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Welcher klinische Bachelor/Master für Psychologie (Neuropsychologie/GNP)?


Kaja

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vor 22 Minuten hat psycCGN geschrieben:

Da platzt mir ehrlich gesagt bald der Kragen 👿

 

Dieser Hype um die Psychotherapeutenausbildung bei gleichzeitiger Limitierung. Es ist einfach nur noch ätzend. 

 

Also mal ganz ehrlich. Ich finde, ALLE Psychologiestudierenden müssten sich einfach mal verweigern, die Psychotherapeutenausbildung zu machen, um mal ordentlich Druck gegen den Staat aufzubauen, damit die Gesetzeslage geändert wird... aber zu so etwas bekommt man den Großteil leider nicht mobilisiert.

 

Ich habe mich auch schon bereits so sehr darüber aufgeregt.. bringt ja leider alles nichts ☹️ die Frau am Telefon meinte, dass ein eventueller Quereinstieg gehen könnte (Wechsel zur Präsenzuni) aber mittlerweile weiß ich, dass das nicht geht. Selbst die privaten Universitäten (Hamburg, Berlin, Brandenburg) akzeptieren keine Vorleistungen von nicht-approbationskonformen Studiengängen, was einfach absolut gar keinen Sinn ergibt. Es ist dieselbe Leistung 🤦🏾‍♀️ 

 

Ja ist wirklich so.... die Kliniken erwarten dies ja auch nur, weil es immer Leute gibt, die das tun. 

 

Durch die Novellierung wird auch noch mehr die soziale Segregation des Berufes der PP verstärkt. I guess why not.

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vor 12 Minuten hat LaVie geschrieben:

Ich sehe hier auch ein bisschen die Anbieter wie SRH oder Diploma in der Pflicht, da mal Druck zu machen und notfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass man Bachelor und Master an FHs und Unis rechtlich gleichstellt, dann aber auf einmal FHs gewisse Studiengänge verbietet bzw. sie nicht als approbationswürdig anerkennt. Eigentlich verstößt das gegen das Gesetz.

 

Ich würde der GNP mal eine Mail schreiben mit der Frage, ob man nach dem SRH-Master die Weiterbildung zum klinischen Neuropsychologen machen kann und den Professor der SRH ins CC setzen. Es ist doch irre, dass ein passendes Krankenhaus mitten auf dem Campus steht, das auch noch in der Liste der Ausbildungsinstitute der GNP erscheint, gleichzeitig dann aber der Master der Hochschule des gleichen Konzerns genau gegenüber (ist auf dem Campus wirklich genau gegenüber vom Krankenhaus...) nicht akzeptiert wird.

 

Ob du es glaubst oder nicht - Ich habe im Internet tatsächlich eine Einreichung auf Widerspruch seitens der privaten Fhs gefunden. Ich werde den Link hier mal reinposten, wenn ich es wieder finde. 
 

Ich sehe es genauso. Mit der Novellierung wird einfach mal eben die Bologna-Reform Hopps genommen, die ja genau eben für die Gleichheit der Abschlüsse stand/steht.

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vor 14 Minuten hat LaVie geschrieben:

Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich könnte das Thema ja auch mal ans Schwarze Brett im Web Campus nageln... 😁

 Danke! :-)

 

Ich werde auch mal die SRH und die GNP erneut kontaktieren und mal fragen, wie es mit dem Abschluss ausschaut. Danke! :-)

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vor 28 Minuten hat Kaja geschrieben:

Ich werde auch mal die SRH und die GNP erneut kontaktieren und mal fragen, wie es mit dem Abschluss ausschaut. Danke! :-)

 

Halt uns bitte auf dem Laufenden!

 

vor 14 Minuten hat psycCGN geschrieben:

Ich muss mal gerade erst auf diese neue Hiobsbotschaft klar kommen 🙈

 

Abwarten! Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren! 💪

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Hallo,

 

ich würde das ehrlich gesagt nochmal klar - per Mail, gerne auch rechtsverbindlich - abklären. Am Telefon entstehen schnell Missverständnisse, bzw. weiß aus dem Stegreif da keiner mit hoch komplexen Regelungen etwas anzufangen. 

