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Pflichtpraktikum neben Vollzeitjob: Krankenkasse/versichert?


lash21

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vor 4 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

Es ging um Urlaubszweck =Erholung und hier kann das Praktikum schon zum Problem werden je nach Arbeitgeber.

 

Das ist mir klar. Nur was das mit § 8 BUrlG zu tun haben soll erschließt sich mir nicht. Da steht nicht ohne Grund Erwerbstätigkeit und nicht Nebentätigkeit.

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vor 4 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

So einfach ist das nicht. Hier ist das z.B. mal in Bezug auf das Fernstudium von einer Anwältin beleuchtet worden

 

Darf ich im Urlaub ein Praktikum machen

 

Und dann gäbe es noch das hier:

 

§ 8 BUrlG: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."

 

 

Ein unbezahltes Praktikum ist keine Erwerbstätigkeit. 

Wenn ich gar nicht studiere, aber trotzdem in meinem Urlaub ehrenamtlich in einer sozialen Einrichtung tätig sein möchte, kann mir das keiner verbieten. 

Das heißt natürlich nicht, dass ich meinem ganzen Jahresurlaub damit zubringe.... 

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vor 3 Stunden hat Marilen85 geschrieben:

Wenn ich gar nicht studiere, aber trotzdem in meinem Urlaub ehrenamtlich in einer sozialen Einrichtung tätig sein möchte, kann mir das keiner verbieten. 

Von verbieten hat doch hier auch noch keiner gesprochen. Nur davon, dass es unter Umständen Konsequenzen hat, wenn betimmte Tätigkeiten nicht gemeldet sind oder Auswirkungen auf die Haupttätigkeit haben können.

 

Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können unter Umständen meldepflichtig sein. Das hängt immer vom Arbeitsvertrag und der individuellen Beschäftigungssituation ab. Denn das Thema habe ich den letzten 10 Jahren bei verschiedenen Arbeitgebern verschiedener Branchen durch. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber sogar mit Einschränkungen, um Interessenkonflikte mit der Haupttätigkeit zu vermeiden.

 

Er kann es ja machen. Auf die KV dürfte es sich auch nicht auswirken (wüsste nicht auf welcher Grundlage). Sollte aber (und so was kann immer passieren) durch einen Praktikumsunfall (bei nicht gemeldetem Praktikum, obwohl der Arbeitnehmer hier in diesem konkreten Fall ja die Meldepflicht hat,  wie weiter oben angegeben) längerfristig ausfallen, glaube ich nicht, dass das Argument "Ich darf in meinem Urlaub machen was ich will so lange ich kein Geld verdiene" zwangsläufig greift. 

 

Mir persönlich wäre gerade in der aktuellen Zeit das Risiko zu groß, dass ich am Ende vielleicht mit Praktikum, aber wenn es ganz blöd läuft ohne Job da stehe. Ich würde mich daher auch nicht von den Meinungen eines Online Forums beraten lassen, sondern wenn ich mir wirklich sicher sein will von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Bearbeitet von polli_on_the_go
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vor 5 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

Mir persönlich wäre gerade in der aktuellen Zeit das Risiko zu groß, dass ich am Ende vielleicht mit Praktikum, aber wenn es ganz blöd läuft ohne Job da stehe. Ich würde mich daher auch nicht von den Meinungen eines Online Forums beraten lassen, sondern wenn ich mir wirklich sicher sein will von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

 

Das würde ich auch empfehlen.

 

Ich kann mich an eine Diskussion in meiner Xing-Gruppe erinnern, in der es darum ging,  ob der Arbeitgeber über ein berufsbegleitendes Studium inforiert werden muss. Eine große Zahl an Personalberatern und Mitarbeitern HR hat sich damals beteiligt und man war übereinstimmend der Meinung, dass der Arbeitnehmer mindestens ein Risiko einginge, wenn er den AG nicht informieren würde, weil ein Studium natürlich die Arbeitskraft beeinflusse. 

 

Ich möchte darüber kein Urteil abgeben, gebe aber zu bedenken, dass im Konfliktfall (Ihr Praktiikum kommt raus und der AG sieht das als Vertrauensbruch und kündigt deshalb) der AG mit Sicherheit schneller einen Arbeitsrechtler bei der Hand hat als Sie, wenn Sie Kündigungsschutzklage erheben. Ich würde also das Riskio nicht eingehen und einfach so das Praktikum während des Urlaubs machen.

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Ich widerspreche euch im Wesentlichen ja gar nicht und schon gar nicht wollte ich die Situation des Fragestellers beurteilen. Ich wollte nur anmerken, dass man immer den Einzelfall anschauen muss und diesbzgl. nicht pauschale Aussagen treffen kann. Es kommt vor allem auf den Arbeitsvertrag an, aber auch auf die Gesamtsituation sowie durchaus auch auf die Sichtweise im Betrieb. Wenn ich z. B. in meinem Job 100%en Einsatz leiste und mein Arbeitgeber mit mir sehr zufrieden ist, ist es nochmal eine andere Situation als wenn ich durch mein (heimliches) Studium/Praktikum tatsächlich leistungsgemindert bin. Hier hatte ich selbst mal ein Erlebnis, als ich einen flexiblen Minijobs neben meiner Vollzeittätgikeit bei meinem AG angefragt habe. Er hat dies sofort genehmigt. Mein direkter Vorgesetzter fragte mich sogar, ob es ihn etwas angehe, was ich in meiner Freizeit mache 😁. Der zweite Vorgesetzte sagte mir, dass diese Erlaubnisklausel sich hauptsächlich darauf beziehe, wenn jemand einen richtigen Nebenjob, z. B. einen Halbtagsjob, nebenher machen möchte.

 

Es ist natürlich klar, dass dies eine andere Situation ist als das Absolvieren berufsbegleitender Praktika in größerem Umfang im Urlaub. Trotzdem ist für mich fraglich, ob ein Arbeitgeber rechtlich etwas ausrichten könnte, wenn im konkreten Arbeitsvertrag nicht eine explizite Anzeigepflicht solcher unentgeltlichen Tätigkeiten gefordert oder zumindest mit umfasst ist (mal angenommen, diese wäre dann auch wirksam), zumindest in dem Fall, wenn es sich nicht auf die Leistung des AN auswirkt. Vielleicht mag dem AG dies nicht gefallen, aber wenn ich keine Pflichtverletzung begangen habe, können mir auch keine Konsequenzen wie Abmahnung, Kündigung etc. auferlegt werden. Gerichtsurteile dazu wären sicherlich interessant.

 

Bitte nicht falsch verstehen, es geht mir hier nicht um den konkreten Fall des Fragestellers, sondern um allgemeine Gedankengänge.

Bearbeitet von Marilen85
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