Zum Inhalt springen

Anerkennung Weiterbildung Pflegedienstleitung (IU)


Empfohlene Beiträge

vor 45 Minuten hat LaVie geschrieben:

Das grenzt schon stark an Betrug

So weit bin ich noch nicht, weil für die verschiedenen Pflegeweiterbildungen und somit den Einrichtungen teilweise andere Anforderungen gelten. NRW z.B. spezifiziert die Anforderungen für Weiterbilungseinrichtungen für Intensivpflege u.ä. und die verantwortliche Pflegefachkraft ist nicht mit aufgeführt. In Thüringen scheint das aber allgemeiner zu sein und sich gesamt auf die Weiterbildungen also auch die verantwortliche Pflegefachkraft zu beziehen.

 

Aktuell würde ich es eher noch als intransparent bezeichnen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Aus dem Grunde hab ich noch ein "grenzt" hinzugefügt.

 

So wie sich das bis jetzt für mich darstellt, dürfte das so in Thüringen nicht angeboten werden. Die iu hat da aber nunmal ihren Sitz.

Ich würde mich schwarz ärgern, wenn ich viel Geld für so eine Weiterbildung bezahlen und dann ohne Anerkennung dastehen würde. Darum hab ich jetzt mal der zuständigen Behörde geschrieben und nachgefragt wie die das sehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

Das hatte ich mir offen gehalten, ich finde es einfach fair auch einem Anbieter seinen Zweitversuch zu gewähren.

 

Der Zweitversuch war ja jetzt hier, der Erstversuch in dieser Bewertung in deinem ersten Beitrag. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

nach unserer internen Abstimmung zu dem Thema kommen wir gerne noch einmal auf Euch zurück.

 

Bei der Frage zur Anerkennung haben sich die Fragen aus der Rezension mit denen hier im Forum gemischt. Es handelt sich dabei um verschiedene Themen: Die Anerkennung der IU als Anbieter von Weiterbildungen, die Anerkennung des Zertifikats nach Abschluss der Weiterbildung bei den Pflegekassen und die Anerkennung der geleisteten Module an anderen Hochschulen.

 

Zunächst einmal können wir eindeutig sagen: Ja, wir sind als Anbieter für diese Weiterbildung nach wie vor anerkannt - daran hat sich nichts geändert.

 

Nach Abschluss der Weiterbildung erstellen wir ein Zertifikat darüber aus, dass die erforderlichen Stunden, die zum Abschluss der Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft erforderlich sind, abgeleistet wurden. Die Anerkennung im Sinne des SGBXI, 71 liegt auf Seiten der Pflegekassen der einzelnen Bundesländer – hier liegt der Punkt: Auch, wenn wir als Anbieter anerkannt sind, entscheiden die Pflegekassen der Bundesländer über die Anerkennung des Abschlusses im jeweiligen Bundesland.

Um diesen Fakt noch transparenter darzustellen, haben wir nun veranlasst, dass der Passus schon bald auf unserer Webseite zur Weiterbildung aufgenommen wird. 

Die Vergabe von ECTS spielt bei der Anerkennung des Zertifikats durch die Pflegekassen keine Rolle, wie bereits in unserem letzten Post erklärt.

 

Es gibt bereits sehr viele Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung Pflegedienstleitung, die keinerlei Probleme mit der Anerkennung des Zertifikats bei den Pflegekassen hatten. Eine Ablehnung ist uns bislang nicht bekannt.

Inwiefern andere Hochschulen das Zertifikat anerkennen und die Inhalte auf das Studium anrechnen, liegt bei der jeweiligen Hochschule – das war das Anliegen der Rezensentin.

 

Wir hoffen, damit ein bisschen Klarheit geschaffen zu haben. Falls noch etwas unklar sein sollte, freuen wir uns über Feedback.

 

Bei individuellen Fragen rund um das Thema steht Euch die Studienberatung gerne zur Verfügung.


Viele Grüße

Das Team vom IU Fernstudium, vertreten durch Serena Brandau

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde hat IU Fernstudium geschrieben:

Ja , wir sind als Anbieter für diese Weiterbildung nach wie vor anerkannt - daran hat sich nichts geändert.

 

Hmm, dann formuliere ich es noch mal um. Ist die IU als Anbieter für diese Weiterbildung nach der geltenden der Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen anerkannt  (Sitz der Hochschule)? 

