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Anerkennung Weiterbildung Pflegedienstleitung (IU)


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vor 13 Minuten schrieb Markus Jung:

Die IU hat nun mitgeteilt, dass die Weiterbildung Pflegedienstleitung aus dem Fernstudienangebot gestrichen wurde.

Tut mir zwar leid, dass u.a. mein borhendes Fragen dazu beigetragen hat, aber auf der anderen Seite muss ich auch saten, dass mein Bauch mich nur selten täuscht. Es zeugt einfacg wie wichtig es ist erst alle geklärt zu haben und dann loszulegen, wie es eben andere nicht so stark expandierende Anbieter tun. Da kommt dann zwar ncht alle paar Wochen ein neues Studienangebot, dafür steht es dann meist aber fest im Sattel.

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vor 12 Minuten schrieb lukasvagyok:

Sagt die IU auch etwas dazu, wie nun mit den Personen umgegangen wird, die den Lehrgang teilweise belegt und nun nicht nur finanzielle Schäden zu tragen haben?

 

In der Mitteilung ging es allgemein um Neuigkeiten an der IU, unter anderem auch um re-akkreditierte Programme, und die Info über den Programmstopp für das Angebot Pflegedienstleitung war nur ein Punkt davon ohne weitere Erläuterungen.

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Liebe Community,

 

Wir wissen, dass es zu diesem Thema einen großen Informations- und Diskussionsbedarf gibt. Aus diesem Grund bemühen wir uns, kontinuierlich darüber zu informieren. Dazu zählte z.B. auch die E-Mail an unsere Partner wie @Markus Jung und das Forum Fernstudium-Infos. Und dazu zählen auch weitere Informationsveranstaltungen, wie Q&A Sessions mit allen von den Änderungen betroffenen Weiterbildungsteilnehmer*innen, die wir erst kürzlich umgesetzt haben.

 

Prinzipiell ist es so, dass die Weiterbildung nicht endgültig gestrichen wurde. Sie wurde vielmehr pausiert aufgrund einer Neuausrichtung bei der Vermarktung mit weiteren Anerkennungen auch auf Bundesländerebene, um den Informationsbedarf für die verschiedenen Einsatzbereiche des PDL breiter aufzubauen und so Diskussionsbedarf zu mindern. 

 

Die Weiterbildung Pflegedienstleitung wurde nach §71 Abs. 3 SGB XI entwickelt und ist auf Bundesebene anerkannt. Die Anerkennung der Pflegedienstleitung in den Bundesländern und Entscheidung darüber, ob man mit unserer Weiterbildung als Pflegedienstleitung in einem Pflegeheim tätig werden kann, ist für jedes Bundesland anders und wird – teilweise auch lokal – durch die jeweiligen Pflegekassen bestimmt.

 

Wir halten Euch gern auch hier im Forum auf dem Laufenden.

 

Beste Grüße

Euer Team der IU Internationalen Hochschule

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Zitat

Die Weiterbildung Pflegedienstleitung wurde nach §71 Abs. 3 SGB XI entwickelt und ist auf Bundesebene anerkannt. Die Anerkennung der Pflegedienstleitung in den Bundesländern und Entscheidung darüber, ob man mit unserer Weiterbildung als Pflegedienstleitung in einem Pflegeheim tätig werden kann, ist für jedes Bundesland anders und wird – teilweise auch lokal – durch die jeweiligen Pflegekassen bestimmt.

 


Die Rede ist hier nur von einer Tätigkeit im Pflegeheim . 


1.) Wie sieht es mit der Anerkennung in einem ambulanten Pflegedienst aus ? 

 

2.) Gibt es Neuigkeiten oder Erfahrungen , ob es mit der Anerkennung in Berlin Probleme gibt ? 

lg

 

Bearbeitet von Markus Jung
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Am 23.9.2021 um 07:57 schrieb RIchard.Baumann:

Gibt es Neuigkeiten oder Erfahrungen , ob es mit der Anerkennung in Berlin Probleme gibt ? 

Heißer Tipp, verlasse dich dabei nicht auf die Aussage einer Bildungseinrichtung, sondern stelle die entsprechende Anfrage an die Pflegekasse Berlin/Brandenburg.

 

Denn Pflege ist und bleibt Ländersache, weswegen ich über die Verwirrung stifte Aussage "Auf Budesebene anerkannt" etwas lächeln musste. Am Besten mal den vollständigen Strang lesen.

Bearbeitet von Markus Jung
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Hallo @RIchard.Baumann,

 

Es ging bisher hauptsächlich um die Anerkennung der Weiterbildung Pflegedienstleitung in Pflegeheimen. Die Ausübung einer Pflegetätigkeit im ambulanten Pflegedienst nach der Weiterbildung ist generell möglich. Wie @polli_on_the_go aber schon sagt, würden auch wir Dir empfehlen, hier am besten direkt vor Ort bei der Pflegekasse in Berlin nachzufragen.

 

Viele Grüße

Dein Team der IU Internationalen Hochschule

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