Ich bin selbst beim Landesprüfungsamt am Telefon völlig falsch beraten worden. 
Einige von uns sind z.B. auch bei der GNP, und der Master der PFH ist ja nichts anderes. 

Dann heißt es ja auch in den FAQs:

Zitat

 

4. Wie sind die Auswirkung der Psychotherapeutenreform auf die GNP-Weiterbildung?

Die Auswirkungen der Psychotherapeutenreform sind aktuell noch nicht klar abzuschätzen. Es ist unklar, ob und wie sich das System mit dem Psychotherapiestudium verändern wird und z.B. auch im stationären Bereich zunehmend eine Approbation gefordert ist. Aus berufsrechtlicher Sicht verfügen derzeit nur approbierte psychologische Psychotherapeuten, Ärzte oder Heilpraktiker über die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde.

Die GNP Weiterbildung im jetzigen Format wird so lange weiter angeboten, wie die Übergangsregelungen für die Psychotherapie-Ausbildung gelten, d.h. 12 Jahre.

Die Fragen zur Anerkennung der KNP Weiterbildung bei den Kammern können erst nach der grundsätzlichen politischen Entscheidung erfolgen, ob KNP eine eigenständige Gebietsweiterbildung oder eine Zusatzqualifikation wird, s. auch https://www.gnp.de/aus-und-weiterbildung/psychotherapieausbildung

 


Konkret:
Abschluss mit Curriculum in die E-Mail und nachfragen. Wenn sie ein paar Tage dauert, ist das gut, dann wird intern rumgefragt. 

 

 

Zitat

Ich sehe hier auch ein bisschen die Anbieter wie SRH oder Diploma in der Pflicht, da mal Druck zu machen und notfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass man Bachelor und Master an FHs und Unis rechtlich gleichstellt, dann aber auf einmal FHs gewisse Studiengänge verbietet bzw. sie nicht als approbationswürdig anerkennt. Eigentlich verstößt das gegen das Gesetz.


Ist zwar etwas off-Topic, aber:
Das verstößt nicht gegen Gesetze. 
FH-Master sind nicht grundsätzlich deutschlandweit approbationsfähig, sondern nur in den jeweiligen Bundesländern, wo diese Regelung gilt, das sind aktuell nur Baden-Württemberg und Niedersachsen und u.U. Sachsen-Anhalt. 
Die GNP befindet sich in Fulda/Hessen, da ist es nicht möglich, mit den oben genannten Mastern zu approbieren. 
Den Rechtsweg sind private Hochschulen schon gegangen und konnten nichts bewirken; es gibt aber andersherum auch keinen Rechtsanspruch darauf. Das Ganze wird vom PsychThG gestützt, welches den universitären Weg vorgibt und eine Änderung wurde bei der Novelle leider explizit nicht berücksichtigt. 


LG

 

 

 

Bearbeitet von Vica
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vor 6 Stunden hat Vica geschrieben:

 

Hallo,

 

ich würde das ehrlich gesagt nochmal klar - per Mail, gerne auch rechtsverbindlich - abklären. Am Telefon entstehen schnell Missverständnisse, bzw. weiß aus dem Stegreif da keiner mit hoch komplexen Regelungen etwas anzufangen. 

Ich bin selbst beim Landesprüfungsamt am Telefon völlig falsch beraten worden. 
Einige von uns sind z.B. auch bei der GNP, und der Master der PFH ist ja nichts anderes. 

Dann heißt es ja auch in den FAQs:


Konkret:
Abschluss mit Curriculum in die E-Mail und nachfragen. Wenn sie ein paar Tage dauert, ist das gut, dann wird intern rumgefragt. 

 

 


Ist zwar etwas off-Topic, aber:
Das verstößt nicht gegen Gesetze. 
FH-Master sind nicht grundsätzlich deutschlandweit approbationsfähig, sondern nur in den jeweiligen Bundesländern, wo diese Regelung gilt, das sind aktuell nur Baden-Württemberg und Niedersachsen und u.U. Sachsen-Anhalt. 
Die GNP befindet sich in Fulda/Hessen, da ist es nicht möglich, mit den oben genannten Mastern zu approbieren. 
Den Rechtsweg sind private Hochschulen schon gegangen und konnten nichts bewirken; es gibt aber andersherum auch keinen Rechtsanspruch darauf. Das Ganze wird vom PsychThG gestützt, welches den universitären Weg vorgibt und eine Änderung wurde bei der Novelle leider explizit nicht berücksichtigt. 


LG

 

 

 

Danke! Werd ich dann nochmal machen... ich hoffe, dass die Frau sich dann geirrt hat 😅  Also du meinst, dass quasi die Weiterbildung noch mit den bisherigen Regelungen absolvierbar ist? 

 

@psycCGN welchen Beruf strebst du an, wenn ich fragen darf?🙈

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vor 8 Stunden hat Vica geschrieben:

Das verstößt nicht gegen Gesetze.

 

Das war ein Missverständnis.

Ich hab mich da jetzt nicht vollends eingelesen, aber momentan scheint es ja so zu sein, dass man in Kliniken als klinischer Neuropsychologe arbeiten kann, wenn man halt Psychologe ist. Ich sehe nicht mal irgendeine gesetzliche Regelung, dass man unbedingt einen Master braucht. Auch eine Weiterbildung scheint nicht Pflicht zu sein, erst recht nicht eine die von einem Verein wie der GNP anerkannt wird. Dass die Kliniken auf manche dieser Punkte wert legen ist ja ein anderer Punkt. Wenn man keinen Master hat und keine Weiterbildung ist die Chance wohl verdammt schlecht als klinischer Neuropsychologe arbeiten zu dürfen.

Ambulanter Bereich ist ja ein anderer Schnack, weil da Zulassung zur Ausübung der Heilkunde benötigt wird. Im klinischen Sektor geht ja auch vieles unter Anleitung/Aufsicht.

Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.

 

Des Weiteren sehe ich den Zusammenhang zwischen Klinischer Neuropsychologie und der Psychotherapeutenreform nicht. Nirgendwo im neuen Gesetz steht doch geschrieben, dass ab Tag x nur noch approbierte Psychotherapeuten in Kliniken arbeiten dürfen und nicht approbierte "normale" Psychologen nicht mehr.

 

Mit "eigentlich verstößt das gegen Gesetze" meinte ich explizit das neue PsychThG, das Hochschulen, die keine Universitäten oder gleichgestellte Hochschulen sind, das anbieten von Psychotherapiestudiengängen faktisch verbietet. Das lässt sich mit dem Hochschulrahmengesetz eigentlich nicht vereinbaren. Es ist ja nicht so, dass private Hochschulen um eine staatliche Anerkennung betteln müssen, sondern sie haben einen Anspruch auf staatliche Anerkennung, wenn sie nachweisen können, dass sie gewisse Punkte erfüllen. Das neue PsychThG schränkt diese staatliche Anerkennung faktisch ein. Man ist zwar anerkannt, darf aber Psychotherapie trotzdem nicht anbieten und das, obwohl man mit der Bologna-Reform ja explizit eine Angleichung der Niveaus verschiedener Hochschultypen gesetzlich festgeschrieben hat. Man stellt (auch rechtlich) eine völlige Durchgängigkeit zwischen FHs und Universitäten her, sodass man mit einem FH Master sogar promovieren kann (in einigen Bundesländern sogar an der FH selber ohne Kooperation mit einer Universität), um dann jetzt einen neuen Studiengang explizit Universitäten zuzuschreiben. Wäre ich die SRH oder Diploma würde ich da ja auch mal ins Europäische Wettbewerbsrecht gucken. Sobald ein Markt teilprivatisiert ist - und das ist ja im Hochschulwesen eindeutig der Fall - braucht man schon einen verdammt guten Grund, wenn man einem privaten Marktteilnehmer etwas verbieten will, was man einem anderen erlaubt. Ich sehe hier spontan gar keinen Grund, erst recht keinen guten...

 

Oh Gott, was für ein verqueres Geschreibsel. Ich muss ins Bett und werd das "morgen" nochmal ordnen. 😂

Bearbeitet von LaVie
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