 

vor einer Stunde hat IU Fernstudium geschrieben:

, wenn wir als Anbieter anerkannt sind, entscheiden die Pflegekassen der Bundesländer über die Anerkennung des Abschlusses im jeweiligen Bundeslan

Das ist ja oftmals der nächste Schritt. Das Pflege Ländersache stand ja auch nicht zur Debatte und doch hat jedes Bundesland ja auch Anforderungen an Anbieter ebendieser Weiterbildungen gestellt. Das Thema Anerkennung ist sicherlich komplex. Ich persönlich denke aber schon, dass eben diese sehr undeutliche Differenzierung und Klarstellung auf der Website nicht für alle Interessierten besonders fair und vor allem transparent ist.

 

Mir persönlich geht es wirklich nur um Transparenz. (Wäre es die Apollon oder jede andere Anbieter würde ich gerade genau so nachfragen) Natürlich ist vieles danach Landessache, aber es wird ja z.B. sicher auch Interessierte aus Thüringen geben. Wäre es da nicht ein Qualitätsmerkmal eben als Anbieter nach der Thüringer Gesetzlage anerkannt zu sein? (Nur mal ein Gedanke)

 

Positiv möchte ich aber hervorheben, dass die @IU Fernstudium das intern diskutiert (und ganz als aller unterstes auf Seite ist zumindest der Passus zur Pflegekasse, das ging ja jetzt wirklich schnell).

 

Noch positiver fände ich wenn die weiterhin offene Frage, was sich durch die Sitzverlegung geändert hat (So wurde es der Absolventin ja suggeriert)? Denn in der Antwort auf der Bewertungsplattform wurde sich ja explizit auf die Gesetzeslage in Thüringen bezogen.

 

 

Dann wäre das ganze vielleicht auch vernünftig nachvollziehbar. 

Bearbeitet von polli_on_the_go
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden hat IU Fernstudium geschrieben:

Zunächst einmal können wir eindeutig sagen: Ja, wir sind als Anbieter für diese Weiterbildung nach wie vor anerkannt - daran hat sich nichts geändert.

 

Könnten Sie bitte mal sagen von wem Sie als Anbieter für diese Weiterbildung anerkannt wurden?

 

Die iu hat ihren Sitz in Erfurt, Thüringen. Gemäß Landesverwaltungsamt Thüringen, Referat Gesundheitswesen, ist die iu nicht als Weiterbildungsstätte anerkannt und hat auch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt.

Ebenfalls gemäß Landesverwaltungsamt Thüringen wäre eine Anerkennung als Weiterbildungsstätte Voraussetzung dafür, dass eine Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft überhaupt angeboten werden darf.

Bearbeitet von LaVie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Am 30.3.2021 um 17:40 hat LaVie geschrieben:

Könnten Sie bitte mal sagen von wem Sie als Anbieter für diese Weiterbildung anerkannt wurden?

Tja leider ist keine Antwort irgendwie auch eine Antwort. Schade. Ich wünsche der IU natürlich dennoch Wrfolg mit ihrem Konzept. Zugleich wünsche ich mir auch, das Pflegefachpersonen sich grundsätzlich kritisch mit den Anbietern von Weiterbildungen auseinander setzen, bevor sie diese belegen. Es ist einfach ein wichtiges Berufsfeld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...
Am 9.4.2021 um 19:01 hat polli_on_the_go geschrieben:

Tja leider ist keine Antwort irgendwie auch eine Antwort. Schade. Ich wünsche der IU natürlich dennoch Wrfolg mit ihrem Konzept. Zugleich wünsche ich mir auch, das Pflegefachpersonen sich grundsätzlich kritisch mit den Anbietern von Weiterbildungen auseinander setzen, bevor sie diese belegen. Es ist einfach ein wichtiges Berufsfeld.

Gerne würde ich dieses Thema nochmal aufrufen und die @IU Internation. Hochschule bitten, die aufgekommene Frage nach der Anerkennung als Anbieter für die Weiterbildung ‚Pflegedienstleitung‘ öffentlich zu beantworten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wird nicht mehr passieren. Aber von dem hier nicht mehr anwesenden Nutzer, weiß ich, dass sein Kontakt mit der entsprechenden Behörde zumindest Fragen bei dieser hat aufkommen lassen. Ob das am Ende in ein Prüfverfahren gemübdet ist, ich denke das werden wir nie erfahren. Ich kann daher nur empfehlen sich vor einer Weiterbildung (egal welcher) mit dem Anbieter auseinander zu setze.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...