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Jura-Student klagt gegen Videoaufzeichnung der Fernuni Hagen


Anyanka

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vor 9 Minuten hat PVoss geschrieben:

Das gleiche würde ja gelten, wenn die Fernuni nur Open Book Klausuren zulassen würde. "Das ist keine Alternative, sondern ich muss jetzt Open Book machen oder aussetzen".

 

Jep.

 

Ich kann verstehen, dass es sich komisch anhört. Aber in der Regel hat man mit einem Studium ja eine zielführende Perspektive. Und unter dem Gesichtspunkt ist ein einziges Prüfungsformat keine Alternative.

Und die Alternative mit dem Gesundheitsamt ist ja auch keine wirkliche, oder? Gesundheitsamt wird die Präsenzklausur verbieten. Damit wäre diese Alternative ausgeschlossen.

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vor 14 Minuten hat psycCGN geschrieben:

Und unter dem Gesichtspunkt ist ein einziges Prüfungsformat keine Alternative.

Ja. Allerdings stellt die Onlineklausur das zweite Prüfungsformat dar, eben da der normale Weg nicht möglich ist.

Also... es ist ja, wortwörtlich, eine Alternative die eingeführt wurde, um trotz Corona Prüfungen schreiben zu können. 

Alternativen müssen doch nicht mindestens in Paaren auftreten. Ich verstehe das ehrlich gerade nicht :D 

 

Es gibt an dieser Stelle drei Möglichkeiten für die Studenten

1) Präsenztermin wenn das Gesundheitsamt solche zulässt (theoretisch? kA wie es an der Fernuni tatsächlich geregelt ist)

2) Onlineklausur 

3) Verzicht da beide Möglichkeiten die Klausur zu schreiben entweder nicht möglich oder unbefriedigend implementiert wurden

Bearbeitet von PVoss
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vor 2 Minuten hat PVoss geschrieben:

Ja. Allerdings stellt die Onlineklausur das zweite Prüfungsformat dar, eben da der normale Weg nicht möglich ist.

 

Aber wenn der normale Weg nicht möglich ist, dann kann man diesen nicht möglichen Weg doch nicht als Alternative in den Raum stellen. Eine Alternative muss doch möglich sein.

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Wir reden aber doch nicht von Alternativen aus Komfortgründen, sondern als Lösung um überhaupt in der Lage zu sein seine Prüfungen zu absolvieren.

Ich kann die Anspruchshaltung nicht ganz nachvollziehen.

 

Die Onlineklausur ist ganz klar die Notlösung, damit die Studenten überhaupt ihre Prüfungen schreiben können. Auf welcher Grundlage sagt man dann, "ich will das aber anders haben"... an dieser Stelle kann man doch erst einmal froh sein, dass da überhaupt eine Möglichkeit geschaffen wurde. (Auch wenn die jetzt scheiße implementiert wurde)

Wie gesagt, wenn das Angebot jetzt noch um weitere Formate erweitert wird finde ich das sehr gut für die Studenten. Aber das was sie jetzt haben ist schonmal besser als nichts.

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vor 4 Minuten hat PVoss geschrieben:

Ich kann die Anspruchshaltung nicht ganz nachvollziehen

 

Ich habe keine Anspruchshaltung. Und ich sage auch nicht, dass ich etwas anders haben WILL. 

Das Wörtchen "Alternative" hat mich gerade nur zum Nachdenken gebracht. Eigentlich total offtopic hier. Ich bin jetzt auch leise 🤐

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vor 15 Stunden hat Muddlehead geschrieben:

Worüber regt der sich auf? Soll er sich eine Büroecke aus neutralen Kartons bauen.

 

Ich weiß das Thema ist vielschichtiger...aber dieses Land ist so ein Bremsklotz.

Das sehe ich ähnlich. Man sollte doch froh sein ohne Gesundheitsrisiko eine Klausur schreiben zu können. Ich finde aber auch, es sollte wie an der IUBH immer optional sein mit entsprechender Einwilligung. Dann sehe ich auch kein rechtliches Risiko, da jeder Prüfling selbst für sich entscheidet ob er online schreiben mag oder nicht.

