Zum Inhalt springen

Berufswunsch Psychotherapeutin durch Änderung des Psych.ThG. nun unerreichbar?


Juuls

Empfohlene Beiträge

@SabiS Danke für die Beschreibung. Genau so etwas kann ich mir für mich auch sehr gut vorstellen. Umso besser zu hören, dass für solche Tätigkeiten eine Approbation keine zwingende Voraussetzung ist. 

 

Aufgrund meines derzeitigen Jobs, der auch emotional recht fordernd ist und den ich in Vollzeit ausübe, finde ich es ziemlich anstrengend, das Studium und die Ausbildung zum Psychotherapeuten innerhalb der noch verbleibenden Frist durchzuziehen, insbesondere wenn man bedenkt, dass nicht wenige Institute bereits in wenigen Jahren ihre Ausbildung auf das neue System umstellen und die bisherige Ausbildung nicht mehr anbieten werden. Daher überlege ich in letzter Zeit, das Studium etwas entspannter anzugehen und nicht mehr so sehr an der Approbation festzuhalten. Wobei mir das auch recht schwer fällt, da in Ausschreibungen sehr oft die Approbation verlangt wird.

Weiterbildungen beispielsweise in Psychoonkologie, Palliative Care, Kunsttherapie, Suchttherapie, systematische Therapie und Traumatherapie finde ich wahnsinnig interessant. Wenn man damit auch ohne Approbation realistische Jobchancen hat und angemessen bezahlt wird, wäre es prima.

Bearbeitet von psycCGN
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Guten Morgen liebe Sabine,

 

hab vielen Dank für deine sehr anschauliche und ausführliche Beschreibung. Das gibt wirklich einen guten Einblick in ein mögliches Tätigkeitsfeld.

 

Hallo PsycCGN

 

Zitat

Daher überlege ich in letzter Zeit, das Studium etwas entspannter anzugehen und nicht mehr so sehr an der Approbation festzuhalten. Wobei mir das auch recht schwer fällt, da in Ausschreibungen sehr oft die Approbation verlangt wird.

Weiterbildungen beispielsweise in Psychoonkologie, Palliative Care, Kunsttherapie, Suchttherapie, systematische Therapie und Traumatherapie finde ich wahnsinnig interessant. Wenn man damit auch ohne Approbation realistische Jobchancen hat und angemessen bezahlt wird, wäre es prima.

 

Wenn auch mit unterschiedlicher Ausgangslage sitzen wir dann bzgl. des Themas der Approbation im selben Boot. Dass Du jetzt durch die Umstellung in Zeitdruck gerätst ist ärgerlich. Aber es tun sich ja trotz allem offenbar immer noch Wege und Möglichkeiten auf und wer weiß, denn es ist ja oft so: am Ende ist es vielleicht genau das Richtige und es ist super, dass es alles so gekommen ist.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Ich hätte nochmal eine Frage hier,

versteh ich das richtig, dass wenn ich (zum Beispiel) mich heute für den Bachelor Soziale Arbeit einschreibe und danach den Master Psychologie mache, mir die Approbation zum KJP nach altem Modell noch offen steht?

Liebe Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde hat Dennis94 geschrieben:

versteh ich das richtig, dass wenn ich (zum Beispiel) mich heute für den Bachelor Soziale Arbeit einschreibe und danach den Master Psychologie mache, mir die Approbation zum KJP nach altem Modell noch offen steht?

 

So verstehe ich das nicht. 

 

Meines Wissens ist der Zug über Psychologie oder soziale Arbeit ENDGÜLTIG abgefahren, vor allem im Fernstudium. Es geht nur noch über einen Präsenzstudiengang, der dem neuen PsychThG entspricht. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe mal geschaut und so wie ich das verstehe, steht da ganz klar, dass man noch KJP nach altem Modell werden kann. (An der Diploma zum Beispiel)

 

Zitat

Informationen zur Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) 

Wenn Sie die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) anstreben, ist es erforderlich im Anschluss an diesen Bachelor unseren Master-Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychologisches Empowerment (M.Sc.) zu absolvieren. Da dieser Studiengang allerdings einen nicht-konsekutiven Master für den Bachelor Kindheitspädagogik (B.A.) darstellt, ist für die Zulassung zum Master die erfolgreiche Teilnahme an drei zusätzlichen Brückenkursen vor Beginn des Master-Studiums erforderlich. Diese Kurse können Sie direkt im Anschluss an Ihren Bachelor starten oder auch während Ihres letzten Semesters absolvieren. Dafür müssen Sie alle Prüfungsleistungen bestanden haben. Es dürfen lediglich die Prüfungsleistungen im Rahmen der Bachelor-Thesis ausstehen.

Mit dann erfolgreichem Abschluss des Master Psychologie (M.Sc.) haben Sie die Möglichkeit in die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) einzumünden. Aufgrund des 2. Bevölkerungsschutzgesetzes ist dies noch bis spätestens zum 31.08.2026 (=Studienstart Ihres Bachelors) möglich und muss dann aber auch in der geltenden Übergangsfrist bis 2032 mit der KJP-Ausbildung final abgeschlossen sein. 

 

 

 

Also für mich persönlich steht da ganz klar, dass der Weg noch offen ist. Kann aber auch sein, dass ich einfach doof bin nach mittlerweile mehreren Tagen Recherche. Ich rufe morgen früh bei der Diploma an und erfrage alles.

 

1. Bearbeitung

Hier die Änderung übrigens, die das ganze zulassen würde (§ 27 - Psychotherapeutengesetz ):

 

Zitat

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können die Länder vorsehen, dass Personen, die ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben, die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, wenn die betreffenden Personen diese Ausbildung 

1.
verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ableisten, der von den Ländern auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und
2.
diese Ausbildungsmöglichkeit erhalten werden muss, um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.

Ausbildungen nach Satz 1 sind von den Ländern durch eine unabhängige wissenschaftsnahe Einrichtung und unter Einbindung der nach Landesrecht für Gesundheit zuständigen Stelle zu evaluieren. In die Evaluierung sind insbesondere die Qualität der Ausbildungsmöglichkeit im Verhältnis zu der Ausbildung nach diesem Gesetz und der nach § 20 erlassenen Rechtsverordnung sowie die regionale Versorgungssituation einzubeziehen. Über das Ergebnis der Evaluierung haben die Länder dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. September 2025 zu berichten.

 

 

2. Bearbeitung

 

Hier noch ein Artikel der die Aussage stützt:

https://www.presseportal.de/pm/135827/4597645

 

Zitat

Am Donnerstag beschloss der Bundestag das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz. Mit der Änderung des § 27 Abs. 2a PsychThG wurde die Übergangsregelung so erweitert, dass der „alte“ Ausbildungsgang an bestimmten Hochschulen noch für weitere sechs Jahre aufgenommen werden kann‚ um „die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen“.

 

Bearbeitet von Dennis94
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab den Beitrag gefunden.

 

 

Soweit ich das nachgelesen habe, besteht diese Möglichkeit nur bei SIMKI und vorerst letzter Start des verzahnten Masters wäre 2023. Es sei denn, dir sind noch andere Hochschulen bekannt, die das so machen... Jeder beliebige Master in Psychologie geht wohl nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...