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Kritik am Umgang mit Hochschulpaktmitteln: Ungleichbehandlung von Gleichen


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Die HFH Hamburger Fern-Hochschule hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Verteilung der Mittel, die für die Verbesserung von Studienbedingungen sorgen sollen, kritisiert wird. In einigen Bundesländern erhalten auch private Hochschulen Teile dieser Mittel, in anderen, wie in Hamburg, wohl nicht. Nachfolgend die Meldung im Wortlaut.

 

Kritik am Umgang mit Hochschulpaktmitteln: „Ungleichbehandlung von Gleichen“ 

 

Resonanz auf Bericht des Bundesrechnungshofs zur Verwendung der Finanzmittel durch Länder und einzelne Hochschulen

 

Der Umgang mit den vom Bund vergebenen Hochschulpaktmitteln durch einige Bundesländer und Hochschulen steht in der Kritik. Ein aktueller Bericht des Bundes­rech­nungs­­hofs bemängelt insbesondere Intransparenz und Zweckent­fremdung. Auch einige private Hochschulen kritisieren die aktuelle Praxis bei der Verteilung der Mittel, die für die Verbesserung von Studienbedingungen sorgen sollen. Für Holger Kloft, Geschäftsführer der staatlich anerkannten HFH · Hamburger Fern-Hochschule, ist dabei vor allem die Ungleichbehandlung von Hochschulen kritikwürdig – sie führe zu Wettbewerbsverzerrung.

 

Der uneinheitliche und undurchsichtige Umgang mit Hochschulpaktmitteln stößt bei vielen Verantwortlichen privater Hochschulen seit längerem auf Kritik. Jüngster Anlass ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Verwendung der Mittel durch die Bundesländer wiederholt als intransparent und nicht ausreichend zweckgebunden kritisiert. Der Rechnungshof bemängelt zudem fehlende Sanktionsmöglichkeiten, wenn Bundesländer oder Hochschulen die Gelder nicht wie vorgesehen zur Schaffung von Studienplätzen einsetzen. 

 

„Wir teilen die Ansichten des Rechnungshofes, der das bestätigt, was wir als gemeinnützige und private Hochschule am Umgang mit den Hochschulpaktmitteln kritisieren“, sagt Holger Kloft, Geschäftsführer der staatlich anerkannten HFH · Hamburger Fern-Hochschule. Über die konstatierte Intransparenz und Zweckentfremdung der Mittel hinaus sei vor allem die faktische „Ungleichbehandlung von Gleichen“ ein Punkt, der für die Hochschulen und die Studierenden nicht hinnehmbar sei.  

 

„Die Vergabe der vom Bund zugewiesenen Mittel wird allein den Ländern überlassen. Allerdings sorgt niemand dafür, dass diese sich an den Gleichheitsgrundsatz halten, der im Grundgesetz festgeschrieben ist. Während das eine Bundesland die Mittel an private Hochschulen weiterreicht, verwehren es andere Länder ohne ersichtlichen Grund.“

 

Noch deutlicher werde die Schieflage beim Blick auf die im Hochschulpakt vereinbarte Kopfpauschale für jeden neuen Studierenden. „Während die Immatrikulationen an Privathochschulen in die Berechnung mit einfließen, werden Anbieter wie die HFH ausgeschlossen, wenn es an die Verteilung geht“, erklärt Kloft. Studierende privater Hochschulen finanzierten auf diese Weise faktisch die staatlichen Hochschulen mit – ohne selbst zu profitieren. „Das ist in unseren Augen eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung.“

 

Dabei werde nicht nur außer Acht gelassen, dass insbesondere die privaten Hochschulen einen wichtigen Bildungsauftrag erfüllen, indem sie zum Beispiel flexible akademische Bildungsangebote für Berufstätige und Menschen in Familienverantwortung schaffen – ein Angebot, das an staatlichen Hochschulen oft nicht ausreichend vorhanden sei, betont Kloft. 

 

„Gerade die gemeinnützigen Privaten wie die HFH heben sich zudem gegenüber rein renditeorientierten Anbietern ab und leisten einen wichtigen Beitrag für eine vielfältige Bildungslandschaft und die Bekämpfung des Fachkräftemangels“. Es sei daher nicht vermittelbar, dass allein der räumliche Sitz einer privaten Hochschule darüber entscheidet, ob diese Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen erhält oder nicht. Deshalb sollten auch in Hamburg die Bundesmittel des Hochschulpaktes an die Hamburger Hochschulen weitergereicht werden.


Hintergrund
Der Hochschulpakt wurde ursprünglich zwischen Bund und Ländern vereinbart, um die seit Anfang der 2000er-Jahre stetig steigende Zahl von Studienanfängern zu bewältigen und Studienbedingungen zu verbessern. Die Verteilung der Hochschulpaktmittel an die einzelnen Hochschulen obliegt der Entscheidung der einzelnen Landesregierungen. Während einige Bundesländer die Mittel sowohl an staatliche als auch private Hochschulen ausgeben, schließen andere Bundesländer, wie etwa Hamburg, staatlich anerkannte private Anbieter von der Verteilung der Hochschulpaktmittel aus, so dass dadurch Wettbewerbsnachteile entstehen.

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Warum nicht? - Die staatlichen Hochschulen erhalten ja auch Steuergelder für den "normalen" Betrieb und zusätzliche Mittel aus diesem Pakt. Die privaten Hochschulen nehmen für den "normalen" Betrieb Studiengebühren und können darüber hinaus auch zusätzliche Mittel erhalten.

 

(Ich kann mir schon vorstellen, was für Sie dahintersteckt - möchte aber dennoch mal tiefer nachfragen, um eine Diskussion anzuregen)

 

Und Hauptkritikpunkt der HFH ist hier ja vor allem die Ungleichbehandlung in den verschiedenen Bundesländern, was den Hochschulstandort dann zu einem schlechten Standortfaktor werden lassen kann - wobei das auch schon immer so war, zum Beispiel was die Durchlässigkeit wie beim Studium ohne Abitur angeht. Es hat zum Beispiel sicherlich auch seine Gründe, dass in Bayern, soweit mir bekannt, keine Fernhochschule ihren Sitz hat, wo die Regeln oft sehr restriktiv sind.

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Liebe Frau KanzlerCoaching, ich halte die Frage für absolut berechtigt - man kann die Position vertreten, nur stattliche Hochschulen so zu fördern, dass renditengetriebene Unternhemen keinen Vorteil haben. Jedoch ergibt es meiner Meinung nach Sinn, die gemeinnützigen, Privaten Hochschulen anders zu bewerten.

 

Aber viel gewichtiger ist: Wenn ein Bundesland die Immatrikulationszahlen der privaten Hochschulen zur Verteilung der Mittel aus Berlin  hinzu nimmt und dann eben ausschließlich an die staatlichen Hochschulen verteilt, liegt eine Ungleichbehandlung vor.  So geschieht es in Hamburg. 

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