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Zulassungsprobleme an der Uni trotz Bachelor-Abschluss


Hermine Granger

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich hoffe es ist okay, wenn ich eine Frage für einen Freund poste.

 

Er hat die FH-Reife Wirtschaft und studiert Wirtschaftsrecht LLB (Fernstudium). Für ihn war das Studium eine super Alternative zum Abitur, da er bereits 41 war, als er das Studium begonnen hat. Ziel war es später an einer Uni zu studieren.

 

Letztlich ist das aber nicht sein Wunschberuf,  und er würde gerne Mathematik oder Physik studieren. 

 

Die Fernuni Hagen hat ihm nun mitgeteilt, dass sie erst prüfen müsse, ob er zum Mathestudium zugelassen werden könne, da er kein Abitur hat und Wirtschaftsrecht (Fernstudium) studiert. Da kam bei uns die Frage auf: Ist der Bachelor also nicht höherwertig als das Abitur? Falls doch, sollte es doch kein Problem sein danach zu studieren was immer man möchte.

 

An der Uni Hannover war es dagegen ganz anders. Dort teilte man ihm mit, dass es überhaupt kein Problem sei Physik zu studieren und man verstehe nicht was die FU Hagen da noch groß prüfen will.

 

Hat jemand zu dem Thema Infos für uns? Wir sind ehrlich gesagt etwas ratlos, denn auch ich stehe - wie mein Freund vor drei Jahren - vor der Frage Studium oder doch lieber erst das Abitur Abitur nachholen.

 

Der Witz daran ist ja, dass er nun Probleme mit der Zulassung bekommt, die niedersächsische Schulbehörde aber mitteilte, das er sein Abitur nun nicht mehr nachholen kann, da der Bachelor darüber steht. Ist das etwa in NRW (Sitz der FU Hagen) anders??

 

Wir sind für jeden Tipp dankbar. Gerne auch für Links zu konstruktiven und hilfreichen Internetseiten.

 

Danke euch.

LG Hermine

 

P.S.: Ich möchte hier bitte keine Diskussion darüber, ob man fachlich für ein wissenschaftliches Studium qualifiziert ist oder nicht, wenn man vorab kein Abitur und "nur" ein Wirtschaftsstudium gemacht hat. Ich denke, das darf jedem selbst überlassen werden.

Bearbeitet von Hermine Granger
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Meines Wissens hat das eine nichts mit dem anderen zutun, grundsätzlich ist der Bachelor natürlich der höher Wertige Abschluss. Wenn man allerdings schon einen Bachelor hat und sich erneut für einen Bachelor bewirbt, wird bei jedem anderen auch das Abitur Zeugnis herangezogen (abgesehen von Zweitstudienquote usw.), und nicht das Bachelorzeugnis vom 1. Bachelor.

 

Mit einem Fachabitur kann man auch Fachbezogen studieren, deswegen ist er in den Studiengang Wirtschaftsrecht reingekommen. Für das Mathematik Studium wird aber tatsächlich wieder das Fachabitur als Zulassungsvoraussetzung heran gezogen.

 

So ist es zumindest meines Wissens nach.

 

 

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vor 2 Stunden hat Hermine Granger geschrieben:

Wir sind ehrlich gesagt etwas ratlos, denn auch ich stehe - wie mein Freund vor drei Jahren - vor der Frage Studium oder doch lieber erst das Abitur Abitur nachholen.

 

Kommt darauf an, was du studieren möchtest und was du als Schul-/Beurfsabschluss hast.

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Hat er denn jetzt schon den Bachelorabschluss oder studiert er noch? Wenn er noch studiert wäre es ja klar, dann hätte er keine allgemeine Hochschulreife, sondern eben nur die Hochschulzugangsberechtigung im Land der Fernfachhochschule.

 

Vermutlich ist es je nach Bundesland wieder anders geregelt, in Bayern entspricht z.B. ein B.Sc. einer Fachhochschule der allgemeinen Hochschulreife, siehe QualV

 

Für NRW gibts auch so eine Regelung: Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife

Bearbeitet von narub
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vor 2 Stunden hat Hermine Granger geschrieben:

Der Witz daran ist ja, dass er nun Probleme mit der Zulassung bekommt, die niedersächsische Schulbehörde aber mitteilte, das er sein Abitur nun nicht mehr nachholen kann, da der Bachelor darüber steht.

 

https://www.studieren-in-niedersachsen.de/assets/Dokumente/SiN_Wege_ins_Studium.pdf

 

Siehe Seite 21

 

Ich kann allerdings keine Angaben für NRW finden 🙈

 

Bearbeitet von psycCGN
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Ich meine, das ist Landessache. Aber selbst im König aller Bundesländer (Eigendarstellung), Bayern, erwirbt man mit einem Hochschulabschluss = Bachelor automatisch die Allgemeine Hochschulreife. Es bleibt dann aber natürlich jeder Hochschule/Uni überlassen, weitere Regeln zur Zulassung zu erlassen, wie bspw. Eignungstests. Aber vielleicht ist es in NRW ja doch strenger als in Bayern oder Niedersachsen?

