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Anerkennung Weiterbildung Pflegedienstleitung (IU)


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Ich bin aufgrund des Beitrages vom März 21 von polli_on-the-go, sehr verunsichert gewesen, zwecks Anerkennung der PDL Weiterbildung bei der IU. Habe daraufhin mich ausführlich beraten lassen von der IU, wo mir versichert wurde, dass die Weiterbildung anerkannt wird und ich mich mit dem Zertifikat ohne weiteres bewerben kann. Auch bin ich nicht die einzige, die sich zwecks Anerkennung von der IU  beraten lassen hat und es wurde allen zugesichert, dass die Weiterbildung anerkannt wird.  Jetzt, bekommen alle eine Rundmail zugesendet, indem steht, dass es nicht anerkannt wird. Wir haben jetzt die Möglichkeit zu kündigen oder zu pausieren. Mehr nicht???? Hinter jedem Teilnehmer steht doch eine Geschichte und ein Leben. Wie kann man so einfach abgefertigt werden. Rundmail raus und nach mir die Sintflut? Ich sollte im November nach Abschluss eine PDL Stelle übernehmen, die Weiterbildung war Voraussetzung dafür. Was nun??? Soll ich meinen Arbeitgeber vertrösten, dass ich die PDL Weiterbildung pausiere bis die IU was geregelt hat???? Oder soll ich weitermachen und mich dann von der Pflegekasse auslachen lassen. Ich spreche da nicht nur für mich, es gibt genug Teilnehmer, die wütend und auch verzweifelt sind. Man kann uns doch nicht so einfach im Stich lassen,  abkassieren für nichts und wieder nichts. Zahlen dürfen wir alle und das nicht wenig für ein Zertifikat, was keine Gültigkeit hat. 

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vor 9 Minuten schrieb NaRa76:

soll ich weitermachen und mich dann von der Pflegekasse auslachen lassen

Raten kann ich dir nir, dass du vielleicht einmal direkt mit der für dich/deinen Bereich zuständigen Pflegekasse aufnimmst und dir eine schriftliche Einschätzung holst. Hat die Pflegekasse kein Problem mit der IU Problematik könntest du Glück haben.

 

Es tut mir sehr leid, dass mein Beitrag dich verunsichert hat, wobei ich ja genau das befürchtet hatte. Man kann nur auf schnelle Klärung hoffen, aber wahrscheinlich sehe ich das nicht. Die Mühlen der Pflege mahlen langsam. 

 

Hast du denn eine schriftliche Bestätigung zur Beratung? Bist du vielleicht im Berufsverband. Wenn ja, manche Berufsverbönde bieten auch eine kostenfreie rechtliche Beratung an. Der DBfK z.B. arbeitet auch mit entsprechenden Anwälten zusammen. Da du ja einen Vertrag über eine Dienstleistung hast, die du nun in der erworbenen Form nicht mehr erhalten kannst, würde ich mich ggf. entsprechend beraten lassen ggf. auch von einer Verbraucherzentrale.

 

Die Fehlberatung hat für dich ja ncht zuletzt auch berufliche und vermutlich auch finanzielle Konsequenzen. Ich bin kein Jurist, aber wenn du dadurch die Stelle nicht antreten kannst und dir durch die Beratung u d Zusicherung nicht rechtzeitig mlglich war einen anderen Anbieter aufzusuchen, könnte ggf. auch ein Schadenersatzanspruch bestehen (möglicherweise, wie gesgat ich bin kein Jurist).

 

Hast du denn schon einmal geschaut, ob es ggf. einen örtlichen Weiterbildungsanbieter gibt, der dir vielleicht ermöglicht die WB zu Ende zu machen bzw. einige Aspekte der IU WB anerkennt?

 

Mir tut das alles Leid, aber gerade bei WB im Pflegebereich kann ich nur immer empfehlen und nicht gebug betonen sich genau mit dem Anbieter, der Erfahrung des Anbieters und der Voraussetzungen des eigenen Bundeslandes zu befassen. 

Bearbeitet von polli_on_the_go
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Danke, für deine schnelle Antwort. Ich habe mich schon mit meiner Pflegekasse in Verbindung gesetzt, die Prüfung läuft gerade. Kann aber bis zu 3 Wochen und länger dauern. Viel Hoffnung haben sie mir nicht gemacht. Leider habe ich die Zusicherung der IU zwecks Anerkennung nicht schriftlich, da mir die ausführliche Beratung am Telefon ausgereicht hat und ich mich auf ihr Wort verlassen habe. War ein großer Fehler, aber hinterher ist man ja so oft schlauer. Ich stehe jetzt wirklich vor einem großen Problem und meine berufliche Zukunft hat sich erstmal erledigt. Wir werden hier einfach abserviert mit einer schwammigen und oberflächlichen E-Mail. Ja, man sollte über weitere Schritte nachdenken, da es ja auch um viel Geld geht.  

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vor 3 Minuten schrieb NaRa76:

Leider habe ich die Zusicherung der IU zwecks Anerkennung nicht schriftlich, da mir die ausführliche Beratung am Telefon ausgereicht hat und ich mich auf ihr Wort verlassen habe. War ein großer Fehler, aber hinterher ist man ja so oft schlauer. Ich stehe jetzt wirklich vor einem großen Problem und meine berufliche Zukunft hat sich erstmal erledigt. Wir werden hier einfach abserviert mit einer schwammigen und oberflächlichen E-Mail. Ja, man sollte über weitere Schritte nachdenken, da es ja auch um viel Geld geht.  

 

Sie haben doch geschrieben, dass Sie nicht die einzige Studentin sind, die falsche Auskünfte bezüglich der Anerkennung erhalten hat. Kennen Sie denn die Namen von anderen?

 

Dann wäre es vielleicht eine Möglichkeit, um sich zusammenzuschließen und gemeinsam die IU aufzufordern, aufgrund falscher Beratung über die Anerkennung die bestehenden Verträge zu annullieren und die Kosten zurück zu erstatten. Der Vertrag wurde ja unter falschen Voraussetzungen eingegangen. Die IU muss ja auch gewusst haben, ob die Anerkennung der Kasse vorliegt oder nicht.

 

Mindestens könnte man einen Anwalt kontaktieren und sich die anfallenden Beratungskosten teilen.

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vor 2 Stunden schrieb KanzlerCoaching:

Die IU muss ja auch gewusst haben, ob die Anerkennung der Kasse vorliegt oder nicht.

Das kann die IU eher nicht, da die Kassen hier sehr individuell entscheiden. Oft richten sie sich aber danach, ob die ausbildende Einrichtung qualifiziert ist den Abschluss zu vergeben und ob das jeweilige Bundesland die Qualifikation anerkennt. 

 

Und hier liegt eins der Probleme, denn die Berechtigung fehlt für das Land Thüringen und somit am Sitz der Hochschule. Im Verlaufe des Threads wurde dann, bevor die WB von der Website genommen wurde, auch der Hinweis aufgenommen, dass keine Anerkennung der WB durch das Land Thüringen vorliegt. Und zumindest wenn man in Thüringen versuchen würde damit eine Anstellung zu bekommen sieht es düster aus, weil aufgrund der Landesvorgaben die Qualifikation nicht erteilt werden kann (Institution und WB nicht anerkannt) und nach den im Thread verlinkten Gesetzestexten auch nicht werden darf.

 

Es mag aber kulantere Pflegekassen geben und Landesgesetze, die anders ausgerichtet sind und genau hier hat die IU keinen Einfluss. Nichts destotrotz kann und konnte sie theoretisch auch nie garantieren, dass man auf jeden Fall die Voraussetzungen für die verantwortliche Pflegefachkraft überall erfüllt. Die Aussage, dass man sich damit beweben kann ist ja nicht falsch, man kann sich auch mit so manch anderem bewerben. Aber ob man damit dann auch tatsächlich arbeiten kann, das wäre der Punkt gewesen, wo die IU kleine Brötchen hätte backen sollen und in der Beratung auf die Pflegekassen und Landesverordnungen verweisen sollen anstelle Zusagen zu machen die eben dann hier in heiße Luft aufgegangen sind (mit eben vereinzelten Ausnahmen).

 

Und während ich bei der Apollon erlebt habe, dass sich die Hochschule bzw. die Dekanin dann mit in den Boxring begibt, wenn formal eine Qualifikation vorliegt, sich aber anerkennende Institutionen wie Pflegekassen, Krankenkassen schwer tun (solche Praxisfälle habe ich mitbekommen), empfinde ich als Außenstehende, dass es zwar jetzt für das große Ganze ernsthafte Bemühungen gibt, aber leider nicht für die betroffenen Einzelpersonen. Das ist dann auch der Unterschied (tut mir leid für den Vergleich) zwischen Amazon und eben einem Fachhändler mit ndividuelle Fachberatung.

 

 

Worüber ich oft nachdenke ist, wann die IU tatsächlich von selbst reagiert hätte, wenn nicht durch die Fragen hier und an die zuständige Landesbehörde eben die Versprechen und das Zertifikatsangebot wie ein Kartenhaus zusammengefallen wären. Hätte man überhaupt was unternommen, wenn von offizieller Seite (Behörde) keine Prüfung/Nachfragen erfolgt wären?

 

Ich bleibe dabei, die IU hat jetzt einen guten Weg eingeschlagen und ich hoffe, dass sich die Angelegenheit posituv entwickelt.

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Gerade eben schrieb KanzlerCoaching:

Ja, die IU hat jetzt einen guten Weg eingeschlagen. Trotzdem hat die telefonische Beratung wohl eine Sicherheit vermittelt, die so nicht gegeben war. Man hätte die Problem - also genau das, was Sie geschrieben haben - kommunizieren müssen.

ganz ihrer Meinung. 

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Hallo zusammen, hallo @NaRa76

 

wir können gut verstehen, dass es zu diesem Thema noch viele Fragen gibt. Für die Unsicherheit und die Sorgen, die ihr Euch macht, möchten wir uns noch einmal entschuldigen.

Prinzipiell ist es so, dass die Weiterbildung gemäß §71 Abs. 3 SGB XI entwickelt wurde und durch die ZFU, die staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, auch zugelassen ist. Dabei ist sie an die Akkreditierung des Studiengangs “Pflegemanagement” gebunden. Die Entscheidung darüber, inwiefern man mit der Weiterbildung als Pflegedienstleitung in einem Pflegeheim tätig werden kann, ist für jedes Bundesland leider anders und wird wiederum – teilweise auch lokal – durch die jeweiligen Pflegekassen festgelegt.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass es sich hier konkret um die Ausübung der Tätigkeit als Pflegedienstleitung in Pflegeheimen handelt. Alle anderen Bereiche sind davon nicht betroffen.

 

Wir wissen, dass das für den Moment nicht befriedigend ist. Wir arbeiten daran, Euch zeitnah weiterführende Informationen geben zu können. Zusätzlich werden wir allen, die möchten, ein Dokument zur Vorlage bei Pflegekassen oder Arbeitgeber:innen zur Verfügung stellen, welches Umfang und Qualität der Weiterbildung bestätigt.

Wir möchten Euch versichern, dass wir Euch nicht allein lassen und Euch auch weiterhin unterstützen möchten.

 

Viele Grüße

Euer Team der IU Internationalen Hochschule 

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