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Fernstudenten und das Werksstudentenprivileg


TransAm8

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hab mir grade gesetzliche Regelungen zu Werksstudenten angeschaut und da heisst es, dass Werkstudenten während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20h jobben sollen. 

Lange rede kurzer sinn: Wie ist das bei Fernstudenten geregelt? Ich meine, viele können ja ihre Klausuren selber legen und Vorlesungen gibts sowieso nicht - dementsprechend auch keine strikte Trennung zwischen Vorlesungszeit und Semesterferien. 

 

Zitat

Die Werkstudentenregelung gilt nur für Studierende, die während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nur dann steht das Studium gegenüber dem Job im Vordergrund. Entschieden wurde das im Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R.

 

https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg

 

 

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Ich würde Dir empfehlen, Dich bei Deiner Krankenkasse zu erkundigen. Soweit ich weiß, können Fernstudierende das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen, wenn sie Vollzeit studieren, es gelten aber genau die gleichen Einschränkungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit wie für Präsenzstudierende (20 Std./Woche) innerhalb des Semesters. Das Studium muss eben im Vordergrund stehen, da ist es unerheblich, ob Du Deine Studienzeit frei einteilen kannst oder nicht, also ob Du Deine 20+ Studienzeit zu festen Zeiten oder "irgendwann im Laufe der Woche" ableistest. Fest steht, dass Du genau so einen workload hast wie Präsenzstudierende.

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Arbeitest du denn auch oder studierst du nur?

Denn eingeschrieben darfst du ne Werkstudentenstelle klar nehmen. Ich studiere Vollzeit und bekomme Bafög und habe eine Werkstudentenstelle.

Das ist alles kein Problem.

 

Ist da jetzt nur die Frage ob die Dame bei der Versicherung verstanden hat, das du einen Bachelor machst und nicht einen Fernlehrgang über Schmuckdesign bei der ILS...

Bearbeitet von mari_b.
Rechtschreibfehler
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