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Jura-Student klagt gegen Videoaufzeichnung der Fernuni Hagen


Anyanka

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vor 10 Minuten hat Greetsiel geschrieben:

 

Das ist nicht das Problem des Klägers, sondern des Gesetzgebers. Der Kläger fühlt sich lediglich in seinen Rechten verletzt und nutzt das Intrumentarium, das Verfassung und Rechtsstaat für solche Fälle bereit halten. Vorschläge wie "Dann soll er doch lieber ..." verfehlen das Thema gründlich.

 

Dass die Dauer der Speicherung des Klausurvideos eindeutig benannt sein muss und dass dann das Video auch gelöscht werden muss, ist unstrittig.

 

Was den Rest angeht: Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht die Vertragsfreiheit zwischen zwei Partnern greift. Jemand nimmt die Möglichkeit der Online-Klausur in Anspruch und willigt damit in das Procedere des Anbieters ein.

 

Schließlich werden die Videoaufzeichnungen nicht heimlich und ohne Einwilligung gemacht.

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@pfhler Und was willst du uns damit sagen?  Mir  sagt das nur, dass es auch Videoüberwachung mit Aufzeichnung bei Präsenz geben sollte, aber da springen sicher jede Menge Datenschützer vor Entrüstung aus dem Fenster. 

Bearbeitet von Muddlehead
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vor 5 Minuten hat KanzlerCoaching geschrieben:

Was den Rest angeht: Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht die Vertragsfreiheit zwischen zwei Partnern greift. Jemand nimmt die Möglichkeit der Online-Klausur in Anspruch und willigt damit in das Procedere des Anbieters ein.

 

Die Prüfungsordnung kann aber nicht einfach mitten in einem Studium geändert werden. Neue Studien- und Prüfungsordnungen gelten immer nur für neueingeschriebene Studenten. Und auch dann muss sich ein jeder natürlich an die DSGVO halten.

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vor 2 Minuten hat Muddlehead geschrieben:

Und was willst du uns damit sagen?  Mir  sagt das nur, dass es auch Videoüberwachung mit Aufzeichnung bei Präsenz geben sollte, aber da springen sicher jede Menge Datenschützer vor Entrüstung aus dem Fenster.

 

Ich will damit sagen, dass diese ganze Diskussion um Aufzeichnungen um im Nachhinein Betrugsversuche aufdecken zu können, völlig absurd ist. In einem Präsenzhörsaal sind auch nicht zehn 360 Grad Kameras angebracht. Wer wollte konnte schon immer schummeln, mit Videoprüfungen ist es selbst ohne Aufzeichnung jetzt eher schwieriger als leichter.

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vor 3 Minuten hat pfhler geschrieben:

 

Die Prüfungsordnung kann aber nicht einfach mitten in einem Studium geändert werden. Neue Studien- und Prüfungsordnungen gelten immer nur für neueingeschriebene Studenten. Und auch dann muss sich ein jeder natürlich an die DSGVO halten.

Wurde denn vor Corona an der FU Hagen die Möglichkeit angeboten, Online-Klausuren zu schreiben? Wenn nicht, dann dürften - Ihrer Logik folgend - auch in einem laufenden Studiengang für die "alten" Studenten auch keine angeboten werden.

 

Dass mit einem neuen Prüfungsangebot auch neue Durchführungsbestimmungen einhergehen, sollte doch als selbstverständlich angesehen werden.

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vor 1 Minute hat KanzlerCoaching geschrieben:

Wurde denn vor Corona an der FU Hagen die Möglichkeit angeboten, Online-Klausuren zu schreiben? Wenn nicht, dann dürften - Ihrer Logik folgend - auch in einem laufenden Studiengang für die "alten" Studenten auch keine angeboten werden.

 

Nein, es gab vorher keine Online-Klausuren.

Und ja, natürlich kann man Verträge ändern, wenn beide Seiten zustimmen. Das ist hier nicht der Fall. Es wurden Klausuren mit Videoüberwachung und Speicherung der Aufnahmen eingeführt ohne den Studenten eine Alternative anzubieten. Und Alternativen gibt es nun wirklich mehr als genug. Fast alle Hochschulen arbeiten momentan auch mit Open Book-Klausuren oder Klausurersatzleistungen wie Hausarbeiten. Auch die FernUni Hagen hat das bis jetzt so gehandhabt.

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vor 17 Minuten hat pfhler geschrieben:

 In einem Präsenzhörsaal sind auch nicht zehn 360 Grad Kameras angebracht.


Und ich frage mich, warum eigentlich nicht für die Klausuren? Ist ein öffentlicher Ort.

Bearbeitet von Muddlehead
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vor 2 Minuten hat Muddlehead geschrieben:

Und ich frage mich, warum eigentlich nicht für die Klausuren? Ist ein öffentlicher Ort.

 

Bei der Frage wird mir echt schlecht. Ich möchte nicht permanent gefilmt werden und Hörsäle sind natürlich keine öffentlichen Orte.

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vor 12 Minuten hat pfhler geschrieben:

Es wurden Klausuren mit Videoüberwachung und Speicherung der Aufnahmen eingeführt ohne den Studenten eine Alternative anzubieten.

 

Die Alternative war (so habe ich es jedenfalls verstanden) zu warten, bis wieder Präsenzklausuren möglich sind.

 

vor 13 Minuten hat pfhler geschrieben:

ohne den Studenten eine Alternative anzubieten. Und Alternativen gibt es nun wirklich mehr als genug.

 

Sie können aber keinen Anbieter zwingen, die Alternativen anzubieten, die Ihnen als Kunde am besten ins eigene Konzept passen.

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vor 5 Minuten hat KanzlerCoaching geschrieben:

Sie können aber keinen Anbieter zwingen, die Alternativen anzubieten, die Ihnen als Kunde am besten ins eigene Konzept passen.

 

Nun ist man aber an einer staatlichen Universität kein Kunde. Die Universität hat einen Auftrag und wird dafür aus Steuermitteln finanziert.

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