Zum Inhalt springen

Welcher klinische Bachelor/Master für Psychologie (Neuropsychologie/GNP)?


Kaja

Empfohlene Beiträge

vor 6 Stunden hat LaVie geschrieben:

Ich sehe nicht mal irgendeine gesetzliche Regelung, dass man unbedingt einen Master braucht.

 

Muss man nicht Psychologie mit Bachelor und Master studiert haben, um sich Psychologe zu nennen? Das wird so zumindest oft gesagt. Ansonsten steht aber auch in Stellenbeschreibungen, dass ein Psychologe (Master, Diplom) gesucht wird. Mit einem Bachelor hat man nur geringe Chancen. Vereinzelt gibt es für Bachelor-Absolventen mal eine Ausschreibung. Dann kümmert man sich um Diagnostik und macht Entspannungstrainings. Neuropsychologische Therapien darf man dann aber nicht durchführen.

 

vor 6 Stunden hat LaVie geschrieben:

Auch eine Weiterbildung scheint nicht Pflicht zu sein, erst recht nicht eine die von einem Verein wie der GNP anerkannt wird.

 

Um als Neuropsychologe arbeiten zu können, ist die Weiterbildung nicht notwendig. Das stimmt. Oft wird aber eine zertifizierte Weiterbildung in klinischer Psychologie in der Stellenausschreibung genannt bzw. eine Bereitschaft diese zu absolvieren sollte vorhanden sein. Und für eine zertifizierte Weiterbildung und die GNP Standard.

 

vor 6 Stunden hat LaVie geschrieben:

Des Weiteren sehe ich den Zusammenhang zwischen Klinischer Neuropsychologie und der Psychotherapeutenreform nicht.

 

Der reguläre Master in klinischer Psychologie wird wohl größtenteils wegfallen. An dessen Stelle tritt der approbationskonforme Studiengang des neuen Psychotherapeutengesetzes. Mit diesem Studiengang ist auf jeden Fall gesichert, dass die Absolventen klinische Kenntnisse haben. Außerdem wollte die GNP eh erreichen, dass die neuropsychologische Therapie ein Richtlinienverfahren wird. Das hat sie nicht geschafft. Stattdessen ändert man wohl die Zugangsvoraussetzungen um, sodass zukünftig nur noch approbierte Psychotherapeuten  Zugang zur Ausbildung haben. 

 

vor 6 Stunden hat LaVie geschrieben:

Nirgendwo im neuen Gesetz steht doch geschrieben, dass ab Tag x nur noch approbierte Psychotherapeuten in Kliniken arbeiten dürfen und nicht approbierte "normale" Psychologen nicht mehr.

 

Es steht aber wohl auch nirgendwo drin, dass nicht approbierte Psychologen in Kliniken arbeiten sollen :)

 

vor 6 Stunden hat LaVie geschrieben:

Man ist zwar anerkannt, darf aber Psychotherapie trotzdem nicht anbieten und das, obwohl man mit der Bologna-Reform ja explizit eine Angleichung der Niveaus verschiedener Hochschultypen gesetzlich festgeschrieben hat.

 

Private Hochschulen kategorisch auszuschließen, indem pauschal gesagt wird, es fände keine qualitativ vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung statt, halte ich auch für falsch. Man hätte den FHs zumindest die Chance geben müssen, eine Art Anforderungsprofil erreichen zu können, um den Approbationsstudiengang anzubieten. Ansonsten steht es dem Staat anscheinend frei, die staatliche Zulassung zum Psychotherapeuten zu erteilen, wie dieser es will. Und wenn der Staat keine FHs im Spiel haben möchte, dann ist es wohl so. Im übrigen sagt man damit auch, dass die bisherigen KJPler, die überwiegend an einer FH studiert haben, qualitativ schlechtere Arbeit leisten und dies durch die Reform behoben werden muss.

 

vor 8 Stunden hat Kaja geschrieben:

welchen Beruf strebst du an, wenn ich fragen darf?🙈

 

Eigentlich gerne etwas im klinischen Bereich. Aber die ganzen Entwicklungen durch das Psychotherapeutengesetz entmutigen mittlerweile schon. Eine vernünftige Perspektive fehlt, mit der man weiß, dass es definitiv funktionieren wird. Eigentlich hätte ich auch Lust gehabt, nach dem Master die eigene Qualifikation noch zu erweitern. Aber da es dann zunehmend den approbierten Psychologen vorenthalten sein soll... 

Eigentlich habe ich mit dem Hochschulwechsel zur SRH in Kauf genommen, über die Psychologie nicht mehr die Approbation zu machen, weil mir das neue Psychotherapeutengesetz einfach zu doof ist und ich mich nicht so stressen lassen möchte. Die SRH hat mir aber nach dem Wechsel bestätigt, dass ich trotzdem noch innerhalb der Übergangsfrist bin. 

In Bayern könnte ich mit meinem Lehramtsabschluss auch die KJP-Ausbildung machen. Ich wollte nun erstmal den Psychologie-Bachelor fertig machen, um "Grundwissen" in dem Bereich zu haben. Ich bin mir aber unsicher, ob ich mit meinem Erststudium überhaupt eine Stelle in einer Klinik bekomme. Daher wäre ich eventuell auf den Master angewiesen. Mit Vollzeitarbeit schaffe ich das Studium aber nicht in der Regelstudienzeit und wenn ich noch 5 Jahre Ausbildung draufsetze, dann bleibt nicht mehr viel Puffer bis zum Ende der Übergangsfrist.

Ich bin gedanklich irgendwie permanent dabei abzuwägen, ob ich Zeit und Kraft investieren soll, um dann im fortgeschrittenen Alter noch mal einen "Neuanfang" wage, der langfristig trotzdem mit Verlusten gekoppelt ist oder ich einfach lernen muss, mit meinem derzeitigen Job zufriedener zu sein 🤷‍♂️

Bearbeitet von psycCGN
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

vor einer Stunde hat psycCGN geschrieben:

 

Muss man nicht Psychologie mit Bachelor und Master studiert haben, um sich Psychologe zu nennen? Das wird so zumindest oft gesagt. Ansonsten steht aber auch in Stellenbeschreibungen, dass ein Psychologe (Master, Diplom) gesucht wird. Mit einem Bachelor hat man nur geringe Chancen. Vereinzelt gibt es für Bachelor-Absolventen mal eine Ausschreibung. Dann kümmert man sich um Diagnostik und macht Entspannungstrainings. Neuropsychologische Therapien darf man dann aber nicht durchführen.

 

 

Um als Neuropsychologe arbeiten zu können, ist die Weiterbildung nicht notwendig. Das stimmt. Oft wird aber eine zertifizierte Weiterbildung in klinischer Psychologie in der Stellenausschreibung genannt bzw. eine Bereitschaft diese zu absolvieren sollte vorhanden sein. Und für eine zertifizierte Weiterbildung und die GNP Standard.

 

 

Der reguläre Master in klinischer Psychologie wird wohl größtenteils wegfallen. An dessen Stelle tritt der approbationskonforme Studiengang des neuen Psychotherapeutengesetzes. Mit diesem Studiengang ist auf jeden Fall gesichert, dass die Absolventen klinische Kenntnisse haben. Außerdem wollte die GNP eh erreichen, dass die neuropsychologische Therapie ein Richtlinienverfahren wird. Das hat sie nicht geschafft. Stattdessen ändert man wohl die Zugangsvoraussetzungen um, sodass zukünftig nur noch approbierte Psychotherapeuten  Zugang zur Ausbildung haben. 

 

 

Es steht aber wohl auch nirgendwo drin, dass nicht approbierte Psychologen in Kliniken arbeiten sollen :)

 

 

Private Hochschulen kategorisch auszuschließen, indem pauschal gesagt wird, es fände keine qualitativ vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung statt, halte ich auch für falsch. Man hätte den FHs zumindest die Chance geben müssen, eine Art Anforderungsprofil erreichen zu können, um den Approbationsstudiengang anzubieten. Ansonsten steht es dem Staat anscheinend frei, die staatliche Zulassung zum Psychotherapeuten zu erteilen, wie dieser es will. Und wenn der Staat keine FHs im Spiel haben möchte, dann ist es wohl so. Im übrigen sagt man damit auch, dass die bisherigen KJPler, die überwiegend an einer FH studiert haben, qualitativ schlechtere Arbeit leisten und dies durch die Reform behoben werden muss.

 

 

Eigentlich gerne etwas im klinischen Bereich. Aber die ganzen Entwicklungen durch das Psychotherapeutengesetz entmutigen mittlerweile schon. Eine vernünftige Perspektive fehlt, mit der man weiß, dass es definitiv funktionieren wird. Eigentlich hätte ich auch Lust gehabt, nach dem Master die eigene Qualifikation noch zu erweitern. Aber da es dann zunehmend den approbierten Psychologen vorenthalten sein soll... 

Eigentlich habe ich mit dem Hochschulwechsel zur SRH in Kauf genommen, über die Psychologie nicht mehr die Approbation zu machen, weil mir das neue Psychotherapeutengesetz einfach zu doof ist und ich mich nicht so stressen lassen möchte. Die SRH hat mir aber nach dem Wechsel bestätigt, dass ich trotzdem noch innerhalb der Übergangsfrist bin. 

In Bayern könnte ich mit meinem Lehramtsabschluss auch die KJP-Ausbildung machen. Ich wollte nun erstmal den Psychologie-Bachelor fertig machen, um "Grundwissen" in dem Bereich zu haben. Ich bin mir aber unsicher, ob ich mit meinem Erststudium überhaupt eine Stelle in einer Klinik bekomme. Daher wäre ich eventuell auf den Master angewiesen. Mit Vollzeitarbeit schaffe ich das Studium aber nicht in der Regelstudienzeit und wenn ich noch 5 Jahre Ausbildung draufsetze, dann bleibt nicht mehr viel Puffer bis zum Ende der Übergangsfrist.

Ich bin gedanklich irgendwie permanent dabei abzuwägen, ob ich Zeit und Kraft investieren soll, um dann im fortgeschrittenen Alter noch mal einen "Neuanfang" wage, der langfristig trotzdem mit Verlusten gekoppelt ist oder ich einfach lernen muss, mit meinem derzeitigen Job zufriedener zu sein 🤷‍♂️

Hast du dich schonmal für die Weiterbildungen in Bayern beworben? Versuchen kann man ja :-) es gibt ansonsten noch eine Regelung für den Fall, dass du es nicht innerhalb der Frist schaffst. Also daran sollte es nicht scheitern!

 

Das mit dem Alter ist eine andere Frage, die ich auch total nachvollziehen kann 😅 bin auch bald 26 und nochmal komplett von neu anfangen, ist schon schwierig. Gleichzeitig ist es nicht richtig, einen Beruf auszuüben, woran man gar keinen Spaß hat.
Vielleicht solltest du dich fragen, wieso du die Fächer auf Lehramt studiert hast und wieso du die PP Ausbildung machen möchtest. Entweder du findest Lösungen, die deine Wünsche besser oder anders erfüllen kannst, oder du machst weiter. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden hat psycCGN geschrieben:

Muss man nicht Psychologie mit Bachelor und Master studiert haben, um sich Psychologe zu nennen?

 

Das wünscht sich und behauptet die BDP und man kann dort nur Mitglied werden, wenn man auch einen Master nachweisen kann, aber so what? Die BDP ist nicht mehr als ein Verein. Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss und wenn man sich nach einem Ingenieur Bachelor als Ingenieur bezeichnen darf, darf man sich sicherlich auch nach einem Psychologie Bachelor als Psychologe bezeichnen. Die BDP ist kein Gesetzgeber, auch wenn sie sich oftmals so aufspielt.

Bearbeitet von LaVie
DGPs --> BDP
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Krass in dem Zusammenhang ist übrigens das von der Seite der DGPs:

 

"Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen das Masterstudium dürfte sicherlich auch die Tatsache spielen, dass sich nach gängiger Rechtsprechung nur als „Psychologe“ oder als „Psychologin“ bezeichnen darf, wer über einen konsekutiven Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie verfügt. Die DGPs rät daher allen Bachelorabsolventen und Bachelorabsolventinnen, auch einen Masterabschluss zu machen."

 

Ich weiß nicht wie man das bezeichnen soll. Fake News? Lüge? Fehlinformation? Die Rechtsprechung hat sich nicht mit Bachelor und Master befasst sondern mit dem Diplom-Psychologen. Da war zum Zeitpunkt der Rechtsprechung noch gar nichts konsekutiv. Der Tenor dieses Urteils spricht sogar eindeutig dafür, dass ein Bachelor sich als Psychologe bezeichnen darf. Stichwort erster berufsqualifizierender Abschluss...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden hat psycCGN geschrieben:

Oft wird aber eine zertifizierte Weiterbildung in klinischer Psychologie in der Stellenausschreibung genannt bzw. eine Bereitschaft diese zu absolvieren sollte vorhanden sein. Und für eine zertifizierte Weiterbildung und die GNP Standard.

 

Okay, das bestätigt ja das, was ich geschrieben habe. Es ist zwar nicht Pflicht, es gibt keine gesetzliche Regelung, aber die Kliniken verlangen das halt.

 

vor 3 Stunden hat psycCGN geschrieben:

Ansonsten steht es dem Staat anscheinend frei, die staatliche Zulassung zum Psychotherapeuten zu erteilen, wie dieser es will. Und wenn der Staat keine FHs im Spiel haben möchte, dann ist es wohl so.

 

Und hier wird es kniffelig. Gäbe es nur staatliche Hochschulen, könnte der Staat das sicherlich so regeln. In dem Moment, wo aber private Anbieter mit im Spiel sind, seh ich da einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Auch im neuen PsychThG ist ja nach dem Master bzw. parallel zum Masterabschluss eine staatliche Prüfung vorgesehen. Ähnlich wie beim Externenabitur könnte der Staat diese Prüfung ja auch problemlos bei Studierenden von nicht staatlichen Hochschulen bzw. FHs abnehmen.

 

vor 2 Stunden hat Kaja geschrieben:

bin auch bald 26 und nochmal komplett von neu anfangen, ist schon schwierig

 

Wtf 😂

Hier sind viele in einem Alter von +-40, ich selber auch. Ich hab jetzt, Studium rausgerechnet, 17 Jahre gearbeitet und hab noch round about 30 Jahre vor mir. Also bitte. 😂

Sich ohne krank zu werden bis zum Rentenalter mit einem Beruf rumzuquälen, der einem keinen Spaß macht, dürfte wesentlich schwieriger sein, als in "gehobenem" Alter nochmal neu anzufangen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden hat LaVie geschrieben:

Ich weiß nicht wie man das bezeichnen soll. Fake News? Lüge? Fehlinformation? Die Rechtsprechung hat sich nicht mit Bachelor und Master befasst sondern mit dem Diplom-Psychologen. Da war zum Zeitpunkt der Rechtsprechung noch gar nichts konsekutiv. Der Tenor dieses Urteils spricht sogar eindeutig dafür, dass ein Bachelor sich als Psychologe bezeichnen darf. Stichwort erster berufsqualifizierender Abschluss...

 

Dieses Thema wurde ja auch hier schon einige Male diskutiert und es gibt da offensichtlich unterschiedliche Sichtweisen. Am bemerkenswertesten finde ich die Sichtweise des BDP, die auch im Wikipedia-Beitrag "Psychologe" zu finden ist. Ich zitiere mal:

 

Zitat

Ein Bachelorabschluss soll nach Auffassung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Psychologe qualifizieren, da die in den Rechtskommentaren geforderte Mindestqualifikation nicht erreicht werde.[14] Außerdem vertritt der BDP die Ansicht, die Führung der Berufsbezeichnung Psychologe ohne über eine entsprechende akademische Ausbildung zu verfügen, sei nach § 132a Abs. 2 StGB strafbar.[15]

 

Im obigen Text gibt es einen Hinweis auf einen Rechtskommentar. Die zugehörige Seite ist beim BDP selber nicht mehr zu finden, aber die Wayback Machine hat den Eintrag gespeichert. Hier heißt es:

 

Zitat

In Rechtskommentaren steht die Berufsbezeichnung (Psychologe bzw. Berufspsychologe) in Verbindung mit einem mindestens 5jährigen Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie. Der Verbraucher wird getäuscht, wenn Personen die Berufsbezeichnung führen, ohne diese akademische Qualifikation zu besitzen.

 

Welcher Rechtskommentar das genau ist, das steht dort nicht.

 

Was §132a Abs. 2 StGB angeht, so werden dort namentlich die Bezeichnungen Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter genannt, sowie ein paar andere Bezeichnungen. Der BDP beruft sich nun auf Abs. 2, und dort steht:

 

Zitat

Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

 

Damit sagt der BDP: Die Berufsbezeichnung Psychologe ist dem psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychotherapeuten allgemein zum Verwechseln ähnlich und deswegen durch §132a StGB geschützt.

 

Ob man damit vor einem Gericht durchkommen kann, weiß ich natürlich nicht. Ich denke aber, der BDP und andere Verbände, die Psychologen vertreten, vertreten diesen Standpunkt, solange man sie nicht juristisch vom Gegenteil überzeugen kann (sprich: vor Gericht).

Bearbeitet von TomSon
Ergänzung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten hat TomSon geschrieben:

Welcher Rechtskommentar das genau ist, das steht dort nicht.

 

Ich hab dazu in der juristischen Datenbank nur einen gefunden und das ist ein Rechtskommentar, der auf das Urteil zur Bezeichnung "Diplom-Psychologe" von 1983 Bezug nimmt. Um "Psychologe" geht es da nicht und ein Urteil was sich nicht explizit auf Diplom-Psychologe bezieht konnte ich auch nicht finden.

 

Der BDP ist mit seiner Ansicht ja schon mal auf die Nase gefallen.

 

https://www.wirtschaftspsychologie-aktuell.de/magazin/bgh-kein-titelschutz-fuer-wirtschaftspsychologen/13/

 

Wenn man sich den Tenor der Urteils durchliest kann man das 1:1 übertragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden hat LaVie geschrieben:

Wtf 😂

Hier sind viele in einem Alter von +-40, ich selber auch. Ich hab jetzt, Studium rausgerechnet, 17 Jahre gearbeitet und hab noch round about 30 Jahre vor mir. Also bitte. 😂

Sich ohne krank zu werden bis zum Rentenalter mit einem Beruf rumzuquälen, der einem keinen Spaß macht, dürfte wesentlich schwieriger sein, als in "gehobenem" Alter nochmal neu anzufangen.

Du hast dafür reichlich Berufserfahrung. Du weißt nicht wie oft ich für die simpelsten Jobs abgelehnt worden bin, weil angeblich keine Berufserfahrung. Dabei habe ich schonmal erste Berufserfahrungen (Praktika und Werkstudentenjobs in dem Bereich). Aber ja du hast absolut recht. Deswegen habe ich überhaupt mich endlich dazu entschieden, mich damit auseinanderzusetzen. 😅 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten hat Kaja geschrieben:

Du hast dafür reichlich Berufserfahrung.

 

Wenn aus einem Wirtschaftsjuristen auf einmal ein Wirtschaftsinformatiker wird ist es mit der Berufserfahrung auch nicht sooo weit her. 😉

 

Aber hey, willkommen im Club der unzufriedenen Wirtschaftswissenschaftler. 😂

Bearbeitet von LaVie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden hat LaVie geschrieben:

 

Wenn aus einem Wirtschaftsjuristen auf einmal ein Wirtschaftsinformatiker wird ist es mit der Berufserfahrung auch nicht sooo weit her. 😉

 

Aber hey, willkommen im Club der unzufriedenen Wirtschaftswissenschaftler. 😂


🤣🙏🏾 wie läuft es bei dir im jetztigen Studium soweit? Bist du zufrieden?☺️

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...