht. Meines Wissens nach ist die unerlaubte weitergabe von gelösten Aufgaben, welche zum Erwerb von ECTS führen, durchaus akademische Fehlverhalten.

 

Betreffend der Geldstrafe iHv max. 5.000 Euro möchte ich zu Bedenken geben, dass die Dozenten meist mittels Werkvertrag ihre Dienstleistung erbringen. Wenn Sie sich die Dozenten ansehen, können Sie durchaus davon ausgehen, dass hier unter 500 Euro pro Stunde keiner arbeitet. 10 Stunden für die Ausarbeitung neuer Prüfungsfragen + Kontrolle der erneut abzulegenden Prüfung sind nicht wirklich viel.

 

Ich merke schon, dass Sie allgemein etwas groll gegen die KMU Akademie haben, aber im zweifelsfall tippe ich bei "Prüfung" auf sämtliche Prüfdokumente. Darüber hinaus ist auch fraglich ob ich für die paar Euro im Jahr das wirklich auf Grin veröffentlichen muss...

 

Nichts desto trotz wird es hier vermutlich zu einer Lösung durch Anwälte kommen. Ich hoffe Sie halten uns auf dem Laufenden. 

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vor 5 Stunden, Endless MHB schrieb:

Betreffend der Geldstrafe iHv max. 5.000 Euro möchte ich zu Bedenken geben, dass die Dozenten meist mittels Werkvertrag ihre Dienstleistung erbringen. Wenn Sie sich die Dozenten ansehen, können Sie durchaus davon ausgehen, dass hier unter 500 Euro pro Stunde keiner arbeitet.

Ich kenne zwar die Honorarsätze der KMU nicht, aber diese Zahlen sind wohl aus der Luft gegriffen. Kein Bildungsanbieter, egal welche Art, bezahlt ansatzweise solche Stundensätze. Selbst für Unternehmensberater oder Anwälte, wenn es nicht magic circle firms sind, sind solche Stundensätze utopisch. Bei Bildungsanbietern kann man da eine 0 streichen und ist dann noch immer eher zu hoch. Also da ist die Phantasie mit jemandem durchgegangen.

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Ein Update: die Untersuchung wurde bei den vier Studierenden, mit denen ich in Kontakt stehe, eingestellt. Wir haben allerdings auch alle samt auf die fehlenden Hinweise in den Unterlagen hingewiesen.

 

Ob man von Akademikern nun "annehmen darf", dass sie wissen was sie tun oder nicht: Raum für Spekulationen darf es bei Prüfungsrichtlinien und Ordnungen NICHT geben. Vergehen die bestraft werden müssen auch irgendwo als Vergehen festgeschrieben sein, und zwar eindeutig.

 

Dennoch Danke an die Diskussionsrunde (an den einen mehr und den anderen weniger 😄)

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