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Verträge für Fernkurse und Fernstudiengänge können künftig komplett online abgeschlossen werden


Markus Jung

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Der Bundesverband der Fernstudienanbieter informiert über eine Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Durch diese wird die bisherige Schriftformerfordernis durch die Textformerfordernis ersetzt, welche weniger formale Voraussetzungen erfordert.

 

Bisher konnten nach der Mittelung des Verbandes Fernunterrichtsverträge rechtssicher nur digital mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder offline rechtssicher abgeschlossen werden. Da die Anforderungen an die qualifizierte elektronischen Signatur jedoch sehr hoch sind, lief es in der Praxis darauf hinaus, dass üblicherweise der Fernunterrichtsvertrag noch händisch auf Papier unterschrieben und an den Anbieter zurückgeschickt werden musste.

 

Künftig wird den Anbietern von Fernlehrgängen und Fernstudiengängen der Rechtsverkehr komplett über das Internet ermöglicht.

 

Mehr dazu in dieser Meldung des Verbandes:

https://www.fernstudienanbieter.de/pressemeldungen/9447

Bearbeitet von Markus Jung
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