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vor 9 Stunden hat Hermine Granger geschrieben:

Hallo zusammen,

 

ich hoffe es ist okay, wenn ich eine Frage für einen Freund poste.

 

Er hat die FH-Reife Wirtschaft und studiert Wirtschaftsrecht LLB (Fernstudium). Für ihn war das Studium eine super Alternative zum Abitur, da er bereits 41 war, als er das Studium begonnen hat. Ziel war es später an einer Uni zu studieren.

 

Letztlich ist das aber nicht sein Wunschberuf,  und er würde gerne Mathematik oder Physik studieren. 

 

Die Fernuni Hagen hat ihm nun mitgeteilt, dass sie erst prüfen müsse, ob er zum Mathestudium zugelassen werden könne, da er kein Abitur hat und Wirtschaftsrecht (Fernstudium) studiert. Da kam bei uns die Frage auf: Ist der Bachelor also nicht höherwertig als das Abitur? Falls doch, sollte es doch kein Problem sein danach zu studieren was immer man möchte.

 

An der Uni Hannover war es dagegen ganz anders. Dort teilte man ihm mit, dass es überhaupt kein Problem sei Physik zu studieren und man verstehe nicht was die FU Hagen da noch groß prüfen will.

 

Hat jemand zu dem Thema Infos für uns? Wir sind ehrlich gesagt etwas ratlos, denn auch ich stehe - wie mein Freund vor drei Jahren - vor der Frage Studium oder doch lieber erst das Abitur Abitur nachholen.

 

Der Witz daran ist ja, dass er nun Probleme mit der Zulassung bekommt, die niedersächsische Schulbehörde aber mitteilte, das er sein Abitur nun nicht mehr nachholen kann, da der Bachelor darüber steht. Ist das etwa in NRW (Sitz der FU Hagen) anders??

 

Wir sind für jeden Tipp dankbar. Gerne auch für Links zu konstruktiven und hilfreichen Internetseiten.

 

Danke euch.

LG Hermine

 

P.S.: Ich möchte hier bitte keine Diskussion darüber, ob man fachlich für ein wissenschaftliches Studium qualifiziert ist oder nicht, wenn man vorab kein Abitur und "nur" ein Wirtschaftsstudium gemacht hat. Ich denke, das darf jedem selbst überlassen werden.

Die FernUni hat, meiner Meinung nach, sowieso komische (oder eher altbackene)V Vorstellungen von der Hochschulzugangsberechtigung. Bis 2019, vielleicht auch noch länger, stand bei denen auf der Homepage auch, dass nicht von einer beruflichen Aufstiegsfortbildung die Rede sein kann wenn vorher keine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. So weit, so logisch! Jeder, der eine entsprechend rechtlich definierte Aufstiegsfortbildungen mit einer bestandenen öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließt, bekommt per Gesetz die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt; die Vorbildung spielt da keine Rolle. Dies ist keine länderrechtliche Regelung, sondern Bundesrecht.

 

(Fast?) Überall sonst wird man unter diesen Voraussetzungen zum Studium zugelassen (zumindest kann man in SH und HH mit dieser Konstellation fast alles an den Unis studieren), die FernUni ist eine von wenigen Hochschulen, wenn nicht die einzige Hochschule, die das so sieht/sah. Klagt jemand mit solchen Voraussetzungen, dann wird das wahrscheinlich teuer für die FernUni.

 

Wenn ich die Homepage der FernUni jetzt richtig durchgeschaut habe, dann ist diese Aussage dort anscheinend nirgendwo mehr zu finden. 

Bearbeitet von Raven_Blacksky
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vor 2 Stunden hat Raven_Blacksky geschrieben:

Klagt jemand mit solchen Voraussetzungen, dann wird das wahrscheinlich teuer für die FernUni.

Woran machst Du das "teuer" fest?

 

Zum Topic: Besteht nicht die Möglichkeit, sich als Akademiestudent einzuschreiben?

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vor 26 Minuten hat CrixECK geschrieben:

Besteht nicht die Möglichkeit, sich als Akademiestudent einzuschreiben?

 

Ja, das geht, ist aber vermutlich nicht zielführend, weil damit zwar die Module belegt und i. d. R. auch die Modulprüfungen abgelegt werden dürfen, aber kein Abschluss erworben werden kann. Das wäre also nur dann eine Lösung, wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Immatrikulation in absehbarer Zeit erfüllt werden könnten.

 

vor 12 Stunden hat Hermine Granger geschrieben:

da er bereits 41 war, als er das Studium begonnen hat

 

Da wird er vorher ja schon irgendwas gemacht haben. Vielleicht käme eine Zulassung über Probestudium bzw. Zugangsprüfung infrage? Das würde eine (fachunabhängige) zweijährige Ausbildung + Berufserfahrung voraussetzen.

 

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vor 47 Minuten hat CrixECK geschrieben:

Woran machst Du das "teuer" fest?

 

Zum Topic: Besteht nicht die Möglichkeit, sich als Akademiestudent einzuschreiben?


Weil 1. entgegen anders lautender Gesetze gewisse Behauptungen aufgestellt wurden und 2. jede Klage vom Verlierer des Prozesses bezahlt werden muss.

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