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Ich denke, dass man das Ganze im Kontext der Fernuni Hagen betrachten muss. Wer dort studiert hat, weiß es: Ein Prüfungstermin pro Semester. Der ist schon weit im Voraus bekannt, aber dennoch: Ist man an dem Termin krank, darf man ein ganzes Semester warten. Es gibt auch nur in Ausnahmefällen (z.B. bei entsprechenden Einschränkungen) alternative Prüfungsformen. Ansonsten ist die Prüfung so abzulegen, wie das Modulhandbuch es vorsieht. Verhandlungen bezüglich Alternativen kann man versuchen, aus meiner Sicht aber ohne viel Aussicht auf Erfolg. Das System ist so starr und unbeweglich, dass man sich daran höchstens die Zähne ausbeißt.

 

Und jetzt klagt jemand gegen die Corona-Alternative. Dass es ein Jura-Student ist, macht Sinn. Denn der weiß garantiert, dass er die Fernuni überhaupt nur auf diesem Umweg (Datenschutz und Schutz der Privatsphäre) kriegen kann. Viel wichtiger als die Frage, ob Online-Klausuren okay sind oder nicht, ist die Frage, was derjenige tatsächlich für ein Ziel verfolgt. Vielleicht geht es auch nur darum, dass David Goliath ärgern will.

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vor 7 Minuten hat TomSon geschrieben:

Und jetzt klagt jemand gegen die Corona-Alternative. Dass es ein Jura-Student ist, macht Sinn. Denn der weiß garantiert, dass er die Fernuni überhaupt nur auf diesem Umweg (Datenschutz und Schutz der Privatsphäre) kriegen kann. Viel wichtiger als die Frage, ob Online-Klausuren okay sind oder nicht, ist die Frage, was derjenige tatsächlich für ein Ziel verfolgt. Vielleicht geht es auch nur darum, dass David Goliath ärgern will.

Es wird folgendes passieren: Die FernUni wird erklären, dass die Aufnahmen der Studenten gelöscht werden, sobald die jeweiligen Klausurnoten rechtskräftig wurden (d.h. nach Ablauf der Widerspuchsfrist gegen den Notenbescheid).

Dass entspricht dann aus meiner Sicht auch dem Willen des Klagenden. Das Ziel "gar keine Aufnahme" wird nicht zu erreichen sein, da die Uni mit "Beweiszwecken" argumentieren kann.

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vor 34 Minuten hat CrixECK geschrieben:

Es wird folgendes passieren: Die FernUni wird erklären, dass die Aufnahmen der Studenten gelöscht werden, sobald die jeweiligen Klausurnoten rechtskräftig wurden (d.h. nach Ablauf der Widerspuchsfrist gegen den Notenbescheid).

 

Ich bin mir da nicht sicher. Allein für die Videoüberwachung bedarf es ja schon gemäß DSGVO einer freiwilligen Einwilligung. Freiwillig heißt im rechtlichen Sinne, dass ich keine negativen Konsequenzen zu erwarten habe, wenn ich eine Einwilligung nicht erteile. Im Fall der FernUni Hagen würde eine Nichterteilung aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt bedeuten, dass man keine Prüfungsleistung ablegen kann und sich das Studium dank der ganzen Modulschranken wahrscheinlich um mindestens 1 Semester verlängert. Das lässt sich mit freiwillig nicht in Einklang bringen.

Ich würde eher darauf tippen, dass die FernUni zusätzlich Klausurersatzleistungen anbieten wird, so wie sie das vorher auch getan hat. Sie hat ja schon bewiesen, dass das möglich ist, warum sollte das Gericht da einer Argumentation folgen, dass es coronabedingt keine andere Möglichkeit gibt?

Die Frage ist allerdings auf was genau die Klage des Studenten eigentlich abzielt. Klagt er nur gegen die Aufzeichnung wird das Gericht auch nur zum Thema Aufzeichnung entscheiden. Und nicht über die Thematik Videoüberwachung im Allgemeinen.

Hach, Jura ist so spannend. 😜

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