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Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen Coronafolgen möglich?


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vor 19 Stunden, travelbuddy schrieb:

Im Sommer befand ich mich noch in Ostasien auf der letzten Station einer kleinen Weltreise. Von dort habe ich dann meine Abschlussarbeit beantragt. Ich wollte noch etwa 3 Wochen da bleiben und schon etwas schreiben und dann zurück und Vollgas geben.

und im Sommer war Corona nun ja auch nicht mehr so neu. Sprich es war bekannt das Flüge ausfallen und Verbindungen getrichen werden undd as von jetzt auf gleich. Ändert jetzt aber auch nichts mehr. Ich hättr wahrscheinlich meine Thesis erst aus Deutschland angemeldet. 

 

Versuche es einfach aber plane damit, dass es nicht klappt.  Ist doch fast wie im Berufsleben, wenn plötzlich eine Deadöine verschoben wird und man sich zusammennehmen muss und es trotzdem für den Kunden zufriedenstellend abliefert (Ja ich weiß der Vergleich hinkt, hier wurde ja nichts vorverlegt).

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Wenn man die Abschlussarbeit anmeldet unter diesen Bedingungen, muss man meiner Meinung nach auch mit solchen Einschränkungen rechnen. Hoffentlich bleibt  die IUBH hier hart - sonst wäre es ja für alle anderen ein Frevel, die ihre Abschlussarbeit regulär (auch zu Coronahochzeiten) ablegen. 

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Gibt es denn bei euch keine reguläre Verlängerung des Bearbeitungszeitraums? Bei uns gab es zum Beispiel einige Wochen drauf, weil der Bibliotheksbetrieb stark eingeschränkt war. Allerdings muss ich auch sagen, dass meine Thesis zeitgenau mit dem ersten Lockdown startete, und da lag nicht nur der Bibliotheksbetrieb brach, sondern so ziemlich alles mit unbekannten Ausgang. 

In einem Land festzuhängen ist ja natürlich schon höhere Gewalt; allerdings hättest du am besten damals sofort das PA informiert und auch einen regelmäßigen Austausch mit den PA erwirkt. Die hätten dich am besten beraten können und dann hättest du möglicherweise die Anmeldung zurückziehen können. Die IUBH ist doch international organisiert und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da kein Verständnis gehabt hätten. 

Klar wird es hinterher schwerer, damit zu argumentieren.  Vorausgesetzt alles ist so, wie du sagst, hast du vielleicht etwas vorliegen, was sicher belegt, von wann bis wann du dich aufgehalten hast. Hotelrechnungen, Flugtickets etc. Das würde ich dem Prüfungsamt vorlegen, falls es erhebliche Zweifel an deinen Aussagen gibt. Da würde ich ehrlich bleiben, denn Krankschreibungen vom Arzt dauern nicht so lange an, dass du den Bearbeitungszeitraum wieder aufholen kannst. 


Also berate dich am besten mit der IUBH, wie es weitergeht. Du bist auch nicht der erste Studi, der seinen Bearbeitungszeitraum nicht einhalten kann. Wünsche dir, dass du dein Ziel noch erreichst! 

Alles Gute
LG

Bearbeitet von Markus Jung
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