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Was passiert bei nicht vereinbarter kostenpflichtiger Verlängerung?


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vor 12 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

Wie @KanzlerCoaching das kann nur die IU und ggf ein Blick in die internen Dokumente sagen.

 

Ich kann mir bei der  @IU Fernstudium aber bei bestem Willen nicht vorstellen, dass da nicht irgendeine Bremse drin ist, während der Bearbeitung, du also ggf nicht auf deine Lerninhalte zugreifen kannst. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass eine so kurze Frist unbedingt fristgerecht ist (schließe es aber nicht aus)

 

und nach dem  BaföG Gesetz wäre es das ablegen der letzten Prüfung. Bei der IU sollte es ähnlich sein. (Aber auch hier frag die IU und das hättest du zum Beispiel prima gestern telefonisch machen können)

 

Also auch in meinem Vertrag steht nix von irgendwelchen Fristen. Das ich das jetzt so kurzfristig mache ist natürlich mein Bier, Aber wenn es Fristen gibt, und diese im Zweifel sogar über das komplette Studium entscheiden, sollten die ja nun auch irgendwo stehen, wenigstens auf der Seite der Antragsstellung.

 

Das ich, solange der Antrag in der Schwebe ist, meine letzte Prüfung nicht ablegen kann, wäre natürlich erstmal das geringste Problem :)

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vor 7 Minuten hat caiser_chef geschrieben:

Also der Antrag wird ja online im Care gestellt. Einen Hinweis das hier noch etwas schriftliches kommen muss finde ich nicht.

 

Dann mach wenigstens zur Sicherheit nen Screenshot.

 

vor 7 Minuten hat caiser_chef geschrieben:

Ok ja, das ist mir irgendwie immer unklar. Also am Tag der letzten Prüfung kann ich mich quasi Exmatrikulieren lassen und bin dann fein raus, auch was Kosten und so angeht?

 

So sieht es aus. Alles andere wäre nicht rechtens. Du hast ja auch keinerlei Einfluss darauf wie lange die iu für die Korrektur und die Ausstellung der Masterurkunde braucht.

Bearbeitet von LaVie
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vor 2 Minuten hat caiser_chef geschrieben:

Also auch in meinem Vertrag steht nix von irgendwelchen Fristen. Das ich das jetzt so kurzfristig mache ist natürlich mein Bier, Aber wenn es Fristen gibt, und diese im Zweifel sogar über das komplette Studium entscheiden, sollten die ja nun auch irgendwo stehen, wenigstens auf der Seite der Antragsstellung.

 

Die Frist müsste nicht nur auf der Seite der Antragsstellung stehen sondern bereits im "Hauptvertrag". Keine Frist angegeben heißt es gibt keine. Ich hab natürlich selber im Vertrag nachgeguckt bevor ich mich geäußert habe.

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