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Zulassungsprobleme an der Uni trotz Bachelor-Abschluss


Hermine Granger

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Das Abitur erwirbt nur derjenige, der es ablegt. Niemand erwirbt mit seinem Hochschulabschluss gleichzeitig (en passant) einen Schulabschluss. Gleichwertigkeit im Sinne eines Qualifikationsrahmens oder einer Zugangsvoraussetzung ist ein anderes (komplizierteres) Thema.

Bearbeitet von Greetsiel
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vor einer Stunde hat Vica geschrieben:

Hier im Thread geht es ja darum, ob der Bachelor einen davon rechtlich abhält, das Abitur nachzuholen. 

 

Wenn ich es nicht komplett falsch verstanden habe, geht es darum, ob ein Bachelor zur Allgemeinen Hochschulreife führt und damit dazu qualifiziert, an einer Universität ein (beliebiges) Studium aufzunehmen.

 

Für Bayern übrigens (Quelle):

 

Zitat
(3) 1Durch die bestandene Vorprüfung oder entsprechende Prüfungen in einem Fachhochschulstudiengang wird die fachgebundene Hochschulreife für einen eng verwandten Studiengang an einer Universität erworben. 2Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen.

 

Und für NRW, wo die FU Hagen ihren Sitz hat (Quelle):

 

Zitat

(1) Zugang zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen hat, wer die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife nachweist; die allgemeine Hochschulreife berechtigt dabei uneingeschränkt zum Studium, die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge.

 

Sowie:

 

Zitat

Dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertige Bildungsnachweise sind

[...]

2. das Zeugnis einer staatlichen Abschlussprüfung oder einer Hochschulabschlussprüfung an einer Fachhochschule, das nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde,

 

Insofern sollte dem nichts im Wege stehen.

 

Nachtrag: Mich hat das ca. 10 Minuten Googlen und Lesen gekostet. Jemand, der Wirtschaftsrecht studiert, sollte das eigentlich gut selbst hinbekommen. 🤔

Bearbeitet von developer
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vor 1 Stunde hat Vica geschrieben:

Wenn du sagst, dass man das Abitur aufgrund eines vorhandenen Bachelors gerade nicht machen dürfe und das ja korrekt ist und bei dir auch nicht mehr ginge, klingt das sehr definitiv. Hast du irgendwo einen Negativ Bescheid bekommen und wenn ja: Hättest du dann evtl einen Paragraphen dazu? 😊😁LG

Man kann das Abi nicht mehr machen, weil man sozusagen (Begründung kann man schön bei @developer lesen) mit einem Bachelor die dementsprechende Hochschulreife "mitbekommst" mit Abschluss. Also in Kurzform:

 

Bachelor FH => Fachgebundenes Abi incl.

Bachelor Uni => Allgemeines Abi incl.

 

bzw. anscheinend lt. @developer Ländersache.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht das nicht weil eine Allgemeine Hochschulreife notwendig ist als Zugangsvoraussetzung (lt. NRW / Hagen). Die kann er mit dem Abi nicht erwerben weil er indirekt bereits Fachgebunden erworben hat.

 

Ist das halbwegs verständlich?

 

Ich hab das irgendwann mal gelesen, aber keinen "Nachweis" für. War ja mehr aus Spaß an der Freude und nicht wirklich Ernst das Abi nachzuholen.

Bearbeitet von SebastianL
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@developers Info dreht sich ja richtigerweise um das Hauptthema des Strangs: Kompensiert ein Bachelor bei der HZG das Abitur 😊 Das ist eigentlich relativ unproblematisch der Fall, auch in Hagen. 

 

Das Problem dürfte eher sein, dass der Bachelor noch nicht erworben wurde (Antwort der TE steht noch aus). 

 

Mein Beitrag bezieht sich auf die Info der niedersächsischen Landesschulbehörde, dass ein Nachholen der allg. Hochschulreife (Schulabschluss) auf dem zweiten Bildungsweg nicht mehr erlaubt sei mit Bachelor. 

Es steht so jedenfalls nicht in der Verordnung als Voraussetzung:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/nichtschulerprufung/nichtschuelerpruefungen-6168.html 

Es macht zwar wenig Sinn, einen Schulabschluss auf dem 2.Bildungsweg nachzuholen, wenn er durch Bachelor kompensiert wird. Aber ob das wirklich gesetzlich untersagt ist, oder nur gefühlt keinen Sinn macht, ist schon ein Unterschied, zumal es sich hier um unterschiedliche Abschlüsse handelt und die Möglichkeit ja von den beiden ins Auge gefasst wurde. 

Falls ich das evtl kompliziert ausdrücke, einfach @Greetsiels Antwort lesen. 

 

Insgesamt wäre nochmal eine Klärung der TE ganz gut, was genau mitgeteilt wurde. 😊 

 

LG

 

Bearbeitet von Vica
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vor einer Stunde hat SebastianL geschrieben:

Bachelor FH => Fachgebundenes Abi incl.

Bachelor Uni => Allgemeines Abi incl.

 

Jetzt muss ich dem Klugscheißer in mir noch mal kurz freien Lauf lassen: Bachelor, egal ob Uni oder FH, entspricht (Bayern) bzw. wird als gleichwertig angesehen (NRW) der Allgemeinen Hochschulreife. Mit dem Abitur, also dem Schulabschluss, hat das aber nichts zu tun – auch wenn auch das zum selben Ergebnis (Allgemeine Hochschulreife) führt.

 

Auf Deutsch: Der Plan unseres Protagonisten, mit der Fachhochschulreife und einem Bachelor in Wirtschaftsrecht die Anforderung der Allgemeinen Hochschulreife zu erfüllen, wird aufgehen. Sofern er den Bachelor abschließt.

Bearbeitet von developer
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Am 30.12.2020 um 15:28 hat Hermine Granger geschrieben:

Er hat die FH-Reife Wirtschaft und studiert Wirtschaftsrecht LLB (Fernstudium). Für ihn war das Studium eine super Alternative zum Abitur, da er bereits 41 war, als er das Studium begonnen hat. Ziel war es später an einer Uni zu studieren.

 

Letztlich ist das aber nicht sein Wunschberuf,  und er würde gerne Mathematik oder Physik studieren. 

 

Die Fernuni Hagen hat ihm nun mitgeteilt, dass sie erst prüfen müsse, ob er zum Mathestudium zugelassen werden könne, da er kein Abitur hat und Wirtschaftsrecht (Fernstudium) studiert. Da kam bei uns die Frage auf: Ist der Bachelor also nicht höherwertig als das Abitur? Falls doch, sollte es doch kein Problem sein danach zu studieren was immer man möchte.

 

Also hat er bis jetzt weder Abitur noch einen Bachelorabschluss, wenn ich das richtig verstehe.

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