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Vergleich zwischen AKAD und IUBH


TransAm8

Empfohlene Beiträge

vor 19 Minuten hat TransAm8 geschrieben:

Eieiei, eigentlich wollte ich nur wissen wies an der AKAD so ist, weil auf der Seite gefühlt nix steht und die Modulpläne nicht einsehbar sind. Warum? Weiß wahrscheinlich nur die AKAD selbst - oder jemand hat gepennt. 

 

Servicetechnisch liegt die IUBH noch vorn, solange die AKAD den genannten Umstieg nicht vollzieht, d.h. flexibel die Klausuren selber belegen zu können.

 

 

Auch dieses aufgeilen daran, wie viel Umfang ein Modul hat ist nicht das woraufs ankommt. Es juckt den Arbeitgeber nicht, ob ich im Studium 30 oder 300 Seiten Berechenbarkeitstheorie im Kreis getanzt habe, sondern es interessiert lediglich, wie gut ich für eine Stelle geeignet bin. Oder wenn wirs besser beschrieben haben wollen:

 

 

Klicke mal auf der Seite der Akad auf das Suchfeld bzw. die Lupe und gib „Modulkatalog“ ein - Voilà :-) 

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vor 4 Stunden hat schnitzelcoder geschrieben:

Finde aus auch interessant, dass man sich keine Vorleistungen für Informatik anrechnen lassen kann, wenn diese älter wie 5 Jahre sind.

Hattest du das mal direkt beim Beratungsteam angesprochen und einen Antrag auf Anrechnung? Ich bin/war mit dem Service der AKAD absolut zufrieden. Die Reaktionszeiten sind sehr schnell.

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vor 5 Minuten hat ExReWe87 geschrieben:

Hattest du das mal direkt beim Beratungsteam angesprochen und einen Antrag auf Anrechnung? Ich bin/war mit dem Service der AKAD absolut zufrieden. Die Reaktionszeiten sind sehr schnell.

Ehrlich gesagt nicht.

Bei mir ist es nicht über das Zusenden der Infobroschüre hinausgegangen, da ich keinen aktuellen Modulkatalog zu den dort enthaltenen Informationen finden konnte.

Nur den von 2015 wie bereits erwähnt.

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  • 2 Wochen später...
Am 29.1.2021 um 07:24 hat Ina_Marie geschrieben:

„Entscheidend ist doch nur was jemand in seinem Studium gelernt hat und dann kann“ JA, ganz genau! :-) 
Ich sage jetzt mal so: in meinem Unternehmen sind viele, die im Rechnungswesen arbeiten, BWLer. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass man für eine Tätigkeit im Rechnungswesen bestimmte Kenntnisse erworben haben muss. 
Wenn ich nun eine Musterklausur in Buchführung/Bilanzierung mit Vorkenntnissen aus Abitur/Berufsausbildung lösen kann, dann frage ich mich eben ob dieser Abschluss dann auch zu einer solchen Tätigkeit qualifizieren würde und daran „darf“ man berechtigterweise dann auch Zweifel haben. 

Rechnungswesen ist aber auch keine Raketenwissenschaft.

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