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Jura-Student klagt gegen Videoaufzeichnung der Fernuni Hagen


Anyanka

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vor 34 Minuten hat Muddlehead geschrieben:

Ich weiß das Thema ist vielschichtiger...aber dieses Land ist so ein Bremsklotz.

 

Was hat das mit Bremsklotz zu tun? In diesem Land ist eigentlich alles möglich. Man muss sich einfach nur an Gesetze halten und die sind nunmal nicht zum Spaß da. Rechtssicherheit ist für eine funktionierende Wirtschaft elementar. Nicht ohne Grund steht Deutschland viel besser da als die USA oder sonstige Staaten, denen Themen wie Datenschutz und Privatsphäre völlig egal sind.

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vor 13 Stunden hat PVoss geschrieben:

Meine Güte...

Ich bin überrascht, dass sowas ans Oberverwaltungsgericht geht. Ich dachte sowas würde einfach an die Landesbeauftragten für Datenschutz gehen.

Wo er die Klage einreicht, bleibt ja dem Klagenden überlassen. Fraglich ist aber in der Tat, ob sich das OVG die Arbeit machen will oder ob sie das Verfahren erst einmal an das vorgelagerte zuständige VG Arnsberg verweisen.

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vor 11 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

Im Übrigen finde ich es witzig, dass der Spiegel hier von der Bucerius als Pilotprojekt für diese Prüfungsform spricht...das wie vielte Jahr wird das jetzt schon an der IUBH mal besser und mal schlechter durchgeführt?

Die IUBH hat so weit ich weiß keine juristische Fakultät. Und das pikante ist ja, dass das PA einer juristischen Fakultät beklagt wird. Zudem bereitet die Bucerius ebenso wie die FernUni auf den Volljuristen vor (EJP), es geht also um ein vollwertiges juristisches Studium mit Staatsexamen und nicht um (durchaus berechtigte, aber eben nur Teilbereiche abdeckendene) wirtschaftsjuristische Studiengänge zum LL.M. bzw. LL.B.

 

Der Begriff des Pioltprojektes ist also richtig, sofern keine andere Hochschule auf das EJP mit einer Onlineprüfung vorbereitet hat. Das entzieht sich aber meiner Kenntnis.

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@CrixECK Was macht denn aber bitte den Vorgang einer online Prüfung im juristischen Bereich so besonders gegenüber einem nicht juristischen Bereich, abgesehen von einem anderen Prüfungsstil?

 

(Das ist wirklich eine ernst gemeinte Frage, denn für den Laien ist es in ein beiden Fällen zunächst eine Prüfung bei der Videoübertragung während des Erbringens der Prüfungsleistung genutzt wird)

 

 

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Die IUBH zeichnet nicht auf während der Klausur, sondern überwacht nur per Video, lese ich. Richtig?

 

Ich stelle mir gerade vor, bei der IUBH wird durch den Supervisor eine Klausur abgebrochen, weil der Student nach seiner Ansicht sich unerlaubter Hilfsmittel bedient hat. Der Student sieht das anders und legt Beschwerde ein.

 

Wie kann denn so eine Beschwerde entschieden werden, wenn es keine Aufzeichnung gibt, auf die man zurückgreifen kann? Müsste also nicht jede Überwachung erst mal aufgezeichnet werden, bis eine Einspruchsfrist vorbei ist?

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vor 5 Minuten hat KanzlerCoaching geschrieben:

Die IUBH zeichnet nicht auf während der Klausur, sondern überwacht nur per Video, lese ich. Richtig?

 

Ich kenne das eigentlich so, dass die IUBH das aufzeichnet und dann bei einigen guckt, obs da zu Täuschungsversuchen kam. 

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Zitat

Die Aufnahme der Online-Klausur wird im Nachgang nochmals stichenprobenartig auf Unterschleifversuche geprüft. Fehlverhalten, das erst bei dieser Prüfung entdeckt wird, wird ebenso geahndet und führt ebenfalls zu einem Fehlversuch. Dies gilt nicht für die Probeklausuren, deren Videos nicht im Nachhinein geprüft werden.

 

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vor 22 Minuten hat KanzlerCoaching geschrieben:

Die IUBH zeichnet nicht auf während der Klausur, sondern überwacht nur per Video, lese ich. Richtig?

 

Ich stelle mir gerade vor, bei der IUBH wird durch den Supervisor eine Klausur abgebrochen, weil der Student nach seiner Ansicht sich unerlaubter Hilfsmittel bedient hat. Der Student sieht das anders und legt Beschwerde ein.

 

Wie kann denn so eine Beschwerde entschieden werden, wenn es keine Aufzeichnung gibt, auf die man zurückgreifen kann? Müsste also nicht jede Überwachung erst mal aufgezeichnet werden, bis eine Einspruchsfrist vorbei ist?

Wie bereits oben von anderen geschrieben: doch, die Klausuren werden definitiv aufgezeichnet. Mir sind (allerdings nur aus Erzählungen natürlich) mehrere Fälle bekannt, in denen die Aufzeichnung im Nachhinein überprüft wurde. Gerüchteweise wurden Klausurergebnisse in Einzelfällen noch bis zu 6 Monate nach der Prüfung aberkannt (bspw. weil die Kamera kurz ausfiel oder die Verbindung vorübergehend abbrach) und die Klausur musste erneut geschrieben werden. Man kann diese "böse Überraschung nach langer Zeit"  wohl umgehen, indem man sich direkt nach Problemen in einer Online-Klausur beim Prüfungsamt meldet, dann wird direkt geprüft. So war es bei einer Bekannten von mir, diese bekam innerhalb von 2 Tagen Nachricht, dass sie die Prüfung wiederholen muss. 

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vor einer Stunde hat polli_on_the_go geschrieben:

@CrixECK Was macht denn aber bitte den Vorgang einer online Prüfung im juristischen Bereich so besonders gegenüber einem nicht juristischen Bereich, abgesehen von einem anderen Prüfungsstil?

Man erwartet doch besonders von einer juristischen Fakultät, die Studenten auf das Richteramt vorbereitet, dass deren Prüfung juristisch tadellos durchgeführt wird.

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