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Weitergabe von Einsendeaufgaben, Hausarbeiten, Workbooks etc.


firefly

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Am 14.12.2020 um 16:10 hat polli_on_the_go geschrieben:

Da wirst du wohl kaum jemand finden denn in der Regel ist sowas nicht erlaubt. Auch kannst du noch so viele Hausarbeiten bekommen, wenn du dich selber nicht mit dem Prozess einer Hausarbeit auseinandersetzt bringt es dir nichts.

 

Warum ist es nicht erlaubt? Ich habe ganz alleine die rechte an meinen Arbeiten. Aber es bringt natürlich nix, das ist richtig.

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vor 5 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

Das kommt ganz darauf an, was du im Studienvertrag unterschrieben hast.

 

Wenn sich zwei einigen, gilt es möglicherweise trotzdem nicht. Stichwort "zwingendes Recht" (als Gegenspieler und limitierenden Faktor des dispositiven Rechts) und das kann man auch im Urheberrecht nicht vernachlässigen.

 

Fernunterrichtsverträge sind immer Allgemeine Geschäftsbedingungen, also gesetzlich zugunsten des Verbrauchers ziemlich reglementiert, §§ 305 ff. BGB.

 

Gerade Fernunterrichtsverträge sind vom Gesetzgeber zugunsten des Verbrauchers besonders stark reglementiert.

 

Was unterschrieben wurde, ist eine Sache. Was der Anbieter sich überhaupt traut, in den Vertrag (seine AGB) hineinzuschreiben und rechtswirksam ist eine andere, gerade bei Fernunterrichtsverträgen.

Bearbeitet von Greetsiel
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Hier gerät was durcheinander.

 

1.) Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber. Dieses Recht kann nicht abgetreten werden. Was anderen Personen eingeräumt werden kann sind Nutzungs- und Verwertungsrechte.

 

2.) Die eigene Hausarbeit einer anderen Person zur Verfügung stellen ist rechtlich völlig unproblematisch. Da spricht absolut nichts dagegen.

 

3.) Natürlich darf man von dieser Hausarbeit dann nicht einfach abschreiben. Wenn die Hochschule bemerkt, dass da eine fremde Leistung als Grundlage im Spiel war, ist das ein Betrugsversuch.

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vor 7 Stunden hat LaVie geschrieben:

2.) Die eigene Hausarbeit einer anderen Person zur Verfügung stellen ist rechtlich völlig unproblematisch. Da spricht absolut nichts dagegen.

wie gesagt, es kommt darauf an, was ich bei Vertragsunterzeichnung unterschrieben habe. (jetzt erst einmal Unabhängig von Urheber, Nutzungs- und Verwertungsrecht). Das wurde hier auch schon im Forum mehrfach ausgiebig diskutiert. Unterschreibe ich den Vertrag, wo z.B. so etwas ausgeschlossen ist, dann erkläre ich mich damit nun mal einverstanden. 

 

(vielleicht hat sich an den Verträgen inkl. AGB ja in den letzten Jahren was geändert, aber mein Tipp wäre da zunächst reinzuschauen)

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Interessant in diesem Zusammenhang finde ich folgendes Gerücht, welches sich an der iu seit letztem Sommer hartnäckig hält: eine Studentin habe ihr (bereits abgegebenes und bewertetes!) Workbook einer anderen Kommilitonen zur Verfügung gestellt, diese habe darauf hin ein Plagiat eingereicht. Man habe darauf hin nicht klar sagen können, von wem denn nun das Original stamme, daher wurden beide Studentinnen exmatrikuliert.

Ich habe versucht, herauszufinden, ob das tatsächlich den Tatsachen entspricht, aber wieder so ist mit Gerüchten, keiner weiß wirklich ob das tatsächlich so war. 

Aber selbst wenn wir es mal als Gedankenspiel betrachten – wäre ich die Studentin mit dem Original-Workbook, wäre ich auf jeden Fall gegen eine solche Entscheidung vorgegangen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Die Frage ist, ob das Erfolg gehabt hätte, ich könnte jetzt aus dem Stegreif gar nicht sagen, wie da die konkrete Rechtslage ist.

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vor 3 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

Unterschreibe ich den Vertrag, wo z.B. so etwas ausgeschlossen ist, dann erkläre ich mich damit nun mal einverstanden.

 

Da muss ich mit einem ganz klaren Nein drauf antworten. Das lässt sich in einem Vertrag nicht ausschließen.

Ich wage aber auch sehr zu bezweifeln, dass so ein nichtiger Passus wirklich irgendwo zu finden ist. Verträge werden ja gemeinhin von Juristen erstellt oder zumindest geprüft.

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vor 1 Stunde hat Anyanka geschrieben:

Die Frage ist, ob das Erfolg gehabt hätte, ich könnte jetzt aus dem Stegreif gar nicht sagen, wie da die konkrete Rechtslage ist.

 

Die Beweispflicht liegt bei der iu.

Aber um sowas von vornherein zu vermeiden kann man natürlich nur raten die eigene Arbeit einer anderen Person per eMail zukommen zu lassen mit irgendeinem kurzen Satz drin. "Hier, so hab ich das gemacht..."

Dann hat man zumindest mal einen Nachweis, dass man das Original ist und ist fein raus.

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vor 5 Stunden hat LaVie geschrieben:

 

Da muss ich mit einem ganz klaren Nein drauf antworten. Das lässt sich in einem Vertrag nicht ausschließen.

Ich wage aber auch sehr zu bezweifeln, dass so ein nichtiger Passus wirklich irgendwo zu finden ist. Verträge werden ja gemeinhin von Juristen erstellt oder zumindest geprüft.

Da ich ja weiß, wo es steht und auch Studierende kenne, die die Konsequenzen erlebt haben (beide Personen,  der Plagiierende und der der die Lösung bereit gestellt hat im Netz, denn so ist es aufgeflogen), aber auch z.B  bei Grin oder sonst wo ohne die Zustimmung der Hochschule veröffentlichen Haus-und Bachelorarbeitrn zunächst aus dem Netz nehmen mussten

 

https://www.fernstudium-infos.de/topic/18139-hat-einer-von-euch-erfahrungen-bzgl-akademisches-fehlverhalten-bei-der-kmu/?do=findComment&comment=169252

 

 

 

Bearbeitet von polli_on_the_go
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"Mit der  Übersendung etwaiger Aufgabenlösungen übertrage ich sämtliche immateriellen Rechte unter Ausschluss der weiteren eigenen Verwendung von APOLLON."

 

Erschreckend, dass die APOLLON so einen Passus in ihren wasauchimmer hat. Das ist völlig nichtig.

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