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Jura-Student klagt gegen Videoaufzeichnung der Fernuni Hagen


Anyanka

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vor einer Stunde hat HeinerTown geschrieben:

Ich finde die Klage fernab der Realität... eigentlich schon fast unfassbar, dass sich Gerichte mit so einem Mist auseinander setzten müssen...

 

Ich bin völlig anderer Meinung. Im Grunde stellst Du damit Art. 103 I GG und alle einfachgesetzlichen Regelungen, die in zwingender Beachtung dieses Prinzip vom Gesetzgeber in Jahrzehnten entwickelt wurden (Prozessrecht, hier das Verwaltungsprozessrecht),  in Frage. Scheitert die Klage schon früh (z.B. wegen abgelaufener Fristen oder Formfehler oder falscher Antragsteller etc.), dann ist das so. Ansonsten geht es weiter zur nächsten Hürde etc.  ... weil unser Staat diese Möglichkeiten dem Bürger einräumt. Ich finde darin nichts unfassbares (höchstens im positiven Sinne), sondern ein nachahmenswertes  Vorbild.

Bearbeitet von Greetsiel
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Hier die Meldung der FernUni zur Entscheidung des Gerichts:

https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2021/03/am-gericht-bestaetigt-regelung-zu-online-klausuren.shtml

 

Es geht ja noch nichtmals um eine grundsätzliche Speicherung der Videoaufzeichnung über die Dauer der Klausur hinaus, sondern nur für die Fälle, in denen die Live-Aufsicht Unregelmäßigkeiten festgestellt hat. Oder der Prüfling es gewünscht hat:

 

Zitat

Sie sehen vor, dass bei den beaufsichtigten Klausuren Videodaten aufgezeichnet werden. Diese Daten werden grundsätzlich am Ende der Klausur gelöscht. Eine Speicherung findet nur dann statt, wenn entweder die Aufsicht Unregelmäßigkeiten im Prüfungsprotokoll vermerkt, also einen Täuschungsversuch festgestellt hat, oder wenn die Studentin/der Student die Speicherung wünscht.

 

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vor 3 Stunden hat Greetsiel geschrieben:

Ansonsten geht es weiter zur nächsten Hürde etc.  ... weil unser Staat diese Möglichkeiten dem Bürger einräumt. Ich finde darin nichts unfassbares (höchstens im positiven Sinne), sondern ein nachahmenswertes  Vorbild.

 

Es gibt gute Gründe, warum der nächste Schritt zur Folgeinstanz in manchen Fällen ausgeschlossen wird. Es ist nämlich nicht im Sinne eines funktionierenden Rechtssystems, dass Gerichte wegen Pillepalle blockiert werden.

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Was Pillepalle ist und was nicht entscheidet aber zum Glück in einem Rechtsstaat nicht eine einzelne Person. Und Gott sei Dank auch nicht die Mehrheit.

 

Warten wir einfach die Hauptverfahren ab.

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Genauso ist es. Dafür ist der Richter da, im Rahmen eines Verfahrens, denn "ohne Kläger, kein Richter". Die Klageeinreichung ist der Anfang, die Dinge möglicherweise ins Rollen bringt, nicht das Ende. Die gesamte Rechtsfortbildung und ggf. daraus resultierende Gesetzgebung hängt (auch) am seidenen Faden eines Klägers (sogar im Strafrecht, Kläger ist dort der Staat); kann also überhaupt nicht ohne Klageanstrengungen gedacht werden.

 

Wer weiß wo heute der Verbraucher- oder Datenschutz stünden, hätte es nicht Kläger gegeben, die es in individuellen Einzelfällen nicht haben dabei bewenden lassen, dass es "nur" um ihren Einzelfall, vermeintliche Pillepalle, geht ....

Bearbeitet von Greetsiel
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Also ich bin voll bei ihm wenn er sagt, dass ist datenschutzrechtlich bedenklich. Man brauch definitiv ein Konzept zur Datenspeicherung und Löschung. 
Jedoch finde ich es durchaus sinnvoll sich zu zeigen und auch Videoaufzeichnungen durchzuführen. Das ist sowohl für einen selbst eine Hemmschwelle nicht zu spicken und zum anderen für die Prüfer eine Erleichterung Betrug oder sonstige Störungen oder Ereignisse im Blick zu haben. 

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