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FernUni führt neues Gebührenmodell ein: Grundgebühr plus ECTS-Gebühr


Markus Jung

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Kann sein, dass Hamburg hier altmodisch ist. Aber z. B. in Berlin gilt: "Die Leistungen im Bereich Lehre werden durch festgesetzte hochschularten- und fächer-gruppenspezifische Vergütungswerte finanziert. Die hierbei für ein Studium anzusetzenden Mittel werden grundsätzlich zu je einem Drittel nach Studienanfängerinnen und Studien-anfängern im 1. Hochschulsemester (Studierchancen), nach eingeschriebenen Studierenden in der Regelstudienzeit (Lehrnachfrage) und Absolventinnen und Absolventen (Output) ausgeschüttet." (https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/politik/finanzierung/broschure_leistungsbasierte_hochschulfinanzierung_2011.pdf) Man beachte: Es zaehlen nur Studenten in der Regelstudienzeit. Die Uni hat also nichts davon, Langzeitstudenten zu rekrutieren. In NRW ist das aehnlich. Und nochmal: Die Diskussionen ueber die Fernuni "so gross bei so wenig Absolventen" kommen, auch in der Politik, immer wieder hoch - die Fernuni waere schlecht beraten, wenn sie sich ihre zahlen kuenstlich verschlechtert, selbst wenn es kurzfristig mehr bringt (was ich aber bezweifle). Natuerlich ist der Landeshaushalt, ein Teil von dem ja der Universitaetshaushalt ist, die freie Entscheidung des Parlaments. Eine groessere Hochschule kann hier vielleicht mehr erhalten. Aber auch in Hamburg wird sich die Begeisterung dafuer, mal eben den doppelten Haushaltsposten bereitzustellen, weil die Hochschule behauptet, sie haette doppelte soviele Studenten, in Grenzen halten.

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vor 2 Stunden hat LaVie geschrieben:

Einer der Gründe warum Universitäten niemanden nach 10 Jahren (Nicht-)Studium zwangsexmatrikulieren.

Uebrigens: Der Grund hierfuer duerfte wohl schlicht sein, dass es rechtlich nicht moeglich ist. Da gab es immer wieder Prozesse, deren Ergebnis war, dass Exmatrikulationen alleine aufgrund Studiendauer nicht moeglich sind. Das duerfte der schlichte Grund sein. Nur um mal ein Beispiel zu nennen: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_7-A-5709_Universitaet-kann-Langzeitstudent-nach-48-Semestern-zwangsweise-exmatrikulierenwenn-er-die-Zulassungsvoraussetzungen-zur-Pruefung-nicht-mehr-erfuellen-kann.news12308.htm - hier war die Exmatrikulation erfolgreich, aber nur, weil der Student (nach 24 Jahren) die Staatsexamens-Pruefung aus rechtlichen Gruenden ueberhaupt nicht mehr ablegen konnte. Die Frage, ob eine Exmatrikulation in anderen Faellen moeglich waere, bleibt ausdruecklich offen. Ausserdem deutet schon die Tatsache, dass die Uni zumindest in diesem einen Fall mit viel Muehe jemanden rausgeworfen hat, darauf hin, dass es doch kein so gutes Geschaeft ist.

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vor einer Stunde hat stefhk3 geschrieben:

Kann sein, dass Hamburg hier altmodisch ist.

 

Das ist nicht altmodisch. Das erspart erstens enorm viel Verwaltungsaufwand und zweitens kommen höhere Zuweisungen natürlich den Studierenden zu Gute. Es ist ja nicht so, dass die Hochschulen jetzt "überfinanziert" wären, ganz im Gegenteil, durch die Einrechnung der Langzeitstudierenden ist die Finanzierung wenigstens halbwegs auskömmlich. Hinzu kommt natürlich aber auch, dass Hamburg im Vergleich zu Bundesländern wie NRW oder Berlin steinreich ist und diese über den Länderfinanzausgleich sogar noch querfinanziert.

 

vor einer Stunde hat stefhk3 geschrieben:

Aber auch in Hamburg wird sich die Begeisterung dafuer, mal eben den doppelten Haushaltsposten bereitzustellen, weil die Hochschule behauptet, sie haette doppelte soviele Studenten, in Grenzen halten.

 

Das passiert ja auch nicht. Was pro Studierendem gezahlt wird ist ja auch Verhandlungssache und wird auch jedes mal neu festgelegt.

 

vor 37 Minuten hat stefhk3 geschrieben:

Uebrigens: Der Grund hierfuer duerfte wohl schlicht sein, dass es rechtlich nicht moeglich ist. Da gab es immer wieder Prozesse, deren Ergebnis war, dass Exmatrikulationen alleine aufgrund Studiendauer nicht moeglich sind.

 

Darum schrieb ich "einer der Gründe". Zwangsexmatrikulationen sind durchaus möglich, wenn das in der Studien- und Prüfungsordnung auch geregelt ist. An der medizinischen Fakultät und im Bereich Psychologie gibt es hier beispielsweise eine maximale Studiendauer. Die ist natürlich großzügig ausgelegt, aber sie ist vorhanden. An der MINT-Fakultät, an der ich arbeite, gibt es das nicht. Ist auch nicht von Nöten, da hier eh nichts NC beschränkt ist und Menschen, die sich nur einschreiben, um vergüngstigt Bus und Bahn fahren zu können, somit niemandem einen Studienplatz wegnehmen.

Das Studierendenwerk profitiert davon übrigens massiv. Ohne die 20 bis 25 Prozent Langzeitstudierenden, die ja alle den Semesterbeitrag bezahlen, Leistungen des Studierendenwerks aber nicht in Anspruch nehmen, würde man für das Essen in der Mensa auf den Monat gerechnet locker mal 25 Euro mehr bezahlen müssen. Weitere Gelder fließen in die Wohnheime, in den AStA, in BAföG-, Sozial- und Rechtsberatung etc..

Als Studierender kann man also über die Langzeit(nicht)studierenden eigentlich nur froh sein.

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Hier die Infos zum damaligen Urteil:

 

 

Was jetzt anders ist, erschließt sich mir erstmal nicht. Möglicherweise hat sich an der Gesetztessituation etwas verändert? - Ich kann  mir kaum vorstellen, dass die FernUni auf gut Glück nochmal das Gleiche versucht, was vor wenigen Jahren gescheitert ist, wenn es jetzt nicht eine andere Grundlage geben würde.

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vor 15 Minuten hat Markus Jung geschrieben:

Möglicherweise hat sich an der Gesetztessituation etwas verändert?

 

Hab ich gerade mal nachgeschaut.

Beide Gesetze, auf die das OVG Münster 2017 Bezug genommen hat, sind unverändert.

Ich sehe in dem Urteil des OVG aktuell nichts was keine Gültigkeit mehr haben könnte.

Letztendlich ist die Grundgebühr immer noch eine nicht zulässige Studiengebühr.

 

Interessant ist insbesondere, dass die FernUni wieder mit Infrastrukturkosten argumentiert. Genau das, nämlich Infrastrukturkosten mittels Gebühren auf die Studierenden abzuwälzen, wurde vom OVG als nicht zulässig erachtet.

Bearbeitet von LaVie
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Guten Morgen!

Nach dem, was die FernUni in letzter Zeit während Corona so angestellt hat, kann ich mir gut vorstellen, dass die genau den gleichen Blödsinn nochmal versuchen. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, mal statistisch auszuwerten, wer überhaupt welche Angebote nutzt. Ich nutze z.B. kaum eins und daher gibt es auch keine Betreuungskosten. Wenn man die Einsendearbeiten bestanden hat, wird man die ja auch kaum nochmal machen. (Die Einsendearbeiten und ihre Lösungen sind ja zugänglich.)

 

Finde es auch unmöglich, dass man jetzt plötzlich nur noch 4 Semester kostenlos belegen darf statt wie seither 7.

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vor 5 Minuten hat Azurit geschrieben:

Finde es auch unmöglich, dass man jetzt plötzlich nur noch 4 Semester kostenlos belegen darf statt wie seither 7.

 

Na ja, wenn man davon ausgeht, dass man drei Prüfungsversuche hat (plus in Jura ggf. noch einen zusätzlichen Freiversuch), sollte ein kostenpflichtiges und vier kostenlose Semester doch eigentlich ausreichen. Da wäre dann sogar noch ein Semester "Puffer" drin.

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