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Staatlich geprüfter Techniker = Staatsexamen?


brotzeit

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Mein Artikel wurde doch darauf verlinkt. Ich habe ein Staatsexamen bestanden. Ich weiß leider nicht genau was Sie mir damit sagen wollen. Im Artikel, den ich ihnen verlinkt habe steht das doch.

Ich habe meine Prüfung an einer staatlichen Fachschule in Hessen absolviert. Dort war ich externer Prüfling...

Bearbeitet von brotzeit
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In dem Wikipedia-Artikel zum staatlich geprüften Techniker heißt es tatsächlich:

Zitat

Um die geschützte staatliche Abschlussbezeichnung führen zu dürfen, muss eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung auf Tertiärstufe an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende Staatsexamen bestanden worden sein.

 

Auch wenn allgemein Staatsexamen wohl anders verstanden wird, eher zum Beispiel in Zusammenhang mit einem Jurastudium.

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vor 11 Minuten hat brotzeit geschrieben:

Mein Artikel wurde doch darauf verlinkt. Ich habe ein Staatsexamen bestanden. Ich weiß leider nicht genau was Sie mir damit sagen wollen. Im Artikel, den ich ihnen verlinkt habe steht das doch.

Ich habe meine Prüfung an einer staatlichen Fachschule in Hessen absolviert. Dort war ich externer Prüfling...

 

Richtig. Sie haben eine Prüfung zum "staatl. geprüften Techniker" gemacht und bestanden und haben damit einen offiziell anerkannten Abschluss. Das eröffnet Ihnen auf dem Arbeitsmarkt Möglichkeiten, die sehr attraktiv sind. Allerdings könnte Sie auch ein Unternehmen beschäftigen als Techniker, wenn Sie diese Prüfung nicht bestanden hätten.

 

Das "Staatsexamen" regelt den Zugang zu bestimmten Berufswegen, die nicht nur die  inhaltliche Beschäftigung mit einem Thema voraussetzen, sondern einen ganz bestimmten Bildungsweg erfordern inklusive der zugehörigen Prüfungen, die man bestehen muss. Bestes Beispiel: Jura. Ohne Staatsexamen bekommen Sie keine Zulassung, selbst dann nicht, wenn Sie x Semester an der Uni Juravorlesungen besucht haben.

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Ich bin auch Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Hier resultiert der Begriff Examen aber daraus, dass die Prüfung durch eine staatliche Behörde, in diesem Fall dem Gesundheitsamt abgenommen wird. Das macht sie aber nicht zu einer akademischen Ausbildung nit akademischem Abschluss, sonst gäbe es die Akademisierungsdebatte auch nicht.

 

Und ja es gibt gerade beim Techniker die DQR Debatte, die dann gerne angeführt wird. Kompetenzniveau ist dabei aber nicht die Gleichsetzung mit einem akademischen Grad bzw. beschreibt nicht die Gleichartigkeit. Denn so dürfen geprüfte Techniker sich nicht als Ingeneur bezeichnen. Was nach einem akademischen Abschluss anders ist.

Bearbeitet von polli_on_the_go
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