Zum Inhalt springen

Berufswunsch Psychotherapeutin durch Änderung des Psych.ThG. nun unerreichbar?


Juuls

Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Zitat

Für den psychologischen Psychotherapeuten ist der Zug leider abgefahren, wenn man nicht Psychologie über eine Uni studiert. Da du geschrieben hast, dass die Arbeit mit  Kindern und Jugendlichen ggf. in Frage kommt, dachte ich, dass es eine Alternative wäre. Und was soziale Arbeit angeht, gibt es ja nicht nur die IUBH. Aber die Entscheidung liegt dann bei dir :)

 

Ja, klar. Kategorisch jetzt Soziale Arbeit anhand der Durchsicht eines einzelnen Modulhandbuches auszuschließen... Das würde ich nicht machen. Ich behalte es mal im Hinterkopf. Aber es zieht mich extrem zum Psychologiestudium hin. 

 

 

Hallo Karl,

 

Zitat

Ich meine die Deadlie für den Einstieg in den B.Sc. Psych. für den KJP\PP-Bestandschutz war der Okt. 2020 (WS20). 

 

Ein Quereinstieg in ein B.Sc. Psych an der PFH, ... in das laufende WS solle doch möglich sein?!

 

Danke für Deinen Einwurf.

Ich werde dort morgen mal direkt nachfragen. In meinem Erststudium waren auch einige Sprach- und Entwicklungspsychologische Inhalte enthalten. Evtl. ist das nützlich.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen,

 

vorweg: Ich bin mir nicht ganz sicher, darum würde ich auf jeden Fall zur Absicherung gleich heute morgen dort anrufen :-) Manchmal können auch flexible Lösungen gefunden werden. Ich würde auch nochmal vortragen, warum das gerade für dich wichtig ist. Meine Erfahrung mit der PFH ist, dass man hier grundsätzlich sehr hilfsbereit ist. 

Die PFH hat allerdings auch keine Bewerbungsfristen, anders als z.B. staatliche Hochschulen. Demnach könnte ich mir einen rückwirkenden Quereinstieg noch theoretisch vorstellen, zumal ja auch noch sehr nah dran. 

Also: Einfach probieren. Good luck! 

LG  

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Vica,

 

vielen Dank für Deine Nachricht! :-) Ich freue mich, dass Du Dich hier zu Wort gemeldet hast!

 

Ich habe in der Tat heute Morgen sofort bei der PFH angerufen und alles so geschildert, wie es ist. Leider können sie nichts machen, denn Gesetz ist Gesetz. Auf Einzelschicksale kann nicht gesondert eingegangen werden. Bedeutet für mich jetzt, dass ich meinen lang geplanten, organisierten und finanziell möglich gemachten Wunsch voraussichtlich vollendens begraben kann. Oder, um es mit PsychCNGs Worten zu sagen: "Der Zug ist abgefahren."

 

Das ist gerade eine ziemlich harte Nummer, aber zu ändern ist es ja auch nicht, weswegen ich nun entweder den Kopf in den Sand stecken oder nach möglichen Alternativen schauen kann.

 

Zugegebenermaßen hatte ich nicht damit gerechnet, dass es nicht doch noch einen Weg geben würde.

Der nett gemeinte Hinweis, dass viele approbierte Therapeuten trotz allem keinen Kassensitz erhalten oder aber dafür zu zahlende Summen in Höhe von 100.000 Eur aufbringen müssen, war dennoch kein Trost.

 

Ab April 21 wird der Masterstudiengang bei der PFH um einige klinische Anteile erweitert, gerade auch um sich dem neuen Gesetz anzupassen und im Falle eine erneuten Überarbeitung vorbereitet zu sein. So wie viele andere Hochschulen hat auch die PFH Klage gegen diesen Beschluss der Psychotherapeutenkammer eingelegt. Es sieht jedoch gänzlich schlecht aus. Ebenso wurden mir in dem Telefonat noch die Alternativen erklärt, sich nach dem Studium dennoch im Bereich Beratung und Coaching (auch hier sind wohl Neuerungen im Master geplant) selbstständig machen zu können. Natürlich ohne die Möglichkeit einer Kassenzulassung. Logisch. 

 

Summa summarum: Es ist in Stein gemeißelt: wer bis zum 1. September keine Einschreibung in einen Bachelorstudiengang der Psychologie vorweisen kann, wird nicht mehr nach altem Gesetz zugelassen, und approbiert.

 

Das muss ich jetzt erstmal verarbeiten. 

 

LG Juules

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Frau Kanzler, 

ich danke für den Beitrag!

Dagegen, Psychologie zu studieren und anschließend ohne Approbation tätig zu werden, spricht für mich momentan die Tatsache, dass ich Beratung/Therapie rein für Selbstzahler anbieten müsste und nicht mit den Krankenkassen abrechnen könnte, wenn ich da richtig informiert bin. Damit kann ich mich gerade nicht anfreunden, da offenbar zu wenig Menschen bereit sind (oder -nicht zu vergessen- nicht in der Lage sind), die Kosten selber zu tragen. 

 

Gegen ein Studium der Sozialen Arbeit spricht für mich, dass ich mich damit auf den KJP festlegen müsste (so ich denn meine Selbstständigkeit weiter verfolge) und das Studium als solches mich inhaltlich nicht so sehr begeistert, wie das der Psychologie. 

 

Danke für das Mitgefühl, Alanna. Das werde ich.

Ich hoffe auch, dass ich noch mehr Klarheit erlange, wohin es beruflich stattdessen gehen könnte. Vielleicht ja doch mit Psychologiestudium, aber einem neuen Berufsziel. Die Denkanstöße und der Austausch hier im Forum können dabei sicher auch helfen.

 

LG Juules

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei Beratung solltest Du auch einmal an Beratungsstellen denken, wo man als angestellte Psychologin arbeiten kann, oder zum Beispiel als Psychologin im Krankenhaus. Wir haben zum Beispiel Psychologen auf den Stationen oder im betrieblichen Gesundheitsmanagement ohne Kassenzulassung.

 

LG Sabine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...