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Weitergabe von Einsendeaufgaben, Hausarbeiten, Workbooks etc.


firefly

Empfohlene Beiträge

 

vor 17 Minuten hat TomSon geschrieben:

Bei der SRH gibt es einen Passus, dass Anmerkungen oder auch Antworten von Dozenten auf E-Mails oder in Hausarbeiten nicht einfach veröffentlicht werden dürfen. I

 

Mails sind ja so etwas wie Briefe, sind vertraulich und fallen unters Postgeheimnis. 

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vor 44 Minuten hat Markus Jung geschrieben:

Die Hochschule hat ja die Rechte an den Aufgabenstellungen. Und die Aufgabenstellung wird in der Aufgabenbearbeitung explizit oder implizit wiedergegeben. Ich vermute, hier könnte die rechtliche Problematik liegen. 

Ich leite daraus ab, wenn ich theoretisch nur die Antworten weiter gebe, aber nicht die Aufgabenstellung selbst, müsste es rein rechtlich bzgl. Urheberrecht wieder i. O. sein, oder?

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Tja, für mein laienhaftes Verständnis wüsste ich dann zumindest nicht, was die Hochschule dagegen sagen kann.

 

Außer es wurde Vertraulichkeit vereinbart. 

 

Denn natürlich ist für die Hochschule oder auch allgemein den Fernunterrichtsanbieter auch die Weitergabe von Lösungen problematisch, gerade wenn es sich um standardisierte Aufgaben handelt, die für alle gleich sind.

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In mehreren HFH Facebook Gruppen sind Altklausuren, Hausarbeiten und Exposés immer wieder Thema. Auch nach alten Studienbriefen wurde ich schon gefragt.

Die HFH untersagt die Weitergabe von Altklausuren und sowieso von Studienbriefen. Und ausgerechnet bei Pädagogik Studierenden finde ich es noch merkwürdiger, danach zu fragen.

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Am 1.4.2021 um 15:55 hat LaVie geschrieben:

Dass die Studierenden damit mehrheitlich kein Problem haben, das glaube ich sofort.

Ich will das auch gar nicht moralisch oder ethisch bewerten und kann auch das Argument der Apollon nachvollziehen. Man will halt nicht andauernd neue Aufgabenstellungen kreieren, kostet ja auch Geld.

Das einzige was mich bei dem Thema interessiert hat, ist die rechtliche Seite. Und da geht das, was die Apollon da macht, so einfach nicht und sie würde in einem Rechtsstreit untergehen.

 

"Mit der Übersendung etwaiger Aufgabenlösungen übertrage ich sämtliche immateriellen Rechte unter Ausschluss der weiteren eigenen Verwendung von  APOLLON."

 

Der Satz ist ja schon alleine deshalb nichtig, weil ich der Apollon etwas übertragen soll, das ich gar nicht übertragen kann. Nämlich das immaterielle Recht namens Urheberrecht. Das geht gesetzlich gar nicht, selbst wenn ich es wollte. Und was gesetzlich nicht geht kann ich auch nicht einfordern.

Ein ausschließliches Nutzungsrecht will die Apollon mit Sicherheit auch nicht haben. Dann wäre sie nämlich verpflichtet für die Ergüsse der Studierenden zu bezahlen. §32 UrhG

Unentgeltlich kann ich nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen, das findet sich in Absatz 3:

 

"(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 bis 2a abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen."

 

Einfaches Nutzungsrecht heißt aber natürlich wieder, dass ich meine Hausarbeit weitergeben darf.

Allgemein ist es ja so, dass vieles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wird. In Verträgen stehen viele komische Dinge drin. Vielem von dem was man da so liest kann man aber auch mit seiner Unterschrift nicht zustimmen, weil es Gesetzen widerspricht. Das hier ist so ein Fall.


hab jetzt die Diskussion hier mitbekommen, welche ich angefangen habe. Nach meinen nur noch rudimentären und bescheidenen BGB Kenntnissen finde ich, dass LaVie völlig richtig liegt. Es kenne es aber auch den Regelfall, dass wenn du wissenschaftliche Arbeiten in einem Journal oder so veröffentlichst du dann die kommerziellen Verwertungsrechte mit abtrittst. d.h. ich kann dir meine Arbeit geben aber ich darf sie nicht verkaufen. Was mich interessieren würde: wie ist es wenn ich meine Arbeit in diesem Fall z.B unentgeltlich zum Download anbiete?

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vor 47 Minuten hat firefly geschrieben:

wie ist es wenn ich meine Arbeit in diesem Fall z.B unentgeltlich zum Download anbiete?

Wenn es eine Aufgabenlösung ist (die z.B. über Dropboxen und der gleichen verbreitet wird) und der Abschreiber ein Plagiat fabriziert hängen auch beide mit drin (hat es bei uns auch schon gegeben).

 

Und bei den Artikeln, die ich publiziert habe durfte ich auch keine kostenfreien Downloads zur Verfügung stellen.

Bearbeitet von polli_on_the_go
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Bei Abschlussarbeiten ist es nicht so schwer. Wer diese erstellt hat, besitzt die Urheberrechte daran. Natürlich gibt es bei den Arbeiten noch Schutz wegen Geheimhaltung bei Erstellung in einer Firma. Nicht jede Firma will ihre Interna im Internet wiederfinden.

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vor 17 Minuten hat polli_on_the_go geschrieben:

Wenn es eine Aufgabenlösung ist (die z.B. über Dropboxen und der gleichen verbreitet wird) und der Abschreiber ein Plagiat fabriziert hängen auch beide mit drin (hat es bei uns auch schon gegeben).

 

Und bei den Artikeln, die ich publiziert habe durfte ich auch keine kostenfreien Downloads zur Verfügung stellen.


Wenn die Arbeit aber von mir an ein Journal zur Veröffentlichung eingereicht wird und das Journal dieses publiziert, dann ja ja jeder darauf zugreifen und entsprechend daraus zitieren. Bei Abschlussarbeiten.....Also wenn ich jetzt meine zur Verfügung stelle, Die ich vor vielen Jahren mal geschrieben habe, dann ergibt sich ja durch die zeitliche Reihenfolge auch kein Plagiatsverdacht oder sehe ich da was falsch?

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