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Weitergabe von Einsendeaufgaben, Hausarbeiten, Workbooks etc.


firefly

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vor 40 Minuten hat LaVie geschrieben:

"Mit der  Übersendung etwaiger Aufgabenlösungen übertrage ich sämtliche immateriellen Rechte unter Ausschluss der weiteren eigenen Verwendung von APOLLON."

 

Erschreckend, dass die APOLLON so einen Passus in ihren wasauchimmer hat. Das ist völlig nichtig.

Ist nicht die einzige Hochschule (meine ich). Es gibt aber auch Interna auf dem Online Campus dazu. Wir haben x verschiedene begrenzte  Fallaufgaben Optionen Modul. Eine von diesen bekommt der Studierende zugeordnet. Wird die Lösung dazu weitergegeben ist das ähnlich, wie die vorherige Weitergabe von Klausurlösungen für die anstehende Klausur mit vollständigen Lösungsschritten in korrekter Reihenfolge. Sprich 1:1 dem, was der Studierende tatsächlich an dem Tag an Fragen zu beantworten hat.

 

Hausarbeiten (Im Bachelor eine): hier ist es nicht so, dass man sie gar nicht veröffentlichen darf. Auch ich habe zu meiner an mehreren Stellen was veröffentlicht. Das war ein einfaches, ist ok? Ja, ist ok.  Bei Thesen und Gruppenprojekten oftmals ähnlich, außer man hat wie ich einen Sperrvermerk drauf, weil meine Arbeit sich auch mit Hochschulinterna befasst hat. 

 

Die Apollon geht aber niemals hin und veröffentlicht Arbeiten der Studierenden ohne Zustimmung und das sagt sie ja auch mit dem Ausschluss. Außer, dass alles archiviert wird passiert damit dann auch überhaupt nichts.

 

Es gab in den letzten Jahren häufiger Fälle von Studierenden, die Fallaufgabenlösungen bei diversen Plattformen verkauft haben und die Plagiatsprüfung das eben entdeckt hat oder auch Tutoren, die x Mal in kürzester Zeit Struktur- und Inhaltsplagiate hatten und dann als raus war die Studierenden selbst haben nichts miteinander zu tun, dann aber die Quelle (Plattform X) genannt wurde. Auch dem der die Lösung bereitgestellt hat ist die Prüfung nachträglich aberkannt worden. Ich habe nicht mehr ganz im Kopf, wie das ist wenn derjenige seine Lösung dann nicht aus dem Netz nimmt und weitere Plagiate auftauchen, ich glaube so was kam noch nicht vor und wurde nur mal als Szenario mit potentiell bei Mehrfach-Wiederholungen Exmatrikulation oder auch Anerkennung des Bachelors oder Masters beschrieben. Da ist mir aber kein Fall bekannt.

 

Was auch immer sind die allgemeinen Studienbedingungen in der Studienanmeldung, die jeder unterschreibt, wenn er sich bewirbt. Aktuell heißt es da unter 10.

 

Zitat

10. Das während des Studiums bzw. Kurses zur Verfügung gestellte Material darf  weder während noch nach dem Studium Dritten weder im Original noch in vervielfältigter – auch digitaler – Form überlassen oder an sie veräußert werden. Mit der Übersendung etwaiger Aufgabenlösungen übertrage ich sämtliche immateriellen Rechte unter Ausschluss der weiteren eigenen Verwendung von  APOLLON.

 

Und bevor die Frage kommt, die Apollon Studierenden haben damit in der Regel kein Problem. Denn wie gesagt bei Hausarbeiten und Thesen oder auch machen Gruppenprojekten reicht das einfache nachfragen und mir ist bisher auch nicht bekannt, dass die Apollon dann nicht sogar auch Veröffentlichungen unterstützt.

 

Der Passus ist vornehmlich für die anderen Prüfungsleistungen gedacht, wo eben anhand von konkreten vorgegebenen Fragestellungen Module erarbeitet werden. Es ist am ehsten (wenn ich mich an Erklärungen im Forum richtig erinnere) mit den B-Aufgaben der WBH zu vergleichen.

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Dass die Studierenden damit mehrheitlich kein Problem haben, das glaube ich sofort.

Ich will das auch gar nicht moralisch oder ethisch bewerten und kann auch das Argument der Apollon nachvollziehen. Man will halt nicht andauernd neue Aufgabenstellungen kreieren, kostet ja auch Geld.

Das einzige was mich bei dem Thema interessiert hat, ist die rechtliche Seite. Und da geht das, was die Apollon da macht, so einfach nicht und sie würde in einem Rechtsstreit untergehen.

 

"Mit der Übersendung etwaiger Aufgabenlösungen übertrage ich sämtliche immateriellen Rechte unter Ausschluss der weiteren eigenen Verwendung von  APOLLON."

 

Der Satz ist ja schon alleine deshalb nichtig, weil ich der Apollon etwas übertragen soll, das ich gar nicht übertragen kann. Nämlich das immaterielle Recht namens Urheberrecht. Das geht gesetzlich gar nicht, selbst wenn ich es wollte. Und was gesetzlich nicht geht kann ich auch nicht einfordern.

Ein ausschließliches Nutzungsrecht will die Apollon mit Sicherheit auch nicht haben. Dann wäre sie nämlich verpflichtet für die Ergüsse der Studierenden zu bezahlen. §32 UrhG

Unentgeltlich kann ich nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen, das findet sich in Absatz 3:

 

"(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 bis 2a abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen."

 

Einfaches Nutzungsrecht heißt aber natürlich wieder, dass ich meine Hausarbeit weitergeben darf.

Allgemein ist es ja so, dass vieles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wird. In Verträgen stehen viele komische Dinge drin. Vielem von dem was man da so liest kann man aber auch mit seiner Unterschrift nicht zustimmen, weil es Gesetzen widerspricht. Das hier ist so ein Fall.

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Hab kein Jura studier ;). Andersherum bin ich ganz ehrlich, wenn ich ein akademisches Studium mache, dann sollte ich in der Lage sein meine Aufgaben zu lösen, ohne dabei auf Fallaufgaben, Hausarbeiten der anderen Studierenden angewiesen zu sein, in dem ich mich mit der Materie befasse. 

 

Und soweit mir bekannt ist, gab es nur bei 1:1 Aufgabenlösungen Probleme und zwar mehrheitluch, weil die Studierenden, die das auf soöchen Hausaufgabenplattformen erwerben, 1:1 übernommen haben. Und dazu ist es dann ja auch egal, was in irgendeiner Vereinbarung steht. Plagiieren ist immer nicht in Ordnung, ob aus Studierendenaufgaben oder einer Punlikation von Müller Meier Schmidt.

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Da sind wir jetzt wieder vollends einer Meinung. :)

 

Die Realität was die Weitergabe betrifft, ist an Präsenzhochschulen noch mal eine ganz andere als im Fernstudium. Unser AStA hat alles. Hausarbeiten, Altklausuren, Abschlussarbeiten. Für jedes Modul in hundert verschiedenen Versionen. Alles zentral gesammelt an einem Ort mitten auf dem Campus.

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vor 2 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

Hab kein Jura studier ;).

 

Man muss kein Jura studieren, um sich in die Lage versetzen zu können, die eigenen, ganz elementaren und grundsätzlichen Rechtspositionen (im Verfassungsrecht gegenüber dem Staat, im Vertrags- und Sachenrecht gegenüber Privaten) zu kennen. Die Leute (im allgemeinen) sind nur zu faul, sich damit zu beschäftigen, obwohl es so wichtig ist. Was mich darüber hinaus nur noch nervt, wirklich sehr nervt (stellenweise auch hier im Forum) ist die völlig deplatzierte Zurückhaltung gegenüber den eigenen Rechtspositionen und die "devote Hochachtung" gegenüber rechtlichen Phantasiepositionen der "Schreihälse" (z.B. AGB). Ich finde das absolut Irre, was ich immer wieder lesen muss.

 

Ich habe mir gemerkt: Das Recht in der EU ist Verbraucherrecht (übrigens auch Mieterrecht und mit deutlichen Abstrichen Arbeitnehmerrecht), wenn es um Rechtspositionen zwischen Unternehmer (Vermieter, Arbeitgeber) und Verbraucher (Mieter, Arbeitnehmer) geht. Im Zweifel hat der Unternehmer (Vermieter, Arbeitnehmer) nicht den Anspruch (§ 194 I BGB) den er begehrt, aber der Verbraucher (Im Zweifel bedeutet lediglich "eine eingehende Prüfung lohnt sich" für den Verbraucher, Mieter, Arbeitnehmer). Die vorgenannten faulen und devoten Leute gehen vom Gegenteil aus, lassen sich "mit dem Nasenring durch die Manege führen" und wissen nicht einmal, wie ihnen geschieht ... schrecklich! Keine Chance der Schere im Kopf!

Bearbeitet von Greetsiel
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vor 6 Minuten hat Greetsiel geschrieben:

devote Hochachtung" gegenüber rechtlichen Phantasiepositionen der "Schreihälse

Naja, es kommt ja auch immer darauf an, ob ich mich durch etwas in meinen Rechten beschnitten fühle oder nicht. Wenn ich für mich persönlich keinen rechtlichen Nachteil sehe (und den habe ich persönlich nicht gehabt) dann muss ich doch auch nicht anfangen etwas ändern zu wollen, was mich überhaupt nicht stört. Mit devoter Hochachtung hat das nichts zu tun.

 

Zugleich gehöre ich aber auch zu der Gruppe Studierender, die den Handel mit Prüfungslösungen absolut nicht leiden kann, gerade und vor allem, wenn er kommerziell betrieben wird. Es macht für mich einen Unterschied, ob mir ein Anbieter verbietet z.B. etwas in einem adäquaten Medium zu publizieren (das tut die Apollon nicht, das mal am Rande) oder ob meine Anbieter den kommerziellen Handel mit Lösungen zu unterbinden.

 

Mal ernsthaft, wenn das Thema jetzt wäre, wer kann mir während der Klausur die Antworten, die er zur Frage xy verfasst hat per Whats App schicken, dann käme keiner auf die Idee es zu beanstanden wenn eine akademische Einrichtung hier eingreift. Auch käme wohl kein Studierender auf die Idee dem Prüfungsausschuss dann mitzuteilen, dass er das dürfe, weil seine Antwort auf die Klausurfrage sein geistiges Eigentum sei. An der Apollon steht eine Fallaufgabe einer Klausur gleich. Das hat mit "Unterwürfigkeit" nichts zu tun.

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Ich glaube Greetsiel ging es eher um das Argument "das steht aber so im Vertrag und das hat man ja unterschrieben, also gilt das auch". Gerade vor dem Hintergrund, dass Vertragsrecht schon mal ein ganzes Semester eines Studiums ausmachen kann, ist das für einen Juristen immer ein bisschen "traurig" zu lesen. Was man vertraglich regeln kann und was nicht, was in AGBs eine Wirkung entfaltet und was von vornherein nichtig ist, inwiefern Gesetze, Erlasse, Verordnungen vertraglich Geregeltes beeinflussen, aushebeln, "überschreiben", darüber schreibt man mindestens 4 Klausuren.

Wenn dieses "das steht aber so im Vertrag, also gilt das auch" wirklich so wäre, könnte man sich mindestens 3 dieser Klausuren sparen. :)

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Hab ja gesagt ich bin kein Jurist. Zudem steht ja jedem frei, der mit einem Vertrag oder einem Aspekt nicht einverstanden ist, diesen vorher prüfen zu lassen oder es eben dann auf eine rechtliche Prüfung im Problemfall ankommen zu lassen.

 

Worum es mir ging, ist aber ob man es immer so weit kommen lassen muss oder bei mamchen Sachen nicht auh gesunder Menschenverstand ausreicht (Was ich jetzt zu deinem Asta Satz denke, verchweige ich dabei lieber). Nur damit das klar ist, mit der Aussage beziehe ich mich nicht darauf, auf das "weil es drin steht ist es so" Thema.

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Hinweis: Ich habe die Beiträge aus diesem Thema hierhin verschoben, da sie hier allgemein besprochen werden.

 

Die Hochschule hat ja die Rechte an den Aufgabenstellungen. Und die Aufgabenstellung wird in der Aufgabenbearbeitung explizit oder implizit wiedergegeben. Ich vermute, hier könnte die rechtliche Problematik liegen. 

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vor 11 Minuten hat Markus Jung geschrieben:

Die Hochschule hat ja die Rechte an den Aufgabenstellungen. Und die Aufgabenstellung wird in der Aufgabenbearbeitung explizit oder implizit wiedergegeben

Ich vermute das auch. Bei der SRH gibt es einen Passus, dass Anmerkungen oder auch Antworten von Dozenten auf E-Mails oder in Hausarbeiten nicht einfach veröffentlicht werden dürfen. Ich nehme an, dass dadurch deren Urheberrecht verletzt würde.